Weitere Entscheidung unten: FG Hessen, 30.03.2004

Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 23.07.2003 - 1 K 2291/02   

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https://dejure.org/2003,18921
VG Sigmaringen, 23.07.2003 - 1 K 2291/02 (https://dejure.org/2003,18921)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 23.07.2003 - 1 K 2291/02 (https://dejure.org/2003,18921)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 1 K 2291/02 (https://dejure.org/2003,18921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Untersagung der Haltung eines Kampfhundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.07.2003 - 1 K 2291/02
    Verstöße gegen das Waffenrecht, die vorsätzliche Straftaten darstellen, sind in der Regel auch gröblich im Sinne dieses Gesetzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.05.1995 - 1 B 78/95 -, BVerwGE 101, 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2001 - 1 S 2346/00

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.07.2003 - 1 K 2291/02
    Der Verordnungsgeber will damit der ihm in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auferlegten Pflicht genügen, sich schützend und fördernd vor diese höchsten Rechtsgüter zu stellen und sie vor Eingriffen anderer zu bewahren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2001 - 1 S 2346/00 -).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.07.2003 - 1 K 2291/02
    Verstöße gegen das Waffenrecht, die vorsätzliche Straftaten darstellen, sind in der Regel auch gröblich im Sinne dieses Gesetzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.05.1995 - 1 B 78/95 -, BVerwGE 101, 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2004 - 1 S 564/04

    Untersagung der Haltung eines Kampfhundes - Zuverlässigkeit des Halters

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 23. Juli 2003 - 1 K 2291/02 - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat mit Urteil vom 23.7.2003 - 1 K 2291/02 - dem Antrag der Beklagten entsprechend die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 23. Juli 2003 - 1 K 2291/02 - aufzuheben und Ziff. 1.2 des Bescheides der Beklagten vom 19.3.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums Tübingen vom 15.10.2002 aufzuheben, sowie die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären.

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Rechtsprechung
   FG Hessen, 30.03.2004 - 1 K 2291/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,62376
FG Hessen, 30.03.2004 - 1 K 2291/02 (https://dejure.org/2004,62376)
FG Hessen, Entscheidung vom 30.03.2004 - 1 K 2291/02 (https://dejure.org/2004,62376)
FG Hessen, Entscheidung vom 30. März 2004 - 1 K 2291/02 (https://dejure.org/2004,62376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Geschäftsmäßigkeit einer Abtretung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.11.2001 - VII R 107/00

    Stichwortartige Kennzeichnung des der Abtretung zugrunde liegenden Sachverhalte

    Auszug aus FG Hessen, 30.03.2004 - 1 K 2291/02
    Vereinzelte Abtretungen reichen aber für die Annahme der Geschäftsmäßigkeit nicht aus, selbst wenn sie im Rahmen eines Handelsgeschäfts oder z.B. an einen steuerlichen Berater zur Sicherung seiner Honorarforderungen in besonders begründeten Einzelfällen vorgenommen werden (Urteile des BFH vom 23.10.1985 VII R 196/82 , Bundessteuerblatt - BStBl - II 1986, 124, vom 30.8.1988 VII R 149/85 , BFH/NV 1989, 210 , und vom 13.11.2001 VII R 107/00 , BStBl II 2002, 402 ).

    Nach diesen Vorgaben muss die Abtretungsanzeige notwendig den Zedenten und den Zessionar sowie die Art des abgetretenen Anspruchs erkennen lassen (BFH-Urteil in BStBl II 2002, 402, [BFH 13.11.2001 - VII R 107/00] m.N.).

    Es reicht - wie sich schon dem geringen Raumangebot auf der Abtretungsanzeige entnehmen lässt - eine kurze stichwortartige Kennzeichnung des der Abtretung zugrunde liegenden schuldrechtlichen Lebenssachverhalts aus, aus der sich ggf. Rückschlüsse auf die Geschäftsmäßigkeit der Abtretung ergeben können, was Anlass zu weiteren Ermittlungen des Finanzamts sein kann (vgl. a. dazu das BFH-Urteil in BStBl II 2002, 402 [BFH 13.11.2001 - VII R 107/00] ).

  • BFH, 13.10.1994 - VII R 3/94

    Erwerb von Steuererstattungsansprüchen durch Steuerberater

    Auszug aus FG Hessen, 30.03.2004 - 1 K 2291/02
    In einem solchen Fall könne auch bei einer (ersten) Abtretung von Geschäftsmäßigkeit ausgegangen werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 13.10.1994 VII R 3/94 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1995, 473).

    Der Beklagte kann sich insoweit auch nicht mit Erfolg auf das BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 473 , berufen.

  • BFH, 23.10.1985 - VII R 196/82

    Nur Bankunternehmen können Steuererstattungs- oder -vergütungsansprüche in den

    Auszug aus FG Hessen, 30.03.2004 - 1 K 2291/02
    Vereinzelte Abtretungen reichen aber für die Annahme der Geschäftsmäßigkeit nicht aus, selbst wenn sie im Rahmen eines Handelsgeschäfts oder z.B. an einen steuerlichen Berater zur Sicherung seiner Honorarforderungen in besonders begründeten Einzelfällen vorgenommen werden (Urteile des BFH vom 23.10.1985 VII R 196/82 , Bundessteuerblatt - BStBl - II 1986, 124, vom 30.8.1988 VII R 149/85 , BFH/NV 1989, 210 , und vom 13.11.2001 VII R 107/00 , BStBl II 2002, 402 ).
  • BFH, 30.08.1988 - VII R 149/85

    Abtretung von Steuererstattungsansprüchen an Steuerberater; Rechtskraftwirkung

    Auszug aus FG Hessen, 30.03.2004 - 1 K 2291/02
    Vereinzelte Abtretungen reichen aber für die Annahme der Geschäftsmäßigkeit nicht aus, selbst wenn sie im Rahmen eines Handelsgeschäfts oder z.B. an einen steuerlichen Berater zur Sicherung seiner Honorarforderungen in besonders begründeten Einzelfällen vorgenommen werden (Urteile des BFH vom 23.10.1985 VII R 196/82 , Bundessteuerblatt - BStBl - II 1986, 124, vom 30.8.1988 VII R 149/85 , BFH/NV 1989, 210 , und vom 13.11.2001 VII R 107/00 , BStBl II 2002, 402 ).
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