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   FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 266/98   

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FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 266/98 (https://dejure.org/2001,10230)
FG Saarland, Entscheidung vom 29.08.2001 - 1 K 266/98 (https://dejure.org/2001,10230)
FG Saarland, Entscheidung vom 29. August 2001 - 1 K 266/98 (https://dejure.org/2001,10230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Modifizierte Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG (1991) § 8 Abs. 3 S. 2
    Rohgewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung wegen Vergleichbarkeit mit Umsatztantieme; Körperschaftsteuer 1994 und 1995 sowie Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 1994 und 1995

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rohgewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung wegen Vergleichbarkeit mit Umsatztantieme

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Steuerliche Anerkennung von Geschäftsführer-Gehältern Darstellung der Behandlung durch Finanzverwaltung und Finanzgerichte

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 19.02.1999 - I R 105/97

    VGA: Umsatztantieme - Reisekostenerstattung

    Auszug aus FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 266/98
    Gleiches gilt für den Fall einer zeitlich nicht begrenzten Umsatztantieme (BFH-Urteil vom 19. Februar 1999 I R 105-107/97, BStBl. II 1999, 321), wobei dabei nicht einmal die Bezüge ausschließlich in Form der Umsatztantieme bestehen müssen.

    Vielmehr ist eine Umsatztantieme von vornherein als unüblich anzusehen, auch wenn sie zusätzlich zu einem Festgehalt gezahlt worden ist (so BFH-Urteil vom 19. Februar 1999, a.a.O.).

    Zu Recht geht der BFH im Urteil vom 19. Februar 1999, a.a.O., davon aus, dass allenfalls in der Anlaufphase eines Unternehmens eine (rein) umsatzbezogene Vergütung in Betracht kommt.

  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 266/98
    So kann z.B. ?auch bei angemessener Gesamtausstattung? eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen sein, wenn das Gehalt ausschließlich oder fast ausschließlich aus einer Gewinntantieme (BFH-Urteil vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BStBl. II 1993, 311; vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl. II 1995, 549) besteht (Nur-Gewinntantieme).

    Dies hat der BFH im Ergebnis nicht beanstandet (vgl. etwa BFH, Urteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl. II 1995, 549).

  • FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95

    Geschäftsführerbezüge bei Steuerberatungsgesellschaften

    Auszug aus FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 266/98
    Gleiches gilt auf Grund des Umstandes, dass einigen Untersuchungen als Vergleichsmaßstab auch die Gehälter von Gesellschafter-Geschäftsführern zugrunde liegen (s. dazu bereits FG des Saarlandes vom 17. Oktober 1997 1 K 33/95, EFG 1998, 395).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 266/98
    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (BFH, Urteil vom 14. März 1990 I R 6/89, BStBl II 1990, 795).
  • BFH, 26.11.1996 - I B 50/96

    Angemessenheitsprüfung von Gewinntantiemen

    Auszug aus FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 266/98
    Unabhängig von der Angemessenheit oder Unangemessenheit der Gesamtausstattung kann die Annahme einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung von Geschäftsführerbezügen (und damit die Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen) auch dadurch gerechtfertigt sein, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unübliche Zuwendung erhält, die ihm von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht oder nicht so gewährt worden wäre (z.B. BFH, Urteil vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124; BFH, Beschluss vom 26. November 1996 I B 50/96, BFH/NV 1997, 530).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 266/98
    Beurteilungskriterien sind Art und Umfang der Tätigkeit, die künftigen Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung, weiterhin insbesondere Art und Höhe der Vergütungen, welche gleichartige Betriebe für entsprechende Leistungen gewähren (BFH, Urteil vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BStBl. II 1978, 234; BFH, Urteil vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BStBl. II 1989, 854).
  • FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95

    Außenprüfung; Bindung an Zusagen im Verlaufe einer Betriebsprüfung

    Auszug aus FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 266/98
    c ) Der erkennende Senat hat bei der Abwägung der einzelnen Kriterien im Einzelfall stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden internen Daten eine erhöhte Bedeutung beigemessen (vgl. FG des Saarlandes vom 18. Dezember 1996 1 K 32/95, EFG 1997, 491).
  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen

    Auszug aus FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 266/98
    Beurteilungskriterien sind Art und Umfang der Tätigkeit, die künftigen Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung, weiterhin insbesondere Art und Höhe der Vergütungen, welche gleichartige Betriebe für entsprechende Leistungen gewähren (BFH, Urteil vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BStBl. II 1978, 234; BFH, Urteil vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BStBl. II 1989, 854).
  • BFH, 11.09.1968 - I 89/63

    Berücksichtigung verdeckter Gewinnausschüttungen beim Einkommen von

    Auszug aus FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 266/98
    Zur ?Gesamtausstattung? gehören alle Vorteile und Entgelte aus dem Dienstverhältnis wie etwa das Festgehalt, erfolgsabhängige Tantiemen, Versorgungszusagen oder Sachbezüge (z.B. BFH, Urteil vom 11. September 1968 I R 89/63, BStBl. II 1968, 809).
  • BFH, 14.07.1999 - I B 91/98

    Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt, Angemessenheit

    Auszug aus FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 266/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (s. z.B. Beschluss vom 14. Juli 1999 I B 91/98, BFH/NV 1999, 1645) bestehen keine Bedenken, zur Beurteilung der Angemessenheit von Geschäftsführergehältern Gehaltsstrukturuntersuchungen heranzuziehen.
  • BFH, 02.12.1992 - I R 54/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer

  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als

  • BFH, 25.10.1995 - I R 9/95

    Zur Auslegung von Vereinbarungen einer Kapitalgesellschaft mit ihrem

  • BFH, 21.01.1998 - I B 66/97

    Unangemessen hohe Gesamtvergütung als vGA

  • BFH, 19.05.1993 - I R 83/92

    Behandlung einer Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung - Veranlassung

  • BFH, 26.01.1999 - I B 119/98

    VGA bei Gewinntantieme

  • FG Saarland, 27.09.2006 - 1 K 11/03

    Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes bei Zahlung eines Festgehaltes und

    Im Übrigen seien mit dem Geschäftsführer eine Reihe weiterer Entgeltsabreden getroffen worden, so dass mit einem fremden Geschäftsführer nicht noch zusätzlich eine Umsatztantieme dieser Größenordnung vereinbart worden wäre (s. FG des Saarlandes vom 29. August 2001, 1 K 266/98).
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