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   FG Rheinland-Pfalz, 23.06.1999 - 1 K 2553/98   

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https://dejure.org/1999,11208
FG Rheinland-Pfalz, 23.06.1999 - 1 K 2553/98 (https://dejure.org/1999,11208)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.06.1999 - 1 K 2553/98 (https://dejure.org/1999,11208)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 1 K 2553/98 (https://dejure.org/1999,11208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3799
  • NVwZ 2000, 120 (Ls.)
  • EFG 1999, 1061
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Düsseldorf, 21.03.1996 - 8 K 1953/95

    Änderung eines Einkommenssteuerbescheids bei grobem Verschulden der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.06.1999 - 1 K 2553/98
    Die Formulierung des Vordrucks ist insoweit mißverständlich (vgl. auch Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 21. März 1996, EFG 1996, 632 [FG Düsseldorf 21.03.1996 - 8 K 1953/95 E] ).
  • BFH, 22.05.1992 - VI R 17/91

    Unerlassene Geltendmachung von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.06.1999 - 1 K 2553/98
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 22. Mai 1992 VI R 17/91 , BStBl II 1993, 80, m.w.N.) liegt regelmäßig grobes Verschulden des Steuerpflichtigen vor, wenn eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen bestimmten Vorgang bezogene Frage nicht beachtet.
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 3 K 2674/10

    Mögliche Fehler seiner Steuersoftware muss sich der Steuerpflichtige wie ein

    Denn die Änderung eines Steuerbescheids wegen neuer Tatsachen ist nicht infolge groben Verschuldens des Steuerpflichtigen ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige sich an einer objektiv missverständlichen finanzbehördlichen Anleitung zum Ausfüllen des Erklärungsvordrucks orientiert hat (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 1999 - 1 K 2553/98, EFG 1999, 1061).
  • FG Niedersachsen, 21.01.2003 - 13 K 389/99

    Vorwurf des groben Verschuldens wegen unvollständiger Angaben in Steuererklärung

    Ebenso verhält es sich mit den Anleitungen zu den Einkommensteuererklärungen (hierzu: BFH-Urteil vom 22. Mai 1992 VI R 17/91, BStBl II 1993, 80; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 23. Juni 1999 1 K 2553/98, EFG 1999, 1061).
  • FG Hessen, 09.10.2006 - 3 K 1783/03

    Einsprucheinlegung auch mit Wirkung für den anderen Ehegatten - Vorliegen von

    Das BFH-Urteil vom 22.05.1992 VI R 17/91 (BStBl II 1993, 80) sowie das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.06.1999 1 K 2553/98 (EFG 1999, 1061) verneinen ein grobes Verschulden des Steuerpflichtigen im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn die Finanzbehörde über die betreffende Einzelfrage des materiellen Steuerrechts keine klaren Informationen gegeben hat.
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2000 - 6 K 1651/00

    Nachträgliches Bekanntwerden

    Mit Schreiben vom 12. November 1999 beantragten die Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. Juni 1999 1 K 2553/98 ( EFG 1999, 1061) die Änderung des Einkommensteuerbescheides 1996 dahingehend, den Abzug der Vorkostenpauschale bei der Einkommensteuer 1996 zu berücksichtigen.
  • FG München, 28.06.2000 - 1 K 196/98

    Grobes Verschulden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 bei nachträglicher Erklärung

    Entgegen der Ansicht des FA bestand daher für die Klin auch kein Anlaß, letztlich auf Verdacht eine Anlage FW beim FA anzufordern (unabhängig von den insoweit bestehenden Zweifeln an der Klarheit und Verständlichkeit der sich auf Vorbezugskosten beziehenden Fragen dieser Anlage, vgl. hierzu FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.1999 1 K 2553/98, EFG 99, 1061 und Urteil des FG Köln vom 25.05.1999 8 K 9148/98, EFG 2000, 533 ).
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