Rechtsprechung
FG Saarland, 06.12.2006 - 1 K 262/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung von Rechtsverfolgungskosten als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung bei Bestimmung der Einkommensteuer; Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Terminsverlegung bei Vorliegen einer plötzlichen Erkrankung; ...
- Judicialis
FGO § 100 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 155; ; ZPO § 294; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 155; ZPO § 227
Terminverlegung wegen plötzlicher Erkrankung der Prozessbevollmächtigten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Terminverlegung wegen plötzlicher Erkrankung der Prozessbevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kein umfangreicher Werbungskostenabzug für Beratungskosten nach strafbefreiender Selbstanzeige
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein umfangreicher Werbungskostenabzug für Beratungskosten nach strafbefreiender Selbstanzeige
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 19.02.1982 - VI R 31/78
Strafverteidigungskosten, die ausschließlich durch das berufliche Verhalten des …
Auszug aus FG Saarland, 06.12.2006 - 1 K 262/03
In der Rechtsprechung des BFH ist anerkannt, dass Strafverteidigungskosten dann als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst gewesen ist (BFH-Urteil vom 19. Februar 1982 VI R 31/78, BStBl II 1982, 467). - BFH, 21.06.1989 - X R 20/88
Außergewöhnliche Belastung - Strafverteidigungskosten
Auszug aus FG Saarland, 06.12.2006 - 1 K 262/03
Aufwendungen für die Strafverteidigung sind nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. insbesondere BFH-Urteil vom 21. Juni 1989 X R 20/88, BStBl. II 1989, 831 m.w.N.) nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn der Steuerpflichtige verurteilt wird und die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner eigenen Auslagen zu tragen hat. - BFH, 07.08.2006 - VIII B 89/05
Versagung einer Terminsverlegung
Auszug aus FG Saarland, 06.12.2006 - 1 K 262/03
Erforderlich ist regelmäßig die Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus dem sich die Verhandlungsunfähigkeit der jeweiligen Person ergibt, oder eine so genaue Schilderung der Erkrankung samt Glaubhaftmachung, dass das Finanzgericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erreichen zum Termin nicht erwartet werden kann (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. BFH-Beschluss vom 7. August 2006 VIII B 89/05, juris, m.w.N.).
- BFH, 18.09.1987 - VI R 121/84
Anforderungen an das Vorliegen von Werbungskosten - Vorliegen einer beruflichen …
Auszug aus FG Saarland, 06.12.2006 - 1 K 262/03
Ein ausreichender beruflicher Zusammenhang wird nicht bereits dadurch begründet, dass die Berufsausübung nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass die Ausgabe entfiele (BFH-Urteil vom 18. September 1987 VI R 121/84, BFH/NV 1988, 353). - BFH, 30.06.2004 - VIII B 265/03
Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten
Auszug aus FG Saarland, 06.12.2006 - 1 K 262/03
Betrifft der Tatvorwurf Verstöße, die eine Schädigung des Arbeitgebers zum Gegenstand haben, dann werden die Strafverteidigungskosten grundsätzlich von nicht beruflichen Gründen überlagert (BFH-Beschluss vom 30. Juni 2004 VIII B 265/03, BFH/NV 2004, 1639 m.w.N.). - BFH, 17.04.2002 - IX B 151/00
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung
Auszug aus FG Saarland, 06.12.2006 - 1 K 262/03
Eine Terminsverlegung ist aber nur geboten, wenn die Erkrankung so schwer ist, dass von dem Bevollmächtigten die Wahrnehmung des Termins nicht erwartet werden kann (BFH-Beschluss vom 17. April 2002 IX B 151/00, BFH/NV 2002, 1047, m.w.N.). - BFH, 12.06.2002 - XI R 35/01
Strafverteidigungskosten; betriebliche Veranlassung
Auszug aus FG Saarland, 06.12.2006 - 1 K 262/03
Die einkunftsmindernde Abzugsfähigkeit der Strafverteidigungskosten setzt nämlich voraus, dass die dem Steuerpflichtigen vorgeworfene Tat ausschließlich und unmittelbar aus seiner betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar ist (BFH-Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 35/01, BFH/NV 2002, 1441). - BFH, 20.09.1989 - X R 43/86
Aufwendungen für die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren sind keine …
Auszug aus FG Saarland, 06.12.2006 - 1 K 262/03
Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 20. September 1989 X R 43/86, BStBl. II 1990, 20) trägt die Vorschrift dem Umstand Rechnung, dass dem Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen Pflichten auferlegt und Rechte eingeräumt sind, die er wegen der Schwierigkeit und Unübersichtlichkeit des Steuerrechts ohne fremde Hilfe häufig nicht ohne weiteres erfüllen bzw. wahrnehmen kann.
- FG Baden-Württemberg, 02.04.2008 - 6 K 327/07
Anwaltskosten eines Betriebsprüfers für Strafverfahren wegen Beleidigung auf dem …
Auf die Frage, ob der Vorwurf zu Recht erhoben wurde, kommt es nicht an (FG Saarland, Urteil vom 6. Dezember 2006 1 K 262/03, [...], m.w.N.).