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   FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 2346/98   

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FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 2346/98 (https://dejure.org/2007,11762)
FG Saarland, Entscheidung vom 23.10.2007 - 1 K 2346/98 (https://dejure.org/2007,11762)
FG Saarland, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 1 K 2346/98 (https://dejure.org/2007,11762)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Zur Anerkennung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG bei Anteilsübertragung zwischen nahen Angehörigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung der Beteiligung einer GmbH bei der Einkommensteuer; Veräußerung der Beteiligung einer GmbH als eine Veräußerung i.S.d. § 17 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG); Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einer ...

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 12; ; EStG § 17 Abs. 1; ; EStG § 17 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unentgeltliche Übertragung einer wesentlichen Beteiligung auf eine Familien-GbR; Werthaltigkeit und Bewertung nichtnotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft; Ungeeignetheit des Stuttgarter Verfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unentgeltliche Übertragung einer wesentlichen Beteiligung auf eine Familien-GbR - Werthaltigkeit und Bewertung nichtnotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft - Ungeeignetheit des Stuttgarter Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2003 - 2 K 148/99

    Übertragung einer wesentlichen Beteiligung ohne Gegenleistung; Entstehung eines

    Auszug aus FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 2346/98
    Von einer Veräußerung ist auszugehen, wenn der Grund für die fehlende Entgeltsvereinbarung ausschließlich in der Wertlosigkeit der übertragenen Anteile liegt und Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Zuwendung nicht vorliegen (FG Karlsruhe vom 28. November 2003 2 K 148/99, EFG 2005, 105).
  • BFH, 29.07.1997 - VIII R 80/94

    Der unentgeltliche Erwerb einzelner Anteile von einem wesentlich Beteiligten

    Auszug aus FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 2346/98
    "Veräußerung" i.S.d. § 17 Abs. 1 EStG ist die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einer Beteiligung auf einen anderen Rechtsträger gegen Entgelt (z.B. BFH vom 27. Juli 1988 I R 147/83, BStBl. II 1989, 271;vom 29. Juli 1997 VIII R 80/94, BStBl. II 1997, 727).
  • BFH, 07.12.1979 - III R 45/77

    Keine Ableitung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen als Verkäufen bei

    Auszug aus FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 2346/98
    Unter gewöhnlichem Geschäftsverkehr ist der Handel zu verstehen, der sich nach den marktwirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage vollzieht und bei dem jeder Vertragspartner ohne Zwang und nicht aus Not oder besonderen Rücksichten, sondern freiwillig in Wahrung seiner Interessen handelt (BFH-Urteil vom 28. November 1980 III R 86/78, BStBl. II 1981, 383 ff.; BFH-Urteil vom 7. Dezember 1979 III R 45/77, BStBl. II 1980, 234 ff.).
  • BFH, 28.11.1980 - III R 86/78

    Anteilsbewertung; keine Wertableitung aus Verkäufen, wenn diese in erster Linie

    Auszug aus FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 2346/98
    Unter gewöhnlichem Geschäftsverkehr ist der Handel zu verstehen, der sich nach den marktwirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage vollzieht und bei dem jeder Vertragspartner ohne Zwang und nicht aus Not oder besonderen Rücksichten, sondern freiwillig in Wahrung seiner Interessen handelt (BFH-Urteil vom 28. November 1980 III R 86/78, BStBl. II 1981, 383 ff.; BFH-Urteil vom 7. Dezember 1979 III R 45/77, BStBl. II 1980, 234 ff.).
  • BFH, 01.02.2007 - II R 19/05

    Ermittlung des gewichteten Durchschnittsertrags im Stuttgarter Verfahren

    Auszug aus FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 2346/98
    Dieser ist als gewichteter Durchschnittsertrag regelmäßig auf Grundlage der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen vollständigen Wirtschaftsjahre zu ermitteln, wobei das Betriebsergebnis des im Besteuerungszeitpunkt laufenden Wirtschaftsjahres (1987) unberücksichtigt bleibt (BFH vom 1. Februar 2007 II R 19/05, BFH/NV 2007, 1029).
  • BFH, 09.10.2001 - VIII R 5/01

    Darlehensvertrag - Vertrag zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuerbescheid -

    Auszug aus FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 2346/98
    Vielmehr sind die einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs durch eine "Gesamtbildbetrachtung" dahin gehend zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine ernstliche Vereinbarung - hier: Veräußerung zum Preise von 0 DM - zulassen (s. z.B. BFH v. 9. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334 mit zahlreichen w.N.).
  • BFH, 26.01.2000 - II R 15/97

    Bewertung von GmbH-Anteilen nach dem Stuttgarter Verfahren

    Auszug aus FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 2346/98
    Bei der Feststellung des Wertes nicht notierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft bestehen grundsätzlich keine Bedenken, den gemeinen Wert der Anteile entsprechend § 11 Abs. 3 BewG auf der Grundlage des Stuttgarter Verfahrens (R 76 ff. VStR 1986) zu schätzen, da davon auszugehen ist, dass bei einer Veräußerung die unter Berücksichtigung der Vermögens- und Ertragsaussichten ermittelten Werte voraussichtlich zu erzielen wären (BFH-Urteile vom 6. Februar 1991 II R 87/88, BStBl II 1991, 459;vom 21. Januar 1993 XI R 33/92, BFH/NV 1994, 12 undvom 26. Januar 2000 II R 15/97, BStBl II 2000, 251).
  • BFH, 21.01.1993 - XI R 33/92

    Stuttgarter Verfahren im ertragsteuerlichen Bereich (§ 16 EStG )

    Auszug aus FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 2346/98
    Bei der Feststellung des Wertes nicht notierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft bestehen grundsätzlich keine Bedenken, den gemeinen Wert der Anteile entsprechend § 11 Abs. 3 BewG auf der Grundlage des Stuttgarter Verfahrens (R 76 ff. VStR 1986) zu schätzen, da davon auszugehen ist, dass bei einer Veräußerung die unter Berücksichtigung der Vermögens- und Ertragsaussichten ermittelten Werte voraussichtlich zu erzielen wären (BFH-Urteile vom 6. Februar 1991 II R 87/88, BStBl II 1991, 459;vom 21. Januar 1993 XI R 33/92, BFH/NV 1994, 12 undvom 26. Januar 2000 II R 15/97, BStBl II 2000, 251).
  • BFH, 17.12.1980 - I R 220/78

    Bei Organschaft im Sinne des § 7a Abs. 5 KStG 1968 (jetzt § 17 KStG 1977) muß der

    Auszug aus FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 2346/98
    Unter gewöhnlichem Geschäftsverkehr ist der Handel zu verstehen, der sich nach den marktwirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage vollzieht und bei dem jeder Vertragspartner ohne Zwang und nicht aus Not oder besonderen Rücksichten, sondern freiwillig in Wahrung seiner Interessen handelt (BFH-Urteil vom 28. November 1980 III R 86/78, BStBl. II 1981, 383 ff.; BFH-Urteil vom 7. Dezember 1979 III R 45/77, BStBl. II 1980, 234 ff.).
  • BFH, 31.05.2001 - IV R 53/00

    GbR - Nichtselbständige Tätigkeit - Ingenieure im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 2346/98
    Diese Grundsätze gelten auch für Verträge zwischen Personengesellschaften, die von nahen Angehörigen beherrscht und durch nahe Angehörige vertreten werden (BFH vom 31. Mai 2001 IV R 53/00, BFH/NV 2001, 1547).
  • FG Köln, 19.06.1997 - 7 K 5623/90

    Engeltlicher Erwerb eines Anteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • BFH, 07.10.1994 - VI R 54/91

    Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung

  • BFH, 27.07.1988 - I R 147/83

    Eine verdeckte Einlage ist mangels Entgelt keine Veräußerung i.S. des § 17 Abs. 1

  • BFH, 30.11.1994 - VIII B 28/94
  • BFH, 06.02.1991 - II R 87/88

    - Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften für Zwecke der

  • BFH, 11.05.2005 - VIII B 89/01

    GmbH-Anteile; Bewertung i. Stuttgarter Verfahren

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2012 - 2 K 2452/10

    Übertragung eines GmbH-Anteils unter Familienangehörigen zu einem symbolischen

    Bei Aufwendungen aufgrund eines Vertrages zwischen nahen Angehörigen ist von einer Veranlassung durch die Einkunftserzielung und nicht durch die persönlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten daher grundsätzlich nur auszugehen, wenn die Vereinbarung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zustande gekommen ist und sowohl die inhaltliche Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (FG des Saarlandes, Urteil vom 23. Oktober 2007, 1 K 2346/98, in juris).
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