Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 23.07.2004 - 1 K 2437/02 AO |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
AO § 193 Abs. 2 Nr. 2; ; AO § 200 Abs. 2 Satz 1; ; BpO § 6; ; FGO § 44 Abs. 1; ; FGO § 46 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 102
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Außenprüfung zur Ermittlung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Spekulationseinkünften bei Wohnsitz in den USA
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Klage gegen die Festlegung des Prüfungsortes im Rahmen einer Betriebsprüfung ohne vorherigen Abschluss des Vorverfahrens; Rechtfertigung einer Untätigkeitsklage bei nicht zeitgleicher Entscheidung über den Prüfungsort bei Zurückweisung des Einspruchs ...
- steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)
Wohnsitzverlagerung: Außenprüfung und Auslandswohnsitz
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 23.07.2004 - 1 K 2437/02 AO
- BFH, 26.07.2007 - VI R 68/04
Papierfundstellen
- EFG 2005, 922
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.11.1992 - VIII R 25/89
Zulässigkeit einer Außenprüfung bei Anhaltspunkten für Besteuerungstatbestand
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.07.2004 - 1 K 2437/02
Hier wie dort hat die Finanzverwaltung die für die Besteuerung bedeutsamen Verhältnisse zu ermitteln, wenn und soweit vorhandene Lücken im Sachverhalt zu schließen sind, darf aber nicht "ins Blaue hinein" tätig werden (BFH-Urteil vom 17. November 1992 VIII R 25/89, BFHE 169, 305, BStBl II 1993, 146 m. w. N.).Die Finanzgerichte können die Entscheidung der Finanzbehörde gemäß § 102 FGO nur darauf überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (BFH-Urteile in BFHE 169, 305, BStBl II 1993, 146 …und vom 9. November 1994 XI R 16/94, BFH/NV 1995, 578).
b) Die Anordnung einer Außenprüfung ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn zu erwarten ist, dass eine größere Anzahl von Lebensvorgängen mit einem größeren Zeitaufwand zu prüfen ist (BFH-Urteil in BFHE 169, 305, BStBl II 1993, 146).
- BFH, 09.11.1994 - XI R 16/94
Ermessensnichtgebrauch der Anordnung einer Außenprüfung
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.07.2004 - 1 K 2437/02
Die Finanzgerichte können die Entscheidung der Finanzbehörde gemäß § 102 FGO nur darauf überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (BFH-Urteile in BFHE 169, 305, BStBl II 1993, 146 und vom 9. November 1994 XI R 16/94, BFH/NV 1995, 578). - FG Hamburg, 12.12.2003 - VII 83/03
AO/Außenprüfung: Bekanntgabe an Empfangsbevollmächtigten
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.07.2004 - 1 K 2437/02
Dass eine "Außenprüfung an Amtsstelle" kein Widerspruch in sich ist, ergibt sich bereits aus § 200 Abs. 2 Satz 1 AO sowie § 6 BpO, die die Möglichkeit einer an Amtsstelle durchgeführten Außenprüfung ausdrücklich vorsehen (vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 12 Dezember 2003 VII 83/03, Fundstelle: juris-Datenbanken). - FG Köln, 28.06.1990 - 5 K 800/90
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.07.2004 - 1 K 2437/02
Auch wenn es sich um selbständige Regelungen handelt, ist es jedenfalls sachgerecht, über den Prüfungsbeginn und den Prüfungsort in zeitlichem Zusammenhang zu entscheiden, um bei der Festlegung des Prüfungsortes den dann gegebenen Verhältnissen Rechnung tragen zu können (vgl. auch - weitergehend - FG Köln, Urteil vom 28. Juni 1990 5 K 800/90, EFG 1991, 110).
- BFH, 26.07.2007 - VI R 68/04
Rechtmäßigkeit einer Außenprüfung bei einem Einkunftsmillionär
Die gegen die Prüfungsanordnung und die Festlegung des Prüfungsortes erhobene Klage blieb aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 922 veröffentlichten Gründen ohne Erfolg.