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   VG Freiburg, 05.12.2013 - 1 K 2463/11   

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https://dejure.org/2013,41502
VG Freiburg, 05.12.2013 - 1 K 2463/11 (https://dejure.org/2013,41502)
VG Freiburg, Entscheidung vom 05.12.2013 - 1 K 2463/11 (https://dejure.org/2013,41502)
VG Freiburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 1 K 2463/11 (https://dejure.org/2013,41502)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Abs 2 VwGO
    Erfüllung einer Zahlungsvereinbarung und Feststellung eines Verzugsschadens aus einer Berufungsvereinbarung eines Professors mit einem Universitätsklinikum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2009 - 9 S 603/09

    Zur Kündigung der einem Hochschullehrer in einer Berufungsvereinbarung zugesagten

    Auszug aus VG Freiburg, 05.12.2013 - 1 K 2463/11
    Mit Eingangsverfügung vom 11.03.2009 teilte der Vorsitzende des 9. Senats dem Kläger-Bevollmächtigten mit, der Beklagte habe das ruhende Verfahren wieder angerufen, welches nunmehr unter dem Aktenzeichen 9 S 603/09 weitergeführt werde.

    Mit Beschluss vom 24.04.2009 (9 S 603/09 -, juris) lehnte der VGH Baden-Württemberg den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Freiburg ab.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Schriftsätze der Beteiligten sowie den Inhalt der Akten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind (2 Ordner des Universitätsklinikums und ein weiterer Ordner Anlagen zur Klageerwiderung; 4 Hefte des ausgesetzten Verfahrens 1 K 3243/11 vor dem VG Stuttgart; 2 Hefte des VGH Baden-Württemberg 9 S 1848/06 und 9 S 603/09; ein Heft VG Freiburg 3 K 1362/04; ein Heft VG Freiburg 1 K 2043/01; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg 12 K 11/01; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg 12 K 1/02; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg DL 10 K 1644/09).

    58 Der Kläger hatte seit Zugang (am 26.10.2000) der vorläufigen Dienstenthebungsverfügung vom 24.10.2000 keinen Anspruch mehr auf amtsangemessene Beschäftigung und durfte sämtliche Dienstgeschäfte nicht mehr führen (zur Rechtsfolge der vorläufigen Suspendierung vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.2009 - 9 S 603/09 -, juris [Rnr. 10]; ferner Eckstein VBlBW 1997, 333 [337]).

    Demzufolge wird die Behandlung von Kassenpatienten dem Hauptamt zugeordnet, während die Behandlung von Privatpatienten als Nebentätigkeit gilt (BVerwG, Urt. v. 27.02.2008 - 2 C 27/06 -, NVwZ 2008, 1029; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.2009, a.a.O. [Rnr. 8]).

    Mit der Suspendierung war dem Kläger aber gerade auch diese sein Amt im konkret-funktionellen Sinn ausfüllende (so ausdrücklich VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.2009, a.a.O. [Rnr. 9]) Tätigkeit als Abteilungsleiter verboten und deshalb eine Privatbehandlung und Liquidation unmöglich geworden.

    Die Rechtmäßigkeit der Kündigung ist in zwei Instanzen unanfechtbar bestätigt worden (VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2006 - 3 K 1362/04 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.2009 - 9 S 603/09 -, juris).

  • VG Freiburg, 06.07.2006 - 3 K 1362/04

    Berufung eines Professors; Zusatzvereinbarung über Leitungsfunktion; Kündigung

    Auszug aus VG Freiburg, 05.12.2013 - 1 K 2463/11
    Mit Urteil vom 06.07.2006 (3 K 1362/04 -, juris) wies das VG Freiburg die gegen die Teilkündigung der Berufungsvereinbarung erhobene Klage des Klägers ab.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Schriftsätze der Beteiligten sowie den Inhalt der Akten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind (2 Ordner des Universitätsklinikums und ein weiterer Ordner Anlagen zur Klageerwiderung; 4 Hefte des ausgesetzten Verfahrens 1 K 3243/11 vor dem VG Stuttgart; 2 Hefte des VGH Baden-Württemberg 9 S 1848/06 und 9 S 603/09; ein Heft VG Freiburg 3 K 1362/04; ein Heft VG Freiburg 1 K 2043/01; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg 12 K 11/01; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg 12 K 1/02; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg DL 10 K 1644/09).

    Die Rechtmäßigkeit der Kündigung ist in zwei Instanzen unanfechtbar bestätigt worden (VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2006 - 3 K 1362/04 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.2009 - 9 S 603/09 -, juris).

  • VG Freiburg, 02.07.2010 - DL 10 K 1644/09

    Hans Peter Friedl

    Auszug aus VG Freiburg, 05.12.2013 - 1 K 2463/11
    Der Kläger beantragte gegen die Kostenentscheidung am 14.09.2009 die Entscheidung der Disziplinarkammer des VG Freiburg (DL 10 K 1644/09).

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Schriftsätze der Beteiligten sowie den Inhalt der Akten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind (2 Ordner des Universitätsklinikums und ein weiterer Ordner Anlagen zur Klageerwiderung; 4 Hefte des ausgesetzten Verfahrens 1 K 3243/11 vor dem VG Stuttgart; 2 Hefte des VGH Baden-Württemberg 9 S 1848/06 und 9 S 603/09; ein Heft VG Freiburg 3 K 1362/04; ein Heft VG Freiburg 1 K 2043/01; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg 12 K 11/01; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg 12 K 1/02; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg DL 10 K 1644/09).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 9 S 2752/11

    Kündigung eines Chefarztvertrages

    Auszug aus VG Freiburg, 05.12.2013 - 1 K 2463/11
    Auch wenn er den ihm vom Beklagten unter dem 09.12.1998 angebotenen Chefarztvertrag (vgl. GAS. 469 des Verfahrens 1 K 2043/01) nicht abgeschlossen hatte (zum doppelten Dienstverhältnis eines Chefarztes mit Vertrag vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.08.2012 - 9 S 2752/11 -, DVBl. 2013, 326), stand er ferner aufgrund seiner Dienstpflichten in der Krankenversorgung (§ 77a UG bzw. § 53 Abs. 1 LHG) gleichwohl auch in einer besonderen verwaltungsrechtlichen Rechtsbeziehung zum Beklagten.

    Die Liquidationsbefugnis ist eine durch § 5 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 HNTVO allein den Leitern von Abteilungen vorbehaltene allgemein genehmigte Nebentätigkeit (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.08.2012, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 29.07.1987 - 23 B 86.02281
    Auszug aus VG Freiburg, 05.12.2013 - 1 K 2463/11
    Das übliche Verfahrensrisiko, das dem allgemeinen Prozessrisiko entspricht, rechtfertigt einen Vergleichsabschluss demgegenüber nicht (Bay. VGH, Urt. v. 29.07.1987 - 23 B 86.02281 -, NVwZ 1989, 167; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 55 Rnr. 16a).

    Auf eine Kenntnis der Beteiligten von der Rechtswidrigkeit kommt es nicht an (Bay. VGH, Urt. v. 29.07.1987, a.a.O.; Kopp/Ramsauer, a.a.O. § 59 Rnr. 26a und 27; Fehling, a.a.O., § 59 Rnr. 32/33).

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.11.2012 - 6 O 2345/12

    Gefahrengemeinschaft beim Klettern: Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei

    Auszug aus VG Freiburg, 05.12.2013 - 1 K 2463/11
    Befindet sich ein anspruchsbegründender Sachverhalt im Zeitpunkt der Klageerhebung noch in der Entwicklung, so steht der Umstand, dass im Zeitpunkt der Klageerhebung eine teilweise Bezifferung möglich wäre, der Bejahung des Feststellungsinteresses jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Anspruch seiner Natur nach sinnvollerweise erst nach Abschluss seiner Entwicklung endgültig beziffert werden kann (BGH, Urt. v. 30.03.1983 - VIII ZR 3/82 -, NJW 1984, 1552; LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 19.11.2012 - 6 O 2345/12 -, NJW-RR 2013, 732).
  • OVG Saarland, 17.10.2013 - 2 A 303/12

    Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen; eigener Anspruch eines einzelnen

    Auszug aus VG Freiburg, 05.12.2013 - 1 K 2463/11
    In der Rechtsprechung wird dies ebenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen, solange es sich nicht - was vorliegend bei der Abfindung auch nicht der Fall ist - um einen höchstpersönlichen Anspruch handelt (BVerwG, Urt. v. 29.11.1982 - 7 C 34/80 -, NJW 1983, 1133; Saarl. OVG, Urt. v. 17.10.2013 - 2 A 303/12 -, juris).
  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04

    Anfechtung; Antrag auf Entlassung; Aufklärungspflicht; Beamtenverhältnis;

    Auszug aus VG Freiburg, 05.12.2013 - 1 K 2463/11
    Die drei Beteiligten standen sich von Beginn der Verhandlungen an "auf Augenhöhe" bzw. ebenbürtig gegenüber und handelten die Vertragsbedingungen einvernehmlich aus (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 07.04.2005 - 2 C 5/04 -, NVwZ 2005, 1188).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 917/96

    Aktivspielplatz neben reinem Wohngebiet - Lärmimmissionen - Gebot der

    Auszug aus VG Freiburg, 05.12.2013 - 1 K 2463/11
    58 Der Kläger hatte seit Zugang (am 26.10.2000) der vorläufigen Dienstenthebungsverfügung vom 24.10.2000 keinen Anspruch mehr auf amtsangemessene Beschäftigung und durfte sämtliche Dienstgeschäfte nicht mehr führen (zur Rechtsfolge der vorläufigen Suspendierung vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.2009 - 9 S 603/09 -, juris [Rnr. 10]; ferner Eckstein VBlBW 1997, 333 [337]).
  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 32.93

    leerstehende Wohnungen - Vergleichsvertrag, § 61 Abs. 1 S. 2-4 VwVfG,

    Auszug aus VG Freiburg, 05.12.2013 - 1 K 2463/11
    Liegen die in dieser Vorschrift normierten besonderen Voraussetzungen vor, vermag ein Vergleichsvertrag Leistungspflichten selbst dann zu begründen, wenn der Vergleichsinhalt der Gesetzeslage - wie hier - widerspricht (zu diesem "Privileg gesteigerter Unempfindlichkeit gegenüber Gesetzesverletzungen" vgl. BVerwG, Urt. v. 03.03.1995 - 8 C 32/93 -, NJW 1996, 608; Urt. v. 01.12.1989 - 8 C 17/87 -, NJW 1990, 2700; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 55 Rnr. 6).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

  • BVerwG, 27.02.2008 - 2 C 27.06

    Beamteter Chefarzt; Nebentätigkeit; persönliches Behandlungsrecht;

  • BVerwG, 29.11.1982 - 7 C 34.80

    Änderung des Familiennamens (Ehenamens) - Notwendige Streitgenossenschaft der

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1995 - 10 S 1052/93

    Klage gegen abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschluß - maßgebliche Rechtslage;

  • BVerwG, 27.03.2013 - 6 B 50.12

    Abberufung von der Abteilungsleitung eines Universitätsklinikums; Auslegung von

  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 49/99

    Auslegung einer Führungsklausel in einem Transportversicherungsvertrag

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

  • BGH, 20.01.2004 - 1 StR 319/03

    Körperverletzung (tatbestandlicher Heileingriff; hypothetische Einwilligung;

  • LG Freiburg, 18.02.2003 - 2 KLs 21 Js 20703/00

    Hans Peter Friedl

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2015 - 9 S 280/14

    Gestaltung des Beamtenverhältnisses durch Vereinbarung; Bedingungsfeindlichkeit

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 5. Dezember 2013 - 1 K 2463/11 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 05.12.2013 - 1 K 2463/11 - aufzuheben und.

    Dem Senat liegen vor: 2 Ordner Verfahrensakten des Beklagten, die Disziplinarakten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (21 Bände), die Akten des Verwaltungsgerichts Stuttgart zum ausgesetzten Verfahren 1 K 3243/11 (Schadensersatz u.a., 4 Hefte), die Akten des Verwaltungsgerichts Freiburg zu den Verfahren 1 K 2463/11 (Zahlung aus einer Vereinbarung, 2 Hefte), 1 K 2/04 (Berufungsvereinbarung, 1 Heft) und 1 K 2043/01 (Nutzungsentgelt, 1 Heft mit 1 Beiheft), die Akten der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Freiburg zu den Verfahren 12 K 11/01 (vorläufige Dienstenthebung, 1 Heft), 12 K 1/02 (Einbehaltung der Besoldungsbezüge, 1 Heft) und DL 10 K 1644/09 (Einstellung des förmlichen Disziplinarverfahrens und Kostenentscheidung, 1 Heft mit 4 Beiheften und einem Leitzordner Anlagen zum Schriftsatz des Beklagten-Vertreters vom 18.02.2010) sowie die VGH-Akten zum Verfahren auf Zulassung der Berufung 9 S 1848/06 und 9 S 603/09 (Berufungsvereinbarung, 2 Hefte) und zum Beschwerdeverfahren 4 S 1244/12 (1 Heft).

  • FG Hessen, 18.03.2015 - 12 K 1651/11

    § 77 EStG

    Bei dem Kostenerstattungsanspruch handelt es sich auch nicht um ein höchstpersönliches Recht von Frau B., das einer Abtretung entgegenstehen könnte (davon geht auch das LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Urteil vom 29. Juli 2014 L 15 AS 281/1-, [...], aus, wenn es meint, der fehlenden Aktivlegitimation könne durch die ausdrückliche Vereinbarung einer diesbezüglichen Abtretung zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten bei Übernahme des Mandats hinreichend begegnet werden; vgl. auch Verwaltungsgericht - VG - Freiburg, Urteil vom 5. Dezember 2013 1 K 2463/11, [...], wonach die Abtretung ebenfalls als unproblematisch angesehen wurde).
  • VG Freiburg, 08.07.2015 - 1 K 849/13

    Prämienanspruch eines ärztlichen Direktors eines Universitätsklinikums;

    Auch die Sicherungsabtretung von Ansprüchen an die Beigeladene zu 1 hindert den Kläger schließlich nicht an der prozessualen Geltendmachung, da er hierzu von ihr ermächtigt worden ist und ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Klärung besitzt (vgl. für eine zulässige gewillkürte Prozessstandschaft im Fall der Sicherungszession: VG Freiburg, Urt. v. 05.12.2013 - 1 K 2463/11 -, Rnr. 49, juris; anders allerdings bei fehlendem schutzwürdigen Interesse an einer Forderungsabtretung: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.11.2014 - 2 S 1529/11 -, Rnr. 38, juris).
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   VG Freiburg, 06.12.2013 - 1 K 2463/11   

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VG Freiburg, Entscheidung vom 06.12.2013 - 1 K 2463/11 (https://dejure.org/2013,35099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abfindung eines ärztlichen Abteilungsleiters wegen entgangener und künftig entgehender Einkünfte aus Privatliquidation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis; Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Dienstrecht - Klagebefugnis bei Sicherungsabtretung; Rechtswirkungen einer vorläufigen (störungsabwehrenden) Suspendierung sowie der Kündigung der in einer Berufungsvereinbarung zugesagten ärztlichen Leitungsfunktion auf die ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Abfindung für Professor Dr. Friedl

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine Abfindung für Professor Dr. Friedl

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Prof. Dr. Friedl gegen Land Baden-Württemberg

Sonstiges (2)

  • uniklinik-freiburg.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Klage von Prof. Friedl abgewiesen

  • uni-freiburg.de (Dokument mit Bezug zur Entscheidung, 24.02.2009)

    Verfahren gegen Prof. Friedl durch Vergleich abgeschlossen - Friedl erhält Abfindung - Beamtenverhältnis wird beendet

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2009 - 9 S 603/09

    Zur Kündigung der einem Hochschullehrer in einer Berufungsvereinbarung zugesagten

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2013 - 1 K 2463/11
    Mit Eingangsverfügung vom 11.03.2009 teilte der Vorsitzende des 9. Senats dem Kläger-Bevollmächtigten mit, der Beklagte habe das ruhende Verfahren wieder angerufen, welches nunmehr unter dem Aktenzeichen 9 S 603/09 weitergeführt werde.

    Mit Beschluss vom 24.04.2009 ( 9 S 603/09 -, juris) lehnte der VGH Baden-Württemberg den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Freiburg ab.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Schriftsätze der Beteiligten sowie den Inhalt der Akten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind (2 Ordner des Universitätsklinikums und ein weiterer Ordner Anlagen zur Klageerwiderung; 4 Hefte des ausgesetzten Verfahrens 1 K 3243/11 vor dem VG Stuttgart; 2 Hefte des VGH Baden-Württemberg 9 S 1848/06 und 9 S 603/09; ein Heft VG Freiburg 3 K 1362/04; ein Heft VG Freiburg 1 K 2043/01; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg 12 K 11/01; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg 12 K 1/02; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg DL 10 K 1644/09).

    Der Kläger hatte seit Zugang (am 26.10.2000) der vorläufigen Dienstenthebungsverfügung vom 24.10.2000 keinen Anspruch mehr auf amtsangemessene Beschäftigung und durfte sämtliche Dienstgeschäfte nicht mehr führen (zur Rechtsfolge der vorläufigen Suspendierung vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.2009 - 9 S 603/09 -, juris [Rnr. 10]; ferner Eckstein VBlBW 1997, 333 [337]).

    Demzufolge wird die Behandlung von Kassenpatienten dem Hauptamt zugeordnet, während die Behandlung von Privatpatienten als Nebentätigkeit gilt (BVerwG, Urt. v. 27.02.2008 - 2 C 27/06 -, NVwZ 2008, 1029; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.2009, aaO. [Rnr. 8]).

    Mit der Suspendierung war dem Kläger aber gerade auch diese sein Amt im konkret-funktionellen Sinn ausfüllende (so ausdrücklich VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.2009, aaO. [Rnr. 9]) Tätigkeit als Abteilungsleiter verboten und deshalb eine Privatbehandlung und Liquidation unmöglich geworden.

    Die Rechtmäßigkeit der Kündigung ist in zwei Instanzen unanfechtbar bestätigt worden (VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2006 - 3 K 1362/04 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.2009 - 9 S 603/09 -, juris).

  • VG Freiburg, 06.07.2006 - 3 K 1362/04

    Berufung eines Professors; Zusatzvereinbarung über Leitungsfunktion; Kündigung

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2013 - 1 K 2463/11
    Mit Urteil vom 06.07.2006 ( 3 K 1362/04 -, juris) wies das VG Freiburg die gegen die Teilkündigung der Berufungsvereinbarung erhobene Klage des Klägers ab.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Schriftsätze der Beteiligten sowie den Inhalt der Akten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind (2 Ordner des Universitätsklinikums und ein weiterer Ordner Anlagen zur Klageerwiderung; 4 Hefte des ausgesetzten Verfahrens 1 K 3243/11 vor dem VG Stuttgart; 2 Hefte des VGH Baden-Württemberg 9 S 1848/06 und 9 S 603/09; ein Heft VG Freiburg 3 K 1362/04; ein Heft VG Freiburg 1 K 2043/01; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg 12 K 11/01; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg 12 K 1/02; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg DL 10 K 1644/09).

    Die Rechtmäßigkeit der Kündigung ist in zwei Instanzen unanfechtbar bestätigt worden (VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2006 - 3 K 1362/04 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.2009 - 9 S 603/09 -, juris).

  • VG Freiburg, 02.07.2010 - DL 10 K 1644/09

    Hans Peter Friedl

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2013 - 1 K 2463/11
    Der Kläger beantragte gegen die Kostenentscheidung am 14.09.2009 die Entscheidung der Disziplinarkammer des VG Freiburg (DL 10 K 1644/09).

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Schriftsätze der Beteiligten sowie den Inhalt der Akten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind (2 Ordner des Universitätsklinikums und ein weiterer Ordner Anlagen zur Klageerwiderung; 4 Hefte des ausgesetzten Verfahrens 1 K 3243/11 vor dem VG Stuttgart; 2 Hefte des VGH Baden-Württemberg 9 S 1848/06 und 9 S 603/09; ein Heft VG Freiburg 3 K 1362/04; ein Heft VG Freiburg 1 K 2043/01; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg 12 K 11/01; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg 12 K 1/02; ein Heft Disziplinarkammer VG Freiburg DL 10 K 1644/09).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 9 S 2752/11

    Kündigung eines Chefarztvertrages

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2013 - 1 K 2463/11
    Auch wenn er den ihm vom Beklagten unter dem 09.12.1998 angebotenen Chefarztvertrag (vgl. GAS. 469 des Verfahrens 1 K 2043/01) nicht abgeschlossen hatte (zum doppelten Dienstverhältnis eines Chefarztes mit Vertrag vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.08.2012 - 9 S 2752/11 -, DVBl. 2013, 326), stand er ferner aufgrund seiner Dienstpflichten in der Krankenversorgung (§ 77a UG bzw. § 53 Abs. 1 LHG) gleichwohl auch in einer besonderen verwaltungsrechtlichen Rechtsbeziehung zum Beklagten.

    Die Liquidationsbefugnis ist eine durch § 5 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 HNTVO allein den Leitern von Abteilungen vorbehaltene allgemein genehmigte Nebentätigkeit ( VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.08.2012, aaO.).

  • VGH Bayern, 29.07.1987 - 23 B 86.02281
    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2013 - 1 K 2463/11
    Das übliche Verfahrensrisiko, das dem allgemeinen Prozessrisiko entspricht, rechtfertigt einen Vergleichsabschluss demgegenüber nicht (Bay. VGH , Urt. v. 29.07.1987 - 23 B 86.02281 -, NVwZ 1989, 167; Kopp/Ramsauer, aaO., § 55 Rnr. 16a).

    Auf eine Kenntnis der Beteiligten von der Rechtswidrigkeit kommt es nicht an (Bay. VGH , Urt. v. 29.07.1987, aaO.; Kopp/Ramsauer, aaO. § 59 Rnr. 26a und 27; Fehling, aaO., § 59 Rnr. 32/33).

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.11.2012 - 6 O 2345/12

    Gefahrengemeinschaft beim Klettern: Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2013 - 1 K 2463/11
    Befindet sich ein anspruchsbegründender Sachverhalt im Zeitpunkt der Klageerhebung noch in der Entwicklung, so steht der Umstand, dass im Zeitpunkt der Klageerhebung eine teilweise Bezifferung möglich wäre, der Bejahung des Feststellungsinteresses jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Anspruch seiner Natur nach sinnvollerweise erst nach Abschluss seiner Entwicklung endgültig beziffert werden kann (BGH, Urt. v. 30.03.1983 - VIII ZR 3/82 -, NJW 1984, 1552; LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 19.11.2012 - 6 O 2345/12 -, NJW-RR 2013, 732).
  • OVG Saarland, 17.10.2013 - 2 A 303/12

    Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen; eigener Anspruch eines einzelnen

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2013 - 1 K 2463/11
    In der Rechtsprechung wird dies ebenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen, solange es sich nicht - was vorliegend bei der Abfindung auch nicht der Fall ist - um einen höchstpersönlichen Anspruch handelt (BVerwG, Urt. v. 29.11.1982 - 7 C 34/80 -, NJW 1983, 1133; Saarl. OVG, Urt. v. 17.10.2013 - 2 A 303/12 -, juris).
  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04

    Anfechtung; Antrag auf Entlassung; Aufklärungspflicht; Beamtenverhältnis;

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2013 - 1 K 2463/11
    Die drei Beteiligten standen sich von Beginn der Verhandlungen an "auf Augenhöhe" bzw. ebenbürtig gegenüber und handelten die Vertragsbedingungen einvernehmlich aus (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 07.04.2005 - 2 C 5/04 -, NVwZ 2005, 1188 ).
  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 32.93

    leerstehende Wohnungen - Vergleichsvertrag, § 61 Abs. 1 S. 2-4 VwVfG,

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2013 - 1 K 2463/11
    Liegen die in dieser Vorschrift normierten besonderen Voraussetzungen vor, vermag ein Vergleichsvertrag Leistungspflichten selbst dann zu begründen, wenn der Vergleichsinhalt der Gesetzeslage - wie hier - widerspricht (zu diesem "Privileg gesteigerter Unempfindlichkeit gegenüber Gesetzesverletzungen" vgl. BVerwG, Urt. v. 03.03.1995 - 8 C 32/93 -, NJW 1996, 608 ; Urt. v. 01.12.1989 - 8 C 17/87 -, NJW 1990, 2700; Stelkens/Bonk/Sachs, aaO., § 55 Rnr. 6).
  • BVerwG, 27.02.2008 - 2 C 27.06

    Beamteter Chefarzt; Nebentätigkeit; persönliches Behandlungsrecht;

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2013 - 1 K 2463/11
    Demzufolge wird die Behandlung von Kassenpatienten dem Hauptamt zugeordnet, während die Behandlung von Privatpatienten als Nebentätigkeit gilt (BVerwG, Urt. v. 27.02.2008 - 2 C 27/06 -, NVwZ 2008, 1029; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.2009, aaO. [Rnr. 8]).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1995 - 10 S 1052/93

    Klage gegen abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschluß - maßgebliche Rechtslage;

  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 49/99

    Auslegung einer Führungsklausel in einem Transportversicherungsvertrag

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 917/96

    Aktivspielplatz neben reinem Wohngebiet - Lärmimmissionen - Gebot der

  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

  • BVerwG, 29.11.1982 - 7 C 34.80

    Änderung des Familiennamens (Ehenamens) - Notwendige Streitgenossenschaft der

  • BVerwG, 27.03.2013 - 6 B 50.12

    Abberufung von der Abteilungsleitung eines Universitätsklinikums; Auslegung von

  • BGH, 20.01.2004 - 1 StR 319/03

    Körperverletzung (tatbestandlicher Heileingriff; hypothetische Einwilligung;

  • LG Freiburg, 18.02.2003 - 2 KLs 21 Js 20703/00

    Hans Peter Friedl

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