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   VG Mainz, 25.03.2004 - 1 K 278/03.MZ   

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https://dejure.org/2004,28273
VG Mainz, 25.03.2004 - 1 K 278/03.MZ (https://dejure.org/2004,28273)
VG Mainz, Entscheidung vom 25.03.2004 - 1 K 278/03.MZ (https://dejure.org/2004,28273)
VG Mainz, Entscheidung vom 25. März 2004 - 1 K 278/03.MZ (https://dejure.org/2004,28273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Rückforderung von Sozialhilfeleistungen; Vorsätzliches Verschweigen von Arbeitseinkünften; Vorliegen und Zulässigkeit einer Verböserung im Widerspruchsverfahren (reformatio in peius); Anforderungen an die Wahrung der Drei-Jahres-Frist des § 92a Abs. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Münster, 15.04.2005 - 1 K 279/03

    Zeugnis der Fachhochschulreife auch nach dem Abitur möglich

    Auszug aus VG Mainz, 25.03.2004 - 1 K 278/03
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie 10 Bände Verwaltungsakten der Beklagten, eine Akte des Stadtrechtsausschusses der Beklagten und die Gerichtsakten 1 K 256/03.MZ, 1 K 277/03.MZ und 1 K 279/03.MZ, die vorlagen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1991 - 2 A 10038/91

    Widerspruchsbescheid; Beschwer des Widerspruchsführers; Vorverfahren; Vorliegen

    Auszug aus VG Mainz, 25.03.2004 - 1 K 278/03
    Hierfür hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 02. Oktober 1991, DÖV 1992, 315) rechtsgrundsätzlich festgestellt, dass eine reformatio in peius im Widerspruchsverfahren jedenfalls dann zulässig ist, wenn die Widerspruchs- und Erstbehörde - wie im vorliegenden Fall - identisch sind.
  • BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 51.84

    Widerspruchsverfahren - Reformatio in peius - Abänderung zum Nachteil des

    Auszug aus VG Mainz, 25.03.2004 - 1 K 278/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. August 1996, NVwZ 1987, 215 f.) ist eine Verböserung im Widerspruchsverfahren nicht generell ausgeschlossen, sondern ergibt sich letztlich aus dem jeweils anzuwendenden materiellen Bundes- oder Landesrecht einschließlich seiner Zuständigkeitsvorschriften.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2004 - 12 A 11206/04

    Kein Kostenerstattungsanspruch nach BSHG § 92a ohne rechtzeitigen

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 25. März 2004 - 1 K 278/03.MZ - geändert und der Bescheid der Beklagten vom 20. September 2001 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Stadtrechtsausschusses der Beklagten vom 22. November 2002 - StRA 038/2002 - aufgehoben.
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