Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 2552/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27189
FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 2552/11 (https://dejure.org/2014,27189)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.07.2014 - 1 K 2552/11 (https://dejure.org/2014,27189)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Juli 2014 - 1 K 2552/11 (https://dejure.org/2014,27189)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,27189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung der Tätigkeit eines auch international tätigen Schiedsrichters von einem Gewerbe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 2 Satz 1
    Keine Gewerbesteuerpflicht von Fußball-Schiedsrichtern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Gewerbesteuerpflicht von Fußball-Schiedsrichtern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Fußballschiedsrichter sind nicht gewerbesteuerpflichtig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Einstufung der Tätigkeit eines Fußballschiedsrichters als gewerbesteuerpflichtig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schiedsrichtern - Ohne Markt keine Gewerbesteuer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fußballschiedsrichter sind nicht gewerbesteuerpflichtig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fußballschiedsrichter sind nicht gewerbesteuerpflichtig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fußballschiedsrichter unterliegen mit ihren Einkünften nicht der Gewerbesteuer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fußballschiedsrichter sind nicht gewerbesteuerpflichtig

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Sind international (und nicht nur national) tätige Fußballschiedsrichter gewerbesteuerpflichtig?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fußballschiedsrichter sind nicht gewerbesteuerpflichtig

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 2065
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 10.03.2005 - X B 182/03

    Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 2552/11
    b) Der Kläger hat seine Schiedsrichtertätigkeit zwar für Dritte erkennbar ausgeübt; insoweit genügt bereits die Erkennbarkeit für die beteiligten Kreise (BFH, Beschluss vom 10. März 2005 X B 182/03, BFH/NV 2005, 1068, m.w.N.).

    Maßgeblich sei, ob die zu beurteilende Tätigkeit nach Art und Umfang dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme entspreche (BFH, Beschlüsse vom 2. Juli 2008 X B 104/08, BFH/NV 2008, 1671, und vom 10. März 2005, aaO, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 30.09.2010 - IV R 44/08

    Gewerblicher Grundstückshandel - Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 2552/11
    a) Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert eine Tätigkeit, die gegen Entgelt am Markt erbracht und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (BFH, Urteil vom 30. September 2010 IV R 44/08, BFHE 233, 28, BStBl II 2011, 645, m.w.N.).

    Insbesondere müsse er - bei nur einem Abnehmer - bereit sein, zu vergleichbaren Bedingungen auch an andere Abnehmer zu leisten ( BFH, Urteil vom 20. März 2013 X R 15/11, BFH/NV 2013, 1548; BFH, Urteil vom 30. September 2010, aaO) , was nach Ansicht des Senats denknotwendig voraussetzt, dass überhaupt ein "Markt" mit mehr als einem Abnehmer existiert, da nur unter dieser Voraussetzung eine Teilnahme am "allgemeinen Verkehr" iSv § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG vorliegen kann (BFH, Urteil vom 9. Juli 1986 I R 85/83, BFHE 147, 245, BStBl II 1986, 851).

  • FG Niedersachsen, 24.11.2004 - 9 K 147/00

    Inländische Steuerpflichtigkeit der ausländischen Einkünfte eines international

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 2552/11
    Da nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts im Urteil vom 24. November 2004 (EFG 2005, 766) die Einkünfte eines Schiedsrichters nicht unter Art. 17 des OECD-Musterabkommens (OECD-MA) fielen, sei Art. 17 DBA Schweiz nicht anzuwenden.

    Insofern unterscheidet sich die Tätigkeit des Fußballschiedsrichters grundlegend z.B. von derjenigen des international tätigen Tennisschiedsrichters, der nicht von einem Verband, sondern von den jeweiligen - als Marktteilnehmer untereinander konkurrierenden - Turnierveranstaltern beauftragt wird (vgl. dazu Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. November 2004 9 K 147/00, EFG 2005, 766).

  • BFH, 09.07.1986 - I R 85/83

    Ein ausschließlich für ein Touristikunternehmen tätiger Fremdenführer, der sich

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 2552/11
    Insbesondere müsse er - bei nur einem Abnehmer - bereit sein, zu vergleichbaren Bedingungen auch an andere Abnehmer zu leisten ( BFH, Urteil vom 20. März 2013 X R 15/11, BFH/NV 2013, 1548; BFH, Urteil vom 30. September 2010, aaO) , was nach Ansicht des Senats denknotwendig voraussetzt, dass überhaupt ein "Markt" mit mehr als einem Abnehmer existiert, da nur unter dieser Voraussetzung eine Teilnahme am "allgemeinen Verkehr" iSv § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG vorliegen kann (BFH, Urteil vom 9. Juli 1986 I R 85/83, BFHE 147, 245, BStBl II 1986, 851).
  • BFH, 24.01.1990 - X R 44/88

    Qualifizierung eines Steuerschuldners als gewerbesteuerpflichtiger Unternehmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 2552/11
    D er Steuerpflichtige müsse nach außen hin in Erscheinung treten und sich mit seinem Angebot an eine - wenn auch begrenzte - Allgemeinheit richten (BFH, Urteil vom 13. Dezember 1995 XI R 43-45/89, BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232; BFH, Urteil vom 24. Januar 1990 X R 44/88, BFH/NV 1990, 798).
  • BFH, 04.08.1994 - VI R 94/93

    Entschädigungen ehrenamtlich tätiger Sanitätshelfer sind Arbeitslohn, wenn sie

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 2552/11
    Davon abgesehen steht d as Fehlen von Ansprüchen auf Urlaub, Lohnfortzahlung, Überstundenvergütung und sonstige Sozialleistungen der Annahme eines Arbeitsverhältnisses nicht in jedem Fall entgegen (vgl. zu Sanitätshelfern: BFH, Urteil vom 4. August 1994 VI R 94/93, BFHE 175, 276, BStBl II 1994, 944).
  • BFH, 15.12.1999 - I R 16/99

    Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 2552/11
    Die streitgegenständliche Tätigkeit des Klägers entspricht auch im Übrigen bei einer an der Verkehrsanschauung orientierten Gesamtbetrachtung nicht dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme (vgl. hierzu ausführlich BFH, Urteil vom 15. Dezember 1999 I R 16/99, BFHE 191, 45, BStBl II 2000, 404).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 37/00

    Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen als Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 2552/11
    Er betont jedoch auch, dass die Merkmale des § 15 Abs. 2 EStG den "typischen" Unternehmer im Blick haben, der als Händler, Produzent oder Dienstleistender seine Leistungen "am Markt" erbringt (BFH, Urteil vom 22. Januar 2003 X R 37/00, BFHE 201, 264, BStBl II 2003, 464, m.w.N.).
  • BFH, 02.07.2008 - X B 104/08

    Gewerbliche Betätigung bei Tätigwerden nur gegenüber einem einzigen Auftraggeber

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 2552/11
    Maßgeblich sei, ob die zu beurteilende Tätigkeit nach Art und Umfang dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme entspreche (BFH, Beschlüsse vom 2. Juli 2008 X B 104/08, BFH/NV 2008, 1671, und vom 10. März 2005, aaO, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.10.2012 - IV R 32/10

    Abgrenzung von Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 2552/11
    Außerdem muss als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal hinzu kommen, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (st. Rspr. d. BFH, vgl. z.B. Urteil vom 11. Oktober 2012 IV R 32/10, BFHE 239, 248, BStBl II 2013, 538, m.w.N.).
  • BFH, 20.03.2013 - X R 15/11

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Pflegevereinbarung und

  • BFH, 20.12.2017 - I R 98/15

    Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters:

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2014  1 K 2552/11 aufgehoben.

    Die Klage war erfolgreich (Finanzgericht --FG-- Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Juli 2014  1 K 2552/11, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2014, 2065); das FG hob die angefochtenen Bescheide auf.

  • FG Hessen, 26.08.2020 - 8 K 1860/16

    Anrechnung der kanadischen Quellensteuer

    Dies ergibt sich zur Überzeugung des Senats aus Art. 23 Absatz 2 Buchst. b Doppelbuchstabe aa), Art. 10 DBA Kanada i. V. m. entsprechender Anwendung von § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 KStG, § 34c Absatz 6 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes -EStG- (offen gelassen durch BFH, Urteil vom 22. Dezember 2017 - I R 98/15 - DStRE 2015, 671).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht