Weitere Entscheidung unten: VG Saarlouis, 31.10.2018

Rechtsprechung
   FG München, 27.06.2018 - 1 K 2318/17   

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https://dejure.org/2018,29348
FG München, 27.06.2018 - 1 K 2318/17 (https://dejure.org/2018,29348)
FG München, Entscheidung vom 27.06.2018 - 1 K 2318/17 (https://dejure.org/2018,29348)
FG München, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 1 K 2318/17 (https://dejure.org/2018,29348)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Außenprüfung; Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung

  • rewis.io

    Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außenprüfung; Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Abgabenordnung | Anforderung zur Überlassung von Datenträgern für BP kann unverhältnismäßig sein

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer BP

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Außenprüfung: Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1845
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.06.2009 - VIII R 80/06

    Finanzamt kann Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen

    Auszug aus FG München, 27.06.2018 - 1 K 2318/17
    Gemäß § 147 Abs. 6 Satz 2 Alt. 2 AO hat die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung unter Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens das Recht, die Überlassung der gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zu verlangen (vgl. auch BFH vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06, BStBI II 2010, 452).
  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 78/05

    Vorlagepflichten eines Berufsgeheimnisträgers (Rechtsanwalt, Steuerberater) im

    Auszug aus FG München, 27.06.2018 - 1 K 2318/17
    Allerdings darf eine Mitwirkung des Steuerpflichtigen nur verlangt werden, soweit sie zur Feststellung des steuererheblichen Sachverhalts notwendig, verhältnismäßig, erfüllbar und zumutbar ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 VIIIR 78/05, BFH/NV 2010, 705).
  • BFH, 16.12.2014 - VIII R 52/12

    Grenzen der Speicherung digitalisierter Steuerdaten aufgrund einer Außenprüfung -

    Auszug aus FG München, 27.06.2018 - 1 K 2318/17
    Der freiberuflich tätige Steuerpflichtige bleibt ungeachtet seiner Pflicht zur Wahrung des Berufsgeheimnisses auf der Grundlage des § 200 Abs. 1 Satz 2 AO zur Mitwirkung verpflichtet (vgl. auch BFHUrteil vom 16. Dezember 2014 VIII R 52/12, BFH/NV 2015, 1455).
  • BFH, 12.02.2020 - X R 8/18

    Aufzeichnungspflicht bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Vorlage auf

    Auszug aus FG München, 27.06.2018 - 1 K 2318/17
    Im Hinblick auf das zu § 147 Abs. 6 AO anhängige Revisionsverfahrens X R 8/18 war die Revision zuzulassen.
  • BFH, 07.06.2021 - VIII R 24/18

    Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach "GDPdU" zur Betriebsprüfung

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 27.06.2018 - 1 K 2318/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FG gab jedoch der anschließend erhobenen Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 1845 mitgeteilten Gründen statt.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG München vom 27.06.2018 - 1 K 2318/17 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 31.10.2018 - 1 K 2318/17   

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https://dejure.org/2018,60992
VG Saarlouis, 31.10.2018 - 1 K 2318/17 (https://dejure.org/2018,60992)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 31.10.2018 - 1 K 2318/17 (https://dejure.org/2018,60992)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 31. Oktober 2018 - 1 K 2318/17 (https://dejure.org/2018,60992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Saarland, 20.11.2015 - 1 A 405/14

    Löschung aus der Architektenliste; maßgeblicher Zeitpunkt

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.10.2018 - 1 K 2318/17
    OVG Saarland, Urteil vom 20.11.2015 -1 A 405/14 -,.

    OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.11.2015 - 1 A 405/14 -, juris.

  • OVG Saarland, 28.11.2007 - 1 A 177/07

    Löschung der Eintragung in der Architektenliste wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.10.2018 - 1 K 2318/17
    OVG Saarland, Beschluss vom 28.11.2007 - 1 A 177/07 -, juris.

    entsprechend OVG Saarland, Urteil vom 20.11.2015 - 1 A 405/15 -, Beschluss vom 28.11.2007 - 1 A 177/07 -, beide juris.

  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.10.2018 - 1 K 2318/17
    auch BVerwG, Urteil vom 24. April 1990 -1 C 56/89 -, juris.
  • OVG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Bf 67/09

    Löschung aus der Architektenliste

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.10.2018 - 1 K 2318/17
    entsprechend BVerwG, Beschluss vom 05.12.2008 - 6 B 767/08 -, juris; vgl. auch OVG Hamburg, Urteil vom 08.06.2011 - 5 Bf 67/09 -, juris, das im Falle eines Architekten ausdrücklich in Abgrenzung zum saarländischen und baden-württembergischen Landesrecht die Berufsaufgaben enger fasst.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2008 - 6 B 767/08

    Zuständigkeit für Beförderungen von Beamten des höheren Dienstes in ein Amt der

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.10.2018 - 1 K 2318/17
    entsprechend BVerwG, Beschluss vom 05.12.2008 - 6 B 767/08 -, juris; vgl. auch OVG Hamburg, Urteil vom 08.06.2011 - 5 Bf 67/09 -, juris, das im Falle eines Architekten ausdrücklich in Abgrenzung zum saarländischen und baden-württembergischen Landesrecht die Berufsaufgaben enger fasst.
  • VerfGH Saarland, 13.05.2020 - Lv 14/19

    Löschung aus der Architektenliste nach einer strafgerichtlichen Verurteilung

    Die Verfassungsbeschwerde vom 11.12.2019 gegen den Bescheid der Architektenkammer des Saarlandes vom 26.9.2017, das Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 31. Oktober 2018 - 1 K 2318/17 - , den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 11.11 2019 - 1 A 338/18 - wird zurückgewiesen.

    Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen den Bescheid der Architektenkammer des Saarlandes vom 26.9.2017, durch den die Eintragung der Beschwerdeführerin als Architektin in die Architektenliste gelöscht wurde, sowie gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 31. Oktober 2018 - 1 K 2318/17 -, das die Klage gegen den vorgenannten Bescheid abgewiesen hat, und gegen den am 11.11.2019 zugestellten Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 11. November 2019 - 1 A338/18 -, mit welchem der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das vorgenannte Urteil zurückgewiesen wurde.

  • OVG Saarland, 11.11.2019 - 1 A 338/18

    Löschung aus der Architektenliste; Berufspflichten eines Architekten;

    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 31. Oktober 2018 - 1 K 2318/17 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Saarland, 12.12.2019 - 1 A 343/19

    Anhörungsrüge; Würdigung des Beteiligtenvorbringens

    Die Klägerin hat nicht im Sinne von § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO dargelegt, dass die Voraussetzungen des § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO vorliegen, mithin der Senat in dem angegriffenen Beschluss vom 11.11.2019, mit dem der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 31.10.2018 - 1 K 2318/17 - zurückgewiesen wurde, den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.
  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.00607

    Widerruf der Eintragung in die Architektenliste

    Denn im Gegensatz zu Art. 7 Abs. 1 BauKaG dienen die Maßnahmen nach Art. 27 Abs. 1 BauKaG der Ahndung schuldhafter Verstöße gegen Berufspflichten (Art. 26 Abs. 1 Satz 1 BauKaG), indem sie auf den Betroffenen individuell einwirken und ihn zur Erfüllung seiner Berufspflichten anhalten (vgl. VG des Saarlandes, U.v. 31.10.2018 - 1 K 2318/17 - juris Rn. 18).
  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.607

    Vermögensverfall indiziert Unzuverlässigkeit: Löschung aus der Architektenliste!

    Denn im Gegensatz zu Art. 7 Abs. 1 BauKaG dienen die Maßnahmen nach Art. 27 Abs. 1 BauKaG der Ahndung schuldhafter Verstöße gegen Berufspflichten (Art. 26 Abs. 1 Satz 1 BauKaG), indem sie auf den Betroffenen individuell einwirken und ihn zur Erfüllung seiner Berufspflichten anhalten (vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 31.10.2018 - 1 K 2318/17 -).
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