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   VG Koblenz, 29.05.2020 - 1 K 273/19.KO   

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VG Koblenz, 29.05.2020 - 1 K 273/19.KO (https://dejure.org/2020,15204)
VG Koblenz, Entscheidung vom 29.05.2020 - 1 K 273/19.KO (https://dejure.org/2020,15204)
VG Koblenz, Entscheidung vom 29. Mai 2020 - 1 K 273/19.KO (https://dejure.org/2020,15204)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    SB-Autowaschanlage an der B 42 in Vallendar darf nicht gebaut werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die im Mischgebiet geplante Autowaschanlage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2010 - 7 A 896/09

    Wohnverträglichkeit eines Vertragshändlers mit typischem Werkstattbetrieb in

    Auszug aus VG Koblenz, 29.05.2020 - 1 K 273/19
    Ihre Zulässigkeit hängt vielmehr von der Anlage und deren individueller Betriebsgestaltung sowie von der konkreten Gebietssituation ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 1998 - 4B 82.98 -, juris, Rn. 3 m.w.N.; VGH BW, Urteil vom 19. August 1992, a.a.O., juris, Rn. 22; OVG NRW, Beschluss vom 18. Juni 2010 - 7 A 896/09 -, juris, Rn. 7 ff.).

    Insbesondere gilt es, eine Verfremdung des Gebietes zu verhindern, die schon damit beginnen kann, dass eine im Grunde in einem Mischgebiet generell unpassende - wohnunverträgliche - Nutzung zugelassen wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Januar 2015, a.a.O., juris, Rn. 7 m.w.N. und Beschluss vom 18. Juni 2010, a.a.O, juris, Rn. 16).

    Aus dem Umstand, dass nach dem vorgelegten Gutachten des Ingenieurbüros D** vom 8. Februar 2017 an den Wohnhäusern F*** 1***, 2***, 3*** und 4*** und K***straße 5*** als den nächstgelegenen Wohneinheiten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Mischgebiete eingehalten werden, folgt kein Anlass für eine günstigere Bewertung der Gebietsverträglichkeit des Vorhabens (vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschluss vom 18. Juni 2010 - 7 A 896/09 -, juris, Rn. 22).

    Unpassende Gewerbebetriebe, die durch besondere Bedingungen die Wahrung der Richtwerte sicherstellen können, wirken sich gleichwohl auf die nähere Umgebung aus und führen somit zu der gesetzgeberisch nicht gewollten Verfremdung des Mischgebiets (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Juni 2010 - 7 A 896/09 - juris, Rn. 25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2015 - 10 B 1313/14

    Drohen einer wesentlichen Störung der im Mischgebiet gelegenen Wohnnutzung durch

    Auszug aus VG Koblenz, 29.05.2020 - 1 K 273/19
    Vielmehr ist, vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls, in einer typisierenden Betrachtung abzuschätzen, ob die zur Genehmigung gestellte Nutzung in ihrer konkreten Ausgestaltung generell geeignet ist, eine Wohnnutzung wesentlich zu stören (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2002 - 4 B 72/02 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 10 B 1313/14 -, juris, Rn. 7; BayVGH, Urteil vom 17. März 2008 - 1 B 06.3146 -, juris, Rn. 21).

    Insbesondere gilt es, eine Verfremdung des Gebietes zu verhindern, die schon damit beginnen kann, dass eine im Grunde in einem Mischgebiet generell unpassende - wohnunverträgliche - Nutzung zugelassen wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Januar 2015, a.a.O., juris, Rn. 7 m.w.N. und Beschluss vom 18. Juni 2010, a.a.O, juris, Rn. 16).

    Bei dieser Abschätzung soll insbesondere der von der Immissionsbelastung einzelner Grundstücke losgelösten Verfremdung des Gebiets entgegengewirkt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2002 - 4 B 72/02 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 10 B 1313/14 -, juris, Rn. 7; BayVGH, Urteil vom 17. März 2008 - 1 B 06.3146 -, juris, Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2016 - 5 S 2291/15

    Allgemeines Wohngebiet und Verkehrslärm - Zulässigkeit einer gewerblichen

    Auszug aus VG Koblenz, 29.05.2020 - 1 K 273/19
    Damit sollen Konflikte und Spannungen, die durch maßgeschneiderte Baugenehmigungen und den damit verbundenen Kontrollbedarf entstehen, vermieden werden (vgl. VGH BW, Urteil vom 2. November 2016 - 5 S 2291/15 -, juris, Rn. 49; BayVGH, Urteil vom 8. März 2013 - 15 B 10.2922 -, juris, Rn. 23).

    Dementsprechend ist eine etwaige Vorbelastung durch Verkehrslärm für die Frage der Gebietsverträglichkeit eines Gewerbebetriebs in einem Mischgebiet von vornherein ohne Belang (vgl. VGH BW, Urteil vom 2. November 2016 - 5 S 2291/15 -, juris, Rn. 50; BayVGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 9 B 11.559 -, juris, Rn. 22).

  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 1 B 06.3146

    Nutzungsuntersagung; Beseitigungsanordnung; Werkstatt für Bootsmotoren, Kfz und

    Auszug aus VG Koblenz, 29.05.2020 - 1 K 273/19
    Vielmehr ist, vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls, in einer typisierenden Betrachtung abzuschätzen, ob die zur Genehmigung gestellte Nutzung in ihrer konkreten Ausgestaltung generell geeignet ist, eine Wohnnutzung wesentlich zu stören (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2002 - 4 B 72/02 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 10 B 1313/14 -, juris, Rn. 7; BayVGH, Urteil vom 17. März 2008 - 1 B 06.3146 -, juris, Rn. 21).

    Bei dieser Abschätzung soll insbesondere der von der Immissionsbelastung einzelner Grundstücke losgelösten Verfremdung des Gebiets entgegengewirkt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2002 - 4 B 72/02 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 10 B 1313/14 -, juris, Rn. 7; BayVGH, Urteil vom 17. März 2008 - 1 B 06.3146 -, juris, Rn. 21).

  • BVerwG, 22.11.2002 - 4 B 72.02

    Zulässigkeit von Bauunternehmen im Mischgebiet

    Auszug aus VG Koblenz, 29.05.2020 - 1 K 273/19
    Vielmehr ist, vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls, in einer typisierenden Betrachtung abzuschätzen, ob die zur Genehmigung gestellte Nutzung in ihrer konkreten Ausgestaltung generell geeignet ist, eine Wohnnutzung wesentlich zu stören (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2002 - 4 B 72/02 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 10 B 1313/14 -, juris, Rn. 7; BayVGH, Urteil vom 17. März 2008 - 1 B 06.3146 -, juris, Rn. 21).

    Bei dieser Abschätzung soll insbesondere der von der Immissionsbelastung einzelner Grundstücke losgelösten Verfremdung des Gebiets entgegengewirkt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2002 - 4 B 72/02 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 10 B 1313/14 -, juris, Rn. 7; BayVGH, Urteil vom 17. März 2008 - 1 B 06.3146 -, juris, Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 5 S 403/91

    Zulässigkeit einer SB-Autowaschanlage (SB-Fahrzeug-Pflegeanlage) im Innenbereich

    Auszug aus VG Koblenz, 29.05.2020 - 1 K 273/19
    Maßgeblich dafür, ob es sich um einen das Wohnen nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieb handelt, ist der Störungsgrad, der von diesem Betrieb ausgeht und der bei typisierender Betrachtungsweise regelmäßig über das hinausgeht, was noch mit dem Wohnen vereinbar ist (vgl. VGH BW, Urteil vom 19. August 1992 - 5 S 403/91 -, juris, Rn. 22).

    Ihre Zulässigkeit hängt vielmehr von der Anlage und deren individueller Betriebsgestaltung sowie von der konkreten Gebietssituation ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 1998 - 4B 82.98 -, juris, Rn. 3 m.w.N.; VGH BW, Urteil vom 19. August 1992, a.a.O., juris, Rn. 22; OVG NRW, Beschluss vom 18. Juni 2010 - 7 A 896/09 -, juris, Rn. 7 ff.).

  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 B 10.2922

    Bauantrag für Bürocontainer, Dieseltankstelle, Lagerplatz; Nutzungsänderung von

    Auszug aus VG Koblenz, 29.05.2020 - 1 K 273/19
    Damit sollen Konflikte und Spannungen, die durch maßgeschneiderte Baugenehmigungen und den damit verbundenen Kontrollbedarf entstehen, vermieden werden (vgl. VGH BW, Urteil vom 2. November 2016 - 5 S 2291/15 -, juris, Rn. 49; BayVGH, Urteil vom 8. März 2013 - 15 B 10.2922 -, juris, Rn. 23).
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus VG Koblenz, 29.05.2020 - 1 K 273/19
    Die nähere Umgebung ist für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen, da diese Merkmale jeweils unabhängig voneinander zu prüfen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 4 B 38/13 -, Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

    Auszug aus VG Koblenz, 29.05.2020 - 1 K 273/19
    die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 4 B 50/08 -, juris, Rn. 5).
  • VGH Bayern, 10.07.2012 - 9 B 11.559

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss; Vorbescheid; Einfügen; Spenglerei;

    Auszug aus VG Koblenz, 29.05.2020 - 1 K 273/19
    Dementsprechend ist eine etwaige Vorbelastung durch Verkehrslärm für die Frage der Gebietsverträglichkeit eines Gewerbebetriebs in einem Mischgebiet von vornherein ohne Belang (vgl. VGH BW, Urteil vom 2. November 2016 - 5 S 2291/15 -, juris, Rn. 50; BayVGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 9 B 11.559 -, juris, Rn. 22).
  • VG Kassel, 26.09.2022 - 1 K 1045/21

    Konkurrentenstreitverfahren (Hauptsache) bei Dienstpostenübertragung

    Eine weitere Klage machte sie anhängig mit dem Ziel, ihr Schadensersatz wegen Nichtbeförderung zu bewilligen (Aktenzeichen 1 K 273/19.KS).
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