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   FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2004 - 1 K 2625/03   

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https://dejure.org/2004,7705
FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2004 - 1 K 2625/03 (https://dejure.org/2004,7705)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.05.2004 - 1 K 2625/03 (https://dejure.org/2004,7705)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 1 K 2625/03 (https://dejure.org/2004,7705)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1, 2
    Steuerliche Berücksichtigung von Anschaffungskosten einer Bandscheibenmatratze als außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Berücksichtigung von Anschaffungskosten einer Bandscheibenmatratze als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Aufwendungen für medizinische Hilfsmittel als außergewöhnliche Belastung; Anerkennung von Anschaffungskosten für Hilfsmittel im weiteren Sinne wie Bandscheibenmatratze oder Lattoflex-Rahmen als außergewöhnliche Belastung ; Voraussetzungen für die ...

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Finanzamt beteiligt sich an neuer Matratze

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.08.1991 - III R 54/90

    Zur Zwangsläufigkeit der Anschaffung medizinischer Hilfsmittel

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2004 - 1 K 2625/03
    Nur vorbeugende, der Gesundheit ganz allgemein dienende Maßnahmen oder die mit einer Krankheit verbundenen Folgekosten erwachsen nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht zwangsläufig (BFH-Urteil vom 09. August 1991, Az.: III R 54/90, BStBl II 1991, 920 ).

    Zwar hat der BFH in seiner Entscheidung vom 09. August 1991, Az.: III R 54/90, a.a.O. ausnahmsweise ein erst nachträglich erstelltes amtsärztliches Zeugnis als ausreichend angesehen; dies jedoch nur deshalb, weil er sich in dieser Entscheidung erstmals zur Frage der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für die Anschaffung eines medizinischen Hilfsmittels im weiteren Sinne geäußert hatte.

  • BFH, 30.06.1995 - III R 52/93

    Von einem amtsärztlichen Attest vor Kurantritt kann abgesehen werden, wenn

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2004 - 1 K 2625/03
    Von der Anforderung an den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Anschaffungen kann ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn der Steuerpflichtige statt eines amtsärztlichen Gutachtens eine Bescheinigung einer Versicherungsanstalt oder die Bestätigung einer Behörde vorlegt, aus der sich zweifelsfrei ergibt, dass er krank ist und die streitige Maßnahme in der dann durchgeführten Form medizinisch angezeigt ist und auch dann, wenn eine gesetzliche Krankenversicherung einen Zuschuss zu den für die Maßnahme angefallenen Kosten gewährt hat (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juni 1995, Az.: III R 52/93, BStBl II 1995, 614 zu Kuraufenthalt; BFH-Beschluss vom 07. August 2003, Az.: IX B 6/03, BFH/NV 2004, 177 ).
  • BFH, 07.08.2003 - IX B 6/03

    Unterbringung in einem therapeutischen Erziehungsheim

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2004 - 1 K 2625/03
    Von der Anforderung an den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Anschaffungen kann ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn der Steuerpflichtige statt eines amtsärztlichen Gutachtens eine Bescheinigung einer Versicherungsanstalt oder die Bestätigung einer Behörde vorlegt, aus der sich zweifelsfrei ergibt, dass er krank ist und die streitige Maßnahme in der dann durchgeführten Form medizinisch angezeigt ist und auch dann, wenn eine gesetzliche Krankenversicherung einen Zuschuss zu den für die Maßnahme angefallenen Kosten gewährt hat (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juni 1995, Az.: III R 52/93, BStBl II 1995, 614 zu Kuraufenthalt; BFH-Beschluss vom 07. August 2003, Az.: IX B 6/03, BFH/NV 2004, 177 ).
  • BFH, 21.07.1998 - III R 25/97

    Spielsucht - Außergewöhnliche Belastung - Notwendigkeit therapeutischer Maßnahmen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2004 - 1 K 2625/03
    Dieses Nachweiserfordernis ist von der Rechtsprechung entwickelt worden, um eine Gewährung ungerechtfertigter Steuervorteile wegen eines möglicherweise länger bestehenden Vertrauensverhältnisses zwischen Hausarzt und steuerpflichtigem Patienten bei medizinischen Hilfsmitteln im weiteren Sinne zu verhindern; es soll daher ein sachkundiger und zugleich unabhängiger Dritter die medizinische Notwendigkeit und damit die Zwangsläufigkeit vor der Anschaffung anhand objektiver Kriterien überprüfen (BFH-Urteil vom 21. Juli 1998, Az.: III R 25/97, BFH/NV 1999, 300 ).
  • BFH, 07.06.2000 - III R 54/98

    Außergewöhnliche Belastung bei Legasthenie

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2004 - 1 K 2625/03
    Im Streitfall hingegen ist erneut und wiederholt über ein Hilfsmittel im weiteren Sinne zu entscheiden, sodass unter diesem Gesichtspunkt ein später erstelltes amtsärztliches Zeugnis nicht mehr zugelassen werden kann (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 07. Juni 2000, Az.: III R 54/98, BStBl II 2001, 94 ).
  • FG Saarland, 24.09.2003 - 1 K 318/01

    Nachweis von Aufwendungen zur Behandlung der Legasthenie als außergewöhnliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2004 - 1 K 2625/03
    Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt des Streitfalles in maßgeblicher Weise von dem der Entscheidung des FG des Saarlandes vom 24. September 2003, Az.: 1 K 318/01, EFG 2003, 1787 zugrundeliegenden, bei dem eine zwar später erstellte, inhaltlich jedoch die vorgenommene unter medizinischer Leitung ausgeführte Maßnahme bestätigende amtsärztliche Bescheinigung vorlag.
  • FG Niedersachsen, 20.08.2010 - 15 K 514/08

    Berücksichtigung von Aufwendungen für bei einem Discounter erworbene

    Bei Hilfsmitteln im weiteren Sinne aber, die wie beispielsweise Gesundheitsschuhe und -sandalen, orthopädische Stühle, Allergiematratzen und -bettzeug, Bandscheibenmatratzen etc., teilweise auch von gesunden Steuerpflichtigen aus Gründen der Vorsorge oder zur Steigerung des Lebensstandards gekauft werden, kann auf einen Nachweis der Zwangsläufigkeit der Anschaffung durch die Vorlage eines qualifizierten Attests nicht verzichtet werden (vgl. BFH, Urteil vom 9. August 1991 III R 54/90, a. a. O.; Beschluss vom 14. Dezember 2007 III B 178/06, BFH/NV 2008, 561; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Mai 2004 1 K 2625/03, DStRE 2005, 257; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. Juli 2008 3 K 45/06; Juris Rdnr. 16).
  • FG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 K 45/06

    Aufwendungen für ein Magnetmatratzen-Schlafsystem als außergewöhnliche Belastung

    Bei Hilfsmitteln im weiteren Sinne aber, die, wie beispielsweise Gesundheitsschuhe und -sandalen, orthopädische Stühle, Allergiematratzen und -bettzeug, Bandscheibenmatratzen etc., teilweise auch von gesunden Steuerpflichtigen aus Gründen der Vorsorge oder zur Steigerung des Lebensstandards gekauft werden, kann auf einen Nachweis der Zwangsläufigkeit der Anschaffung durch die Vorlage eines qualifizierten Attests nicht verzichtet werden (vgl. BFH-Urteil vom 09. August 1991 III R 54/90 a.a.O.; BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2007 III B 178/06, BFH/NV 2008, 561; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Mai 2004, 1 K 2625/03, DStRE 2005, 257).
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