Rechtsprechung
FG Köln, 26.06.1996 - 1 K 2566/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1996, 1031
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 04.11.1992 - X R 33/90
Verhältnis § 17 EStG zu § 22 Nr. 2, § 23 EStG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 06.06.1991 - V R 70/89
Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei Veräußerung eines Grundstücks …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei …
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- BFH, 20.04.1999 - VIII R 58/97
Veräußerung einer nicht wesentlichen Beteiligung
Zwar wird in der Literatur (…Hermann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 17 EStG Rn. 59) und der Rechtsprechung (FG Köln, Urteil vom 26. Juni 1996 1 K 2566/92, EFG 1996, 1031, rechtskräftig aufgrund des Senatsbeschlusses vom 17. Juni 1997 VIII B 72/96, BFH/NV 1997, 882) die Auffassung vertreten, daß der Gesetzgeber mit der Fünfjahresfrist allein die Umgehung der Steuerpflicht des § 17 EStG durch Teilveräußerungen habe verhindern wollen. - FG Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 4 K 411/96
Veräußerter Anteil als Teil der wesentlichen Beteiligung?
Darüber hinaus stützt der Kläger seine Rechtsauffassung auf das nicht rechtskräftige Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. Juni 1996 - 1 K 2566/92 -, auf das verwiesen wird.Das FG Köln vertritt in seinem Urteil vom 26.6.1996 ( EFG 1996, 1031) die Auffassung, daß der Zweck der Norm eine teleologische Reduktion des Gesetzeswortlauts dahingehend gebietet, daß der Veräußerer gerade mit dem veräußerten Anteil wesentlich beteiligt sein muß.
- FG Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 6 K 188/01
Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 …
Zwar wird in der Literatur (…Hermann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 17 EStG Rn. 59) und der Rechtsprechung (FG Köln, Urteil vom 26. Juni 1996 1 K 2566/92, EFG 1996, 1031, rechtskräftig aufgrund des BFH-Beschlusses vom 17. Juni 1997 VIII B 72/96, BFH/NV 1997, 882) die Auffassung vertreten, dass der Gesetzgeber mit der Fünfjahresfrist allein die Umgehung der Steuerpflicht des § 17 EStG durch Teilveräußerungen habe verhindern wollen. - FG Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 6 K 187/01
Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 …
Zwar wird in der Literatur (…Hermann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 17 EStG Rn. 59) und der Rechtsprechung (FG Köln, Urteil vom 26. Juni 1996 1 K 2566/92, EFG 1996, 1031, rechtskräftig aufgrund des BFH-Beschlusses vom 17. Juni 1997 VIII B 72/96, BFH/NV 1997, 882) die Auffassung vertreten, dass der Gesetzgeber mit der Fünfjahresfrist allein die Umgehung der Steuerpflicht des § 17 EStG durch Teilveräußerungen habe verhindern wollen. - FG Münster, 29.09.1997 - 1 K 1018/97
Anerkennung von Verträgen zwischen Ehegatten; Umgehung steuerlicher Nachteile …
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