Weitere Entscheidung unten: FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010

Rechtsprechung
   VG Arnsberg, 27.02.2008 - 1 K 2357/06   

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https://dejure.org/2008,30008
VG Arnsberg, 27.02.2008 - 1 K 2357/06 (https://dejure.org/2008,30008)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 27.02.2008 - 1 K 2357/06 (https://dejure.org/2008,30008)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 1 K 2357/06 (https://dejure.org/2008,30008)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Betreibers eines Marktstandes für Lebensmittel b.z.w. Reibekuchen auf Genehmigung und Zuweisung eines Standes auf einem Wochenmarkt

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Freier Markt für Reibeplätzchen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Freie Bahn für Reibeplätzchen! - Stadt verweigerte einer Marktfrau den Standplatz auf Wochenmärkten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reibeplätzchen dürfen uneingeschränkt auf Wochenmarkt angeboten werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Schleswig, 15.10.1998 - 12 A 193/95
    Auszug aus VG Arnsberg, 27.02.2008 - 1 K 2357/06
    Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 15. Oktober 1998 - 12 A 193/95 -, Gewerbearchiv (GewArch) 1999, 163.
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Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 1 K 2357/06 B   

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https://dejure.org/2010,17320
FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 1 K 2357/06 B (https://dejure.org/2010,17320)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2010 - 1 K 2357/06 B (https://dejure.org/2010,17320)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 1 K 2357/06 B (https://dejure.org/2010,17320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der Körperschaftssteuer bei wesentlicher Beteiligung eines Gesellschafters an der Gesellschaft innerhalb der letzten drei Jahre vor der Ausschüttung; Ausschluss der Zahlungsunfähigkeit durch Außenstände und Anlagevermögen bei möglicher Umwandlung in liquide ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltsgleicher Bescheid unter neuem Datum als anfechtbarer Zweitbescheid; keine Anrechnung der durch den Insolvenzverwalter zurückgeforderten Körperschaftsteuer beim wesentlich beteiligten Anteilseigner

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Inhaltsgleicher Bescheid unter neuem Datum als anfechtbarer Zweitbescheid - keine Anrechnung der durch den Insolvenzverwalter zurückgeforderten Körperschaftsteuer beim wesentlich beteiligten Anteilseigner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1132
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 27.03.2001 - I R 66/00

    Ausschluss der Körperschaftsteueranrechnung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 1 K 2357/06
    Bei der "entsprechenden gezahlten Körperschaftsteuer" handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 27. März 2001 I R 66/00, BStBl. II 2003, 638), der sich der Senat anschließt, nicht um jene für das jeweilige Gewinnjahr, sondern um jene, die auf das für die Ausschüttung gemäß § 28 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz in der hier noch anzuwendenden Fassung -KStG a.F.- als verwendet geltende Eigenkapital entfällt.
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 1 K 2357/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 24. Mai 2005 IX ZR 123/04, BGHZ 163, 134) ist als Zeitraum, innerhalb dessen die Zahlungsstockung beseitigt sein muss, andernfalls sie als Zahlungsunfähigkeit behandelt wird, der Zeitraum anzusehen, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel zu leihen, wofür zwei bis drei Wochen erforderlich, aber auch ausreichend sein sollen.
  • BFH, 17.11.1999 - XI B 4/99

    Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 1 K 2357/06
    Hingegen eröffnet eine schlichte wiederholende Verfügung nicht den Rechtsbehelf des Einspruchs, denn diese hat grundsätzlich (anders wohl im Bereich der Ertragsteuerfestsetzung nach BFH, Beschluss vom 17. November 1999 XI B 4/99, BFH/NV 2000, 586) keinen Verwaltungsaktcharakter.
  • BFH, 24.03.1999 - I R 83/98

    Ausschluß der Körperschaftsteuer-Anrechnung bei Teilleistung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 1 K 2357/06
    Dies führt jedoch dann nicht zu Unterschieden, wenn - wie vorliegend - ausschließlich der Überschuss eines Jahres, hier 1998, zur Ausschüttung verwendet worden und die darauf entfallende Körperschaftsteuer nicht gezahlt worden ist (vgl. BFH, Urteil vom 24. März 1999 I R 83/98, BStBl. II 2000, 350).
  • BFH, 06.08.1996 - VII R 77/95

    Fortführung des Klageverfahrens ohne Antrag gem. § 68 FGO nach Teilrücknahme des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 1 K 2357/06
    Eine wiederholende Verfügung ist gegeben, wenn lediglich auf eine bereits bestehende Regelung hingewiesen oder ein vorangegangener Verwaltungsakt ohne neue Sachaufklärung, Begründung oder erneute Sachentscheidung lediglich wiederholt wird (vgl. BFH, Urteil vom 6. August 1996 VII R 77/95, BStBl. II 1997, 79).
  • BFH, 12.02.1997 - X B 146/96

    Bindung an eine von einem Rechtsanwalt erklärte Rücknahme eines Einspruchs nach

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 1 K 2357/06
    Eine dagegen gerichtete Anfechtungsklage wäre schon als unzulässig abzuweisen (vgl. BFH, Urteil vom 25. Februar 1997 VII R 129/95, BFH/NV 1997, 542).
  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02

    Kenntnis der Finanzverwaltung von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 1 K 2357/06
    Dafür genügt es, wenn ein Gläubiger vor oder bei Empfang der angefochtenen Leistung seine unstreitigen Ansprüche vergeblich angefordert hatte, diese verhältnismäßig hoch sind und keine greifbare Grundlage für die Annahme besteht, dass der Schuldner genügend flüssige Geldmittel zur Verfügung haben wird, um die Forderung fristgerecht erfüllen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2003 IX ZR 175/02, HFR 2003, 813).
  • BFH, 28.08.2008 - VII B 222/07

    Haftung des Geschäftsführers nach Aufhebung bereits getroffener

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 1 K 2357/06
    Das empfangende Finanzamt muss die Leistung wieder herausgeben, wenn sie etwa rechtsgrundlos bewirkt worden war (vgl. etwa den Fall in BFH, Beschluss vom 28. August 2008 VII B 222/07, juris) oder infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung zurückgewährt werden muss.
  • BFH, 25.02.1997 - VII R 129/95
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 1 K 2357/06
    Eine dagegen gerichtete Anfechtungsklage wäre schon als unzulässig abzuweisen (vgl. BFH, Urteil vom 25. Februar 1997 VII R 129/95, BFH/NV 1997, 542).
  • FG Hamburg, 25.02.2020 - 6 K 111/18

    Umsatzsteuer: Dienstleistungskommission - Leistungserbringer bei In-App-Verkäufen

    Eine wiederholende Verfügung ist gegeben, wenn auf eine bereits bestehende Regelung hingewiesen oder ein vorangegangener Verwaltungsakt ohne neue Sachaufklärung, Begründung oder erneute Sachentscheidung lediglich wiederholt wird (vgl. BFH, Urteil vom 6. August 1996, VII R 77/95, BStBl. II 1997, 79; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2010, 1 K 2357/06 B, EFG 2010, 1132).
  • FG München, 27.10.2011 - 5 K 1145/11

    Wiederholende Verfügung oder Zweitbescheid - Anspruch auf Kindergeld für den in

    Eine wiederholende Verfügung ist gegeben, wenn lediglich auf eine bereits bestehende Regelung hingewiesen oder ein vorangegangener Verwaltungsakt ohne neue Sachaufklärung, Begründung oder erneute Sachentscheidung nur wiederholt wird (vgl. z.B. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2010 1 K 2357/06 B, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2010, 1132, mit weiteren Nachweisen -m.w.N. -).
  • VG Düsseldorf, 11.09.2013 - 5 K 3499/13

    Erfüllung der Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen

    vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2010, - 1 K 2357/06 B -, veröffentlicht u.a. in juris, s. dort insbesondere Rdnr. 20.
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