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   VG Freiburg, 25.03.2010 - 1 K 280/10   

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https://dejure.org/2010,9247
VG Freiburg, 25.03.2010 - 1 K 280/10 (https://dejure.org/2010,9247)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25.03.2010 - 1 K 280/10 (https://dejure.org/2010,9247)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25. März 2010 - 1 K 280/10 (https://dejure.org/2010,9247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bindungswirkung des Strafverfahrens bzw. des Strafurteils gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde

  • verkehrslexikon.de

    Keine Bindungswirkung, wenn eine Entziehung der Fahrerlaubnis nicht in Frage kam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inbetrachtkommen einer Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren als Voraussetzung der Bindungswirkung eines Strafverfahrens bzw. eines Strafurteils gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2008 - 10 S 2719/08

    Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an strafgerichtliche Feststellungen

    Auszug aus VG Freiburg, 25.03.2010 - 1 K 280/10
    Dieser Schluss ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig gewesen ist (BVerwG, Urt. v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 -, NJW 2005, 3081; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.11.2008 - 10 S 2719/08 -, juris).

    Der Vorrang der strafrichterlichen vor der behördlichen Entscheidung findet seine innere Rechtfertigung darin, dass auch die Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Strafrichter als Maßregel der Besserung und Sicherung keine Nebenstrafe, sondern eine in die Zukunft gerichtete, aufgrund der Sachlage zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung zu treffende Entscheidung über die Gefährlichkeit des Kraftfahrers für den öffentlichen Straßenverkehr ist (BVerwG, Urt. v. 15.7.1988 - 7 C 46/87 -, NJW 1989, 116; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.11.2008 - 10 S 2719/08 -, juris; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 3 StVG Rnr. 15).

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus VG Freiburg, 25.03.2010 - 1 K 280/10
    Dies bestimmt sich gemäß der Rechtsprechung des BGH (Großer Senat für Strafsachen, Beschl. v. 27.4.2005 - GSSt 2/04 - NJW 2005, 1957) danach, ob die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulässt, dass der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen.

    Die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit bei Taten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs setzt daher voraus, dass die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulässt, dass - woran es hier evident fehlte - der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschl. v. 27.4.2005 - GSSt 2/04 -, NJW 2005, 1957).

  • VG Hamburg, 26.08.2009 - 15 E 2027/09

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens

    Auszug aus VG Freiburg, 25.03.2010 - 1 K 280/10
    Allerdings bedarf es insoweit stets der positiven Feststellung der Fahreignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (vgl. zur Fahreignung bei - allerdings anders als hier ärztlich begleiteter - Substitution mit Subutex und Methadon: OVG Saarland, Beschl. v. 27.3.2006 - 1 W 12/06 -, NJW 2006, 2651; VG Hamburg, Beschl. v. 26.8.2009 - 15 E 2027/09 -, juris; Berr/Krause/Sachs, a.a.O., Rnrn. 61 - 68).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2004 - 10 S 2182/04

    Es besteht kein Gebot der Gleichbehandlung der Rauschdrogen beim

    Auszug aus VG Freiburg, 25.03.2010 - 1 K 280/10
    Bereits nämlich der einmalige Konsum eines anderen Betäubungsmittels im Sinne von § 1 Abs. 1 BtMG als Cannabis begründet regelmäßig die Fahrungeeignetheit des Betreffenden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.11.2004 - 10 S 2182/04 -, VBlBW 2005, 279; Saarl. OVG, Beschl. v. 14.5.2008 - 1 B 191/08 -, juris; Bay. VGH, Beschl. v. 20.11.2007 - 11 C 07.2783 -, juris).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Freiburg, 25.03.2010 - 1 K 280/10
    Dieser Schluss ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig gewesen ist (BVerwG, Urt. v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 -, NJW 2005, 3081; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.11.2008 - 10 S 2719/08 -, juris).
  • OVG Saarland, 27.03.2006 - 1 W 12/06

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis bei Teilnahme an einem Methadonprogramm

    Auszug aus VG Freiburg, 25.03.2010 - 1 K 280/10
    Allerdings bedarf es insoweit stets der positiven Feststellung der Fahreignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (vgl. zur Fahreignung bei - allerdings anders als hier ärztlich begleiteter - Substitution mit Subutex und Methadon: OVG Saarland, Beschl. v. 27.3.2006 - 1 W 12/06 -, NJW 2006, 2651; VG Hamburg, Beschl. v. 26.8.2009 - 15 E 2027/09 -, juris; Berr/Krause/Sachs, a.a.O., Rnrn. 61 - 68).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Freiburg, 25.03.2010 - 1 K 280/10
    Die Beibringungslast, die das Gesetz dem Betroffenen auferlegt, wenn berechtigte Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen, bezieht sich nicht nur auf das geforderte Gutachten; sie umfasst auch die Tatsachen, die in seinem besonderen Falle die Zahlung der Kosten des Gutachtens als nicht zumutbar erscheinen lassen (vgl. zu § 15b Abs. 2 StVZO: BVerwG, Urt. v. 12.3.1985 - 7 C 26/83 -, NJW 1985, 2490; Urt. v. 13.11.1997 - 3 C 1/97 -, NZV 1998, 300).
  • OVG Saarland, 14.05.2008 - 1 B 191/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Konsum so genannter harter Drogen

    Auszug aus VG Freiburg, 25.03.2010 - 1 K 280/10
    Bereits nämlich der einmalige Konsum eines anderen Betäubungsmittels im Sinne von § 1 Abs. 1 BtMG als Cannabis begründet regelmäßig die Fahrungeeignetheit des Betreffenden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.11.2004 - 10 S 2182/04 -, VBlBW 2005, 279; Saarl. OVG, Beschl. v. 14.5.2008 - 1 B 191/08 -, juris; Bay. VGH, Beschl. v. 20.11.2007 - 11 C 07.2783 -, juris).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VG Freiburg, 25.03.2010 - 1 K 280/10
    Die Beibringungslast, die das Gesetz dem Betroffenen auferlegt, wenn berechtigte Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen, bezieht sich nicht nur auf das geforderte Gutachten; sie umfasst auch die Tatsachen, die in seinem besonderen Falle die Zahlung der Kosten des Gutachtens als nicht zumutbar erscheinen lassen (vgl. zu § 15b Abs. 2 StVZO: BVerwG, Urt. v. 12.3.1985 - 7 C 26/83 -, NJW 1985, 2490; Urt. v. 13.11.1997 - 3 C 1/97 -, NZV 1998, 300).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Freiburg, 25.03.2010 - 1 K 280/10
    Der Vorrang der strafrichterlichen vor der behördlichen Entscheidung findet seine innere Rechtfertigung darin, dass auch die Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Strafrichter als Maßregel der Besserung und Sicherung keine Nebenstrafe, sondern eine in die Zukunft gerichtete, aufgrund der Sachlage zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung zu treffende Entscheidung über die Gefährlichkeit des Kraftfahrers für den öffentlichen Straßenverkehr ist (BVerwG, Urt. v. 15.7.1988 - 7 C 46/87 -, NJW 1989, 116; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.11.2008 - 10 S 2719/08 -, juris; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 3 StVG Rnr. 15).
  • VGH Bayern, 20.11.2007 - 11 C 07.2783
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - 16 A 1782/11

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis; Nachweis

    Letzteres bejahend VG Freiburg, Beschluss vom 25. März 2010 1 K 280/10 , juris, Rdnr. 9 (= Blutalkohol 47 [2010], 266); Dauer, in Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 3 StVG Rdnr. 17.
  • VG Augsburg, 23.07.2012 - Au 7 S 12.847

    Fahrerlaubnisentzug nach Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis bei Taten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs setzt voraus, dass die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulässt, dass - woran es hier evident fehlte - der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen (BGH vom 27.4.2005 Az. GSSt 2/04 ; VG Freiburg vom 25.3.2010 Az. 1 K 280/10 RdNr. 8).
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