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   OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98   

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OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98 (https://dejure.org/2000,3614)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.03.2000 - 1 K 2491/98 (https://dejure.org/2000,3614)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. März 2000 - 1 K 2491/98 (https://dejure.org/2000,3614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Planung eines Einzelhandelsgroßprojekts in Nachbargemeinde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 VwGO
    Bekanntmachung; Einzelhandelsgroßprojekt; Flächennutzungsplan; Genehmigung; Konkurrenzschutz; Mittelzentrum; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BeKVO § 6; BauGB §§ 1 2 4; NWG § 93
    Berücksichtigung von Einzelshandelsgroßprojekten in der Bauleitplanung)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2000, 573
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 09.05.1994 - 4 NB 18.94

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag gegen einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98
    Nach § 2 Abs. 2 BauGB hatte diese nur auf Belange der Antragstellerin Rücksicht zu nehmen und unzumutbare Auswirkungen auf die Antragstellerin zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschl. vom 9.5.1994 - 4 NB 18.94 -, BauR 1994, 492 = BRS 56 Nr. 36).

    (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209, 215 f. = BRS 50 Nr. 193; Beschl. vom 9.5.1994 - 4 NB 18.94 -, BauR 1994, 492 = NVwZ 1995, 266 = BRS 56, Nr. 36).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98
    Die Antragsgegnerin war mit anderen Worten lediglich gehalten zu prüfen, ob der angegriffene Vorhaben- und Erschließungsplan unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf das städtebauliche Gefüge der Antragstellerin würde haben können (BVerwG, Urt. vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 34, 209 = BRS 50 Nr. 193).

    (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209, 215 f. = BRS 50 Nr. 193; Beschl. vom 9.5.1994 - 4 NB 18.94 -, BauR 1994, 492 = NVwZ 1995, 266 = BRS 56, Nr. 36).

  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluß;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98
    Umgekehrt gilt: Die Gemeinde ist gerade nicht verpflichtet, das Ergebnis zu den Anregungen und Bedenken vor dem Satzungsbeschluss durch besonderen Beschluss festzustellen (so jüngst BVerwG Beschluss vom 25.11.1999 - 4 CN 12.98 -, ZfBR 2000, 197, 198).

    Das ergibt sich unter anderem daraus, dass in § 214 Abs. 2 Nr. 3 BauGB der nach seinem Einleitungshalbsatz nur für Abs. 1 dieser Vorschrift geltende Zusatz fehlt, es müsse sich um eine Verletzung von Form- und Verfahrensvorschriften "dieses Gesetzbuches" handeln (zur Zulässigkeit, auch die Verletzung von Vorschriften des Landesrechts nach Maßgabe des Baugesetzbuches unbeachtlich sein zu lassen, vgl. BVerwG, Urt. vom 25.11.1999 - 4 CN 12.98 -, ZfBR 2000, 197, 198).

  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98
    Werden daher nach dem Satzungsbeschluss zeichnerisch oder textliche Festsetzungen verändert, ist der Plan unabhängig davon erneut auszufertigen, ob dies wesentliche oder unwesentliche Teile der Satzung betrifft (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschl. vom 9.5.1996 - 4 B 60.96 -, NVwZ-RR 1996, 630 = BRS 58 Nr. 41; Senatsurteil vom 14.6.1995 - 1 L 339/93 -, NVwZ-RR 1996, 73).

    Dieser Mangel führt gemäß § 215 a BauGB nur zu Unwirksamkeit des Vorhaben- und Erschließungsplanes, da Ausfertigung und neuerliche Bekanntmachung nachgeholt werden können (vgl. BVerwG, Beschl. vom 9.5.1996 - 4 B 60.96 -, a.a.O.; vgl. auch Beschl. vom 7.4.1997 - 4 B 64.97 -, NVwZ-RR 1997, 515 = BRS 59 Nr. 33).

  • VGH Bayern, 24.11.1994 - 2 N 93.3393
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98
    Einer - wie hier - vorhabenbezogenen Planung des § 12 BauGB n. F. steht § 93 NWG dagegen nicht entgegen (vgl. Nds. OVG, Beschl. vom 8.12.1995 - 6 M 7018/95 - V.n.b. unter Hinweis auf Bad.-Württ. VGH, Urt. vom 24.11.1994 - 2 N 93.3393 -, NVwZ 1995, 924).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98
    Da dieser Einzug des Baumarktes der Anzuhörenden die Möglichkeit verschloss, in den Altstandort (Allkauf-Center) zurückzukehren, ist es zumindest zweifelhaft, ob die Antragstellerin diesen Gesichtspunkt im Rahmen des Normenkontrollverfahrens unter Hinweis darauf wird geltend machen können, dass sie gegen die nach § 34 BauGB zu beurteilende Zulassung des Baumarktes voraussichtlich keine rechtlichen Einwendungen würde geltend machen können (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 15.92 -, NVwZ 1994, 285 = DVBl. 1993, 658 = BRS 55 Nr. 174).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98
    Als "Ziele" sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 30.8.1995 - 1 L 894/94 -, BRS 57 Nr. 273 = ZfBR 1996, 54 = BauR 1996, 348 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 20.91 -, DVBl. 1992, 1438) nur landesplanerische Letztentscheidungen anzusehen, welche eine nicht mehr ergänzungsbedürftige und -fähige Aussage treffen und daher nicht nur eine Abwägungsdirektive für die Gemeinde vorgeben dürfen.
  • OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94

    Regionales Raumordnungsprogramm; Zulässiges Ziel der Raumordnung; Erholung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98
    Als "Ziele" sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 30.8.1995 - 1 L 894/94 -, BRS 57 Nr. 273 = ZfBR 1996, 54 = BauR 1996, 348 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 20.91 -, DVBl. 1992, 1438) nur landesplanerische Letztentscheidungen anzusehen, welche eine nicht mehr ergänzungsbedürftige und -fähige Aussage treffen und daher nicht nur eine Abwägungsdirektive für die Gemeinde vorgeben dürfen.
  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98
    Auch nach der neuen Fassung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO verbietet sich eine prozessuale Handhabung dieser Zulässigkeitsvorschrift, die im Ergebnis dazu führt, die an sich gebotene Sachprüfung als Frage der Zulässigkeit des Antrages zu behandeln (BVerwG, Urt. vom 24.9.1998, a.a.0., unter Hinweis auf Beschl. vom 18.3.1994 - 4 NB 24.93 -, NVwZ 1994, 683 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 88).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.1997 - 6 K 7701/94

    Wiederholung von Verfahrensabschnitten; Abwägung; Auslegung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98
    Dementsprechend besteht Anlass zu erneuter Beteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange nicht, wenn die planende Gemeinde mit der Änderung lediglich dem Vorschlag eines Betroffenen folgt oder der Planentwurf nur in unwesentlichen, d.h. in einem Umfang geändert worden ist, der nicht das Bedürfnis nach erneuter Auslegung hervorruft (vgl. auch Nds. OVG, Urt. vom 30.5.1997 - 6 K 7701/94 -, V.n.b.; Bad.-Württ. VGH vom 14.7.1996, - 5 S 1697/95 -, NVwZ-RR 1997, 692).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

  • BVerwG, 03.10.1984 - 4 N 4.84

    Kriterien für ein Parallelverfahren i.S. der § 8 Abs. 3 S. 1, 155b Abs. 1 Nr. 8

  • OVG Niedersachsen, 15.06.1995 - 1 L 339/93

    Bebauungsplan; Unwirksamkeit; Ausfertigung; Änderung der Planzeichnung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 5 S 1697/95

    Bebauungsplan: Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung, Befangenheit

  • BVerwG, 07.04.1997 - 4 B 64.97

    Bauplanungsrecht - Bebauungsplan, nachträgliche Inkraftsetzung eines wegen eines

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 LC 107/05

    Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung; Planungsrechtliche und

    Ob es sich bei dem in Ziff. C 1.6 04 Satz 1 LROP II 1994 aufgenommenen Plansatz um ein Ziel der Raumordnung handelt, bleibt offen (verneinend Urt. des Senats v. 30.3.2000 - 1 K 2491/98; offen gelassen Beschl. v. 7.3.2002 - 1 MN 3976/01).

    Gegen diese Beurteilung spreche auch nicht die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. März 2000 (1 K 2491/98 "Hessisch Oldendorf").

    In seinem Urteil vom 30. März 2000 (1 K 2491/98 - ZfBR 2000, 573 = BRS 63 Nr. 63 = NSt-N 2000, 193 = UPR 2000, 396) hat sich der Senat mit dem in C 1.6 04 LROP II 1994 festgesetzten Plansatz wie folgt auseinandergesetzt:.

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 1 ME 172/05

    Berufung einer Gemeinde auf § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abwehr eines

    Selbst die planende Gemeinde ist nach den Ausführungen im Senatsurteil vom 30. März 2000 (- 1 K 2491/98 -, UPR 2000, 396 = BRS 63 Nr. 63 = ZfBR 2000, 573) nicht verpflichtet, jedem Zweifelspunkt durch ein neues, eigenes Gutachten nachzugehen.

    Dementsprechend war es ihr ebenso wie der Antragstellerin im Verfahren 1 K 2491/98, welche eine Stellungnahme der Universität Göttingen, Abteilung Wirtschaftsgeografie, hatte erstellen lassen, zuzumuten, die allein ihr vollständig zu Gebote stehenden Daten herauszusuchen und unter Verwendung der Daten, welche die GMA im Februar 2005 verwandt hatte, darzulegen, weshalb die Auswirkungen dieses nur 12 Läden umfassenden Vorhabens so stark sind, dass sie ein interkommunales Abstimmungserfordernis auslösen.

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2008 - 1 KN 93/07

    Festsetzung eines u.a. durch immissionswirksame flächenbezogene

    Schon § 32 Abs. 2 WHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.8.2002 (BGBl. I S. 3245) schränkt unabhängig vom Umfang, in dem das geschehen soll, die Überplanung gesetzlicher und natürlicher Überschwemmungsgebiete ein (Modifikation der Senatsrechtsprechung; vgl. Urt. v. 15.5.2003 - 1 KN 3008/01 -, BauR 2003, 1524 = BRS 60 Nr. 233; Urt. v. 30.3.2000 - 1 K 2491/98 -, UPR 2000, 396 = ZfBR 2000, 573 = BRS 63 Nr. 63).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats zu dieser Vorschrift (vgl. insbesondere Urt. v. 15.5.2003 - 1 KN 3008/01 -, BauR 2003, 1524 = BRS 60 Nr. 223, u.a. mit Hinweis auf Senatsurt. v. 30.3.2000 - 1 K 2491/98 -, NSt-N 2000 193 = UPR 2000, 396 = ZfBR 2000, 573 = BRS 63 Nr. 63) wäre der Plan aller Voraussicht nach nicht zu bemängeln gewesen.

    In seinem Urteil vom 30. März 2000 (- 1 K 2491/98 -, ZfBR 2000, 573 = BRS 63 Nr. 63 = NSt-N 2000, 193 = UPR 2000, 396) hatte der Senat solchen Anordnungen, welche sogar noch durch den Satz ergänzt war, durch solche Projekte dürften ausgeglichene Versorgungsstrukturen nicht wesentlich beeinträchtigt werden, den Zielcharakter abgesprochen.

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01

    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans; Geltendmachung einer

    Dabei ist ein wesentlicher Unterschied zum Urteil des Senats vom 30. März 2000 (- 1 K 2491/98 -, ZfBR 2000, 573) zu beachten.

    Richtig ist zwar, dass sich an die soeben diskutierte, in ihrer Beantwortung offene Frage, ob die Ansiedlung der Mall im Bereich der Antragsgegnerin zu unmittelbaren städtebaulichen Auswirkungen gewichtiger Art führen wird, die weitere Frage anschließt, ob es der Antragstellerin zumutbar und möglich ist, die im Zusammenhang mit dem angegriffenen Vorhaben befürchteten Beeinträchtigungen durch eigene Planungen zumindest so weit wieder auszugleichen, dass die (unmittelbaren) Auswirkungen nicht mehr einen "gewichtigen" Umfang annehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 = NVwZ 1990, 464 = BRS 50 Nr. 193; vgl. auch OVG Koblenz, Beschl. v. 8.1.1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435; Senatsurt. v. 30.3.2000 - 1 K 2491/98 -, ZfBR 2000, 573 = UPR 2000, 396 =NST-N 2000, 193).

    Ein Ausnahmefall, wie er dem Senatsurteil vom 30. März 2000 (- 1 K 2401/98 -, UPR 2000, 396 = ZfBR 2000, 573) zugrunde lag, ist hier nicht gegeben.

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 1 MN 4128/01

    Landesplanung; Letztentscheidung; letztes Wort; Bebauungsplan; Nachbargemeinde

    Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 30. März 2000 (- 1 K 2491/98 -, NST-N 2000, 193 = ZfBR 2000, 573, 575 = UPR 2000, 396) das Folgende ausgeführt, was noch jetzt Geltung beansprucht:.

    Der Senat hat hierzu in seiner oben zitierten Entscheidung vom 30. März 2000 (a.a.O.) unter anderem ausgeführt:.

    Bei dieser Abstimmung ist insbesondere das Gebot sachgerechter Abwägung widerstreitender nachbarlicher Belange zu beachten (vgl. Senatsurt. v. 30.3.2000 - 1 K 2491/98 -, NST-N 2000, 193 = ZfBR 2000, 573, 574 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209, 215 f. = BRS 50 Nr. 193; Beschl. v. 9.5.1994 - 4 NB 18.94 -, BauR 1994, 492 = NVwZ 1995, 266 = BRS 56 Nr. 36).

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05

    Anforderungen an die planungs- und raumordnungsrechtliche Zulässigkeit eines

    Gegen diese Beurteilung spreche auch nicht die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. März 2000 (1 K 2491/98 "Hessisch Oldendorf").

    In seinem Urteil vom 30. März 2000 (1 K 2491/98 - ZfBR 2000, 573 = BRS 63 Nr. 63 = NSt-N 2000, 193 = UPR 2000, 396) hat sich der Senat mit dem in C 1.6 04 LROP II 1994 festgesetzten Plansatz wie folgt auseinander gesetzt:.

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots sowie Raumordnungsrechts durch

    "Denn für das Kongruenzgebot des LROP 1998 (C 1.6 Ziff. 04: Umfang und Zweckbestimmung von Einzelhandelsgroßprojekten haben der jeweiligen Stufe der Zentralen Orte zu entsprechen. Durch solche Projekte dürfen ausgeglichene Versorgungsstrukturen nicht beeinträchtigt werden.) hat das Gericht mit Urteilen v. 30.03.00 (- 1 K 2491/98 -, BRS 63 Nr. 63), v. 31.10.00 (1 M 3407/00 -, NdsRpfl. 2001, 277) und v. 21.02.02 (- 1 MN 4128/01 -, Juris) die Zielqualität wegen mangelnder Bestimmtheit noch strikt verneint und festgestellt, dass mit diesem Plansatz lediglich ein der Abwägung zugänglicher Programmsatz bzw. ein Grundsatz der Raumordnung vorliege.
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Planungsrechtliche und

    Gegen diese Beurteilung spreche auch nicht die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. März 2000 (1 K 2491/98 "Hessisch Oldendorf").

    In seinem Urteil vom 30. März 2000 (1 K 2491/98 - ZfBR 2000, 573 = BRS 63 Nr. 63 = NSt-N 2000, 193 = UPR 2000, 396) hat sich der Senat mit dem in C 1.6 04 LROP II 1994 festgesetzten Plansatz wie folgt auseinander gesetzt:.

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2011 - 1 ME 252/10

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans mit einer gebietsbezogenen

    Das ist eine andere Art von "kommunalem Konkurrenzschutz", als im Senatsurteil vom 30. März 2000 (- 1 K 2491/98 -, ZfBR 2000, 573 ) angesprochen.
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2003 - 1 KN 3008/01

    Abgangsverkehr; Abwägung; Abwägungsentscheidung; Bebauungsplan; Erforderlichkeit;

    Hernach verkaufte die Antragstellerin einen Teil des Geländes, darunter ein Zweifamilienhaus an die Familie F., ein Zehnfamilienwohnhaus nebst Halle an die Gebrüder G. und H. I. Größere Teile des im Norden des Komplexes gelegenen Geländes erwarb die Textilfirma J. Hierfür stellte die Antragsgegnerin einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf, den die Stadt K. unter Berufung auf § 2 Abs. 2 BauGB zum Aktenzeichen 1 K 2491/98 (Senatsurt. v. 30.3.2000, NST-N 2000, 193 = UPR 2000, 396 = ZfBR 2000, 573) angriff.

    Der Senat hatte in seinem Urteil vom 30. März 2000 (- 1 K 2491/98 -, NST-N 2000, 193 = UPR 2000, 396 = ZfBR 2000, 573) zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Textilfirma J. Folgendes ausgeführt: "Der Vorhaben- und Erschließungsplan unterliegt - materiell - ebenfalls keinen durchgreifenden Bedenken.

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00

    Baugenehmigung; Einkaufszentrum; Gemeinde; großflächiger Einzelhandelsbetrieb;

  • VG Lüneburg, 22.05.2003 - 2 A 18/01

    Fiktion; Fiktivgenehmigung; Flächennutzungsplan; Genehmigung;

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 1 ME 128/10

    Zuständigkeit bei einer einstweiligen Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 8 S 2437/99

    Antragsfrist für Normenkontrolle eines Änderungsbebauungsplans; interkommunales

  • VG Hannover, 23.06.2010 - 4 B 961/10

    Beeinträchtigung; Beeinträchtigungsverbot; Befristung; Bestimmbarkeit; Betrieb;

  • VG Hannover, 15.09.2000 - 4 B 3763/00

    Abstimmungsbedarf zwischen Gemeinden)

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2003 - 1 KN 221/02

    Abwägung; Baugenehmigung; erdrückende Wirkung; Gemeinde; Konfliktlösung;

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