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   FG Rheinland-Pfalz, 10.05.2000 - 1 K 2520/99   

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https://dejure.org/2000,15873
FG Rheinland-Pfalz, 10.05.2000 - 1 K 2520/99 (https://dejure.org/2000,15873)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.05.2000 - 1 K 2520/99 (https://dejure.org/2000,15873)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - 1 K 2520/99 (https://dejure.org/2000,15873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 8
    Verzicht auf einen Teil des Arbeitsentgeltes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verzicht auf einen Teil des Arbeitsentgeltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 11.03.2003 - VIII R 16/02

    Kindergeld/-freibetrag für volljährige Kinder

    Ausgehend hiervon ist der Senat mit dem FG und der im Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Auffassung der Meinung, dass § 32 Abs. 4 Satz 7 EStG dann einschlägig ist, wenn ein Verzicht auf Einkünfte oder Bezüge deshalb erfolgt, um dem Berechtigten den Anspruch auf Kindergeld bzw. auf den Kinderfreibetrag zu erhalten, also andere einleuchtende Gründe für einen solchen Verzicht nicht gegeben sind (Berlebach, Familienleistungsausgleich, Steuerlicher Familienleistungsausgleich, Fach A, I. Kommentierung, § 32 EStG Rz. 109 a; Greite/Korn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 32 Rz. 93; Seewald/Felix, Kindergeldrecht, Teil IV, Kommentierung des EStG, § 63 EStG Rz. 261; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 21. Aufl., § 32 Rz. 29; ebenso FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Mai 2000 1 K 2520/99, juris, und Niedersächsisches FG, Urteil vom 25. September 2001 15 K 636/99 KI, EFG 2002, 29).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 6 K 1910/99

    Kindergeld für ein verheiratetes Kind

    Dies wird deutlich durch die zur Mißbrauchsabwehr geschaffene Regelung des § 32 Abs. 4 Satz 8 EStG (in der in den Streitjahren geltenden Fassung), da ein Verzicht der Tochter des Klägers auf ihr zustehende Unterhaltsleistungen gegenüber ihrem Ehemann unbeachtlich ist (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Mai 2000 1 K 2520/99, Juris-Dokument STRE200170449).
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