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   FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 2670/05   

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FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 2670/05 (https://dejure.org/2006,6770)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.12.2006 - 1 K 2670/05 (https://dejure.org/2006,6770)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 1 K 2670/05 (https://dejure.org/2006,6770)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungen für ein Studium als Werbungskosten; Abgrenzung zwischen Fortbildungskosten und Berufsausbildungkosten; Werbungskosten bei erwerbsbezogenem Veranlassungszusammenhang; Anwendbarkeit des Gleichheitssatzes im Steuerrecht; Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; EStG § 2 Abs. 2; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 2; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 12 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 § 12 Nr. 5
    Aufwendungen für ein erstmaliges Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung ab dem Veranlagungszeitraum 2004 grundsätzlich nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für ein erstmaliges Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung ab dem Veranlagungszeitraum 2004 grundsätzlich nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderausgaben - Aufwendungen für ein Erststudium

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 838
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 2670/05
    Außerdem darf er sich - wie stets bei der Ordnung von Massenerscheinungen - bei der Ausgestaltung seiner Normen generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1990, 1 BvL 4-7/87, BStBl II 1990, 483; Lange, DStZ 1995, 682).
  • BFH, 06.11.1992 - VI R 12/90

    Vorbereitungsaufwendungen für Steuerberaterprüfung sind Werbekosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 2670/05
    Sie seien nur bis zu den gesetzlich vorgesehenen Höchstbeträgen als Sonderausgaben zu berücksichtigen (vgl. BFH, Urteil vom 6. November 1992, VI R 12/90, BStBl II 1993, 108).
  • BFH, 09.03.1979 - VI R 141/77

    Zur Abgrenzung von Ausbildungs- und Fortbildungskosten beim Übertritt eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 2670/05
    Dagegen nahm der Bundesfinanzhof Berufsausbildungskosten bereits dann an, wenn die Aufwendungen dem Ziel dienen, Kenntnisse zu erwerben, die als Grundlage für einen künftigen Beruf notwendig sind oder welche die Grundlage dafür bilden sollen, um von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen überzuwechseln, die also einen Berufswechsel vorbereiten sollen (vgl. BFH, Urteil vom 9. März 1979, VI R 141/77, BStBl II 1979, 337).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 2670/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat dahingestellt sein lassen, ob das objektive Nettoprinzip verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2002, 2 BvR 400/98, 1735/00, BVerfGE 107, 27).
  • BFH, 07.11.1980 - VI R 50/79

    Aufwendungen für ein Studium, das im Rahmen eines Dienstverhältnisses auf Weisung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 2670/05
    Als Fortbildungskosten erkannte der Bundesfinanzhof nur Ausgaben an, die ein Steuerpflichtiger tätigt, um in dem ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden, sowie Ausgaben, die ein Steuerpflichtiger macht, um sich in dem von ihm ausgeübten Beruf fortzubilden, damit er ohne Wechsel der Berufs- oder Erwerbsart, also ohne Übergang zu einem anderen Beruf, besser vorwärts kommen kann (vgl. BFH, Urteil vom 7. November 1980, VI R 50/79, BStBl II 1981, 216).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 2670/05
    Da die Abgeschlossenheit eines Sachverhalts im Steuerrecht erst angenommen wird, wenn die Steuer entstanden ist, liegt auch dann lediglich eine unechte Rückwirkung vor, wenn das begünstigende Gesetz noch vor Ablauf des Jahres rückwirkend auf den Beginn des Jahres aufgehoben wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961, 2 BvR 1/60, BVerfGE 13, 274; Beschluss vom 14. Mai 1986, 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200; BFH, Urteil vom 14. März 2000, X R 46/99, BStBl II 2000, 344).
  • FG Niedersachsen, 28.02.2001 - 4 K 177/97

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten bzw.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 2670/05
    Das Niedersächsische Finanzgericht habe in einem Urteil vom 28. Februar 2001 (4 K 177/97) Aufwendungen für ein Erststudium den unbeschränkt abzugsfähigen Werbungskosten zugeordnet.
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 26/05

    Aufwendungen für ein Erststudium

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 2670/05
    Der erforderliche Veranlassungszusammenhang kann danach bei jedweder berufsbezogenen Bildungsmaßnahme erfüllt sein (vgl. BFH, Urteile vom 4. Dezember 2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403; vom 17. Dezember 2002, VI R 137/01, BStBl II 2003, 407; vom 27. Mai 2003, VI R 33/01, BFH/NV 2003, 1119; vom 20. Juli 2006, VI R 26/05, BFH/NV 2006, 1974).
  • BFH, 14.03.2000 - X R 46/99

    Kinderförderung bei Wohnungseigentum

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 2670/05
    Da die Abgeschlossenheit eines Sachverhalts im Steuerrecht erst angenommen wird, wenn die Steuer entstanden ist, liegt auch dann lediglich eine unechte Rückwirkung vor, wenn das begünstigende Gesetz noch vor Ablauf des Jahres rückwirkend auf den Beginn des Jahres aufgehoben wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961, 2 BvR 1/60, BVerfGE 13, 274; Beschluss vom 14. Mai 1986, 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200; BFH, Urteil vom 14. März 2000, X R 46/99, BStBl II 2000, 344).
  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 2670/05
    Der erforderliche Veranlassungszusammenhang kann danach bei jedweder berufsbezogenen Bildungsmaßnahme erfüllt sein (vgl. BFH, Urteile vom 4. Dezember 2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403; vom 17. Dezember 2002, VI R 137/01, BStBl II 2003, 407; vom 27. Mai 2003, VI R 33/01, BFH/NV 2003, 1119; vom 20. Juli 2006, VI R 26/05, BFH/NV 2006, 1974).
  • BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 773/93

    Differenzierung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Berufsausbildungskosten

  • BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60

    Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen

  • BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01

    Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten

  • BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00

    Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?

  • FG Niedersachsen, 15.05.2007 - 13 K 570/06

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium als

    a) Ein Studium im Sinne des § 12 Nr. 5 EStG liegt vor, wenn es sich bei der Weiterbildungsmaßnahme um einen Studiengang an einer Hochschule im Sinne des Hochschulrechts handelt (ebenso: Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 2006 1 K 2670/05, juris; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 7. November 2006 1 K 115/06, EFG 2007, 116, Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 79/06; Tz. 12 des BMF-Schreibens vom 4. November 2005, BStBl I 2005, 955).

    Erstmalig ist ein Studium schon dann, wenn ihm kein anderes durch einen berufsqualifizierenden Abschluss beendetes Studium vorangegangen ist (Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 2006 1 K 2670/05, juris; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 7. November 2006 8 K 353/06, juris; Tz. 12 des BMF-Schreibens vom 4. November 2005, BStBl I 2005, 955).

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze stellt die in §§ 12 Nr. 5, 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG angelegte Unterscheidung zwischen Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und das Erststudium einerseits und sonstigen Fortbildungskosten andererseits eine verfassungsrechtlich zulässige Typisierung dar (ebenso: Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 2006 1 K 2670/05, juris; im Ergebnis auch: Urteil des FG Baden-Württemberg vom 7. November 2006 1 K 115/06, EFG 2007, 116, Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 79/06; Fischer in: Kirchhof, EStG - Kompaktkommentar, 6. Auflage, § 10 Rz. 28 und 30; anderer Ansicht: Drenseck, DStR 2004, 1766 (1771); Schulenburg, DStZ 2007, 183; Müller-Franken, DStZ 2007, 59).

    Dementsprechend ist das zu bewertende enttäuschte Vertrauen auf Seiten des Klägers nicht so hoch zu bewerten, wie die Handlungsnotwendigkeit für den Gesetzgeber (ebenso: Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 2006 1 K 2670/05, juris; ähnlich: Urteil des FG Baden-Württemberg vom 7. November 2006 1 K 115/06, EFG 2007, 116, Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 79/06; vgl. auch Kurzeja in: Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 12 Rz. 242 f.; anderer Ansicht: Drenseck, DStR 2004, 1766 (1771); Drenseck in L. Schmidt, Einkommensteuergesetz, 25. Auflage, § 12 Rz. 57).

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 6/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 838 veröffentlicht.
  • FG Hamburg, 25.11.2009 - 5 K 193/08

    Einkommensteuerrecht: Berufsausbildungskosten: Werbungskosten oder Sonderausgaben

    Dementsprechend ist das zu bewertende enttäuschte Vertrauen auf Seiten der Klägerin nicht so hoch zu bewerten wie die Handlungsnotwendigkeit für den Gesetzgeber (ebenso im Ergebnis Urteil des FG Niedersachsen vom 15.05.2007 13 K 570/06 EFG 2007, 1431 ff., Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 2006 1 K 2670/05 juris, Urteil des FG Düsseldorf vom 03.12.2008 2 K 3575/07F, EFG 2009, 1201 f.; vgl. auch Kurzeja in Lüttmann/Bitz/Pust Einkommensteuerrecht § 12 Rdn. 131-139; anderer Ansicht Drenseck DStR 2004, 1766, Drenseck in Ludwig Schmitt Einkommensteuergesetz 28. Auflage § 12 Rdn. 57).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 8 K 6331/06

    Keine Abzugsfähigkeit der Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung bei

    Ein Dienstverhältnis im Sinne von § 12 Nr. 5 EStG liegt vor, wenn eine Person als Arbeitnehmer in einem öffentlichen oder privaten Dienst angestellt oder beschäftigt ist (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Lohnsteuerdurchführungsverordnung; vergleiche auch Finanzgericht - FG - Rheinland- Pfalz, Urteil vom 20. Dezember 2006 - 1 K 2670/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 838).
  • FG Saarland, 04.05.2010 - 1 K 2357/05

    Ausbildungskosten anlässlich der Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer im Rahmen

    Ein Dienstverhältnis im Sinne von § 12 Nr. 5 EStG liegt vor, wenn eine Person als Arbeitnehmer in einem öffentlichen oder privaten Dienst angestellt oder beschäftigt ist und seinem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet (§ 1 Abs. 2 LStDV; FG Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 2006 1 K 2670/05, EFG 2007, 838).
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