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   FG München, 25.04.2007 - 1 K 2898/05   

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https://dejure.org/2007,23999
FG München, 25.04.2007 - 1 K 2898/05 (https://dejure.org/2007,23999)
FG München, Entscheidung vom 25.04.2007 - 1 K 2898/05 (https://dejure.org/2007,23999)
FG München, Entscheidung vom 25. April 2007 - 1 K 2898/05 (https://dejure.org/2007,23999)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ; Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Einkunftsart und Schuldzins im Zeitpunkt des jeweiligen Entstehens als Maßstab der Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Werbungskosten

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1
    Zuordnung von Schuldzinsen zu einem Wirtschaftsgut

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuordnung von Schuldzinsen zu einem Wirtschaftsgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.10.2001 - IX R 65/99

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Umfinanzierung - Umschuldung -

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 1 K 2898/05
    Das ist der Fall, wenn mit dem den Schuldzinsen zugrunde liegenden Darlehen die Herstellungs- oder Anschaffungskosten eines bestimmten Gebäudes oder Gebäudeteils finanziert werden (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 2001 IX R 65/99, BFH/NV 2002, 341).

    Ein solcher Zusammenhang besteht z.B. dann, wenn ein mit Darlehensmitteln angeschafftes Grundstück veräußert und der Veräußerungserlös seinerseits zum Zwecke der Einkünfteerzielung eingesetzt wird (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1996 VIII R 68/94, BFHE 182, 312, BStBl II 1997, 454, und in BFH/NV 2002, 341).

  • BFH, 01.10.1996 - VIII R 68/94

    Veräußerung eines mit Darlehenszinsen angeschafften oder hergestellten

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 1 K 2898/05
    Ein solcher Zusammenhang besteht z.B. dann, wenn ein mit Darlehensmitteln angeschafftes Grundstück veräußert und der Veräußerungserlös seinerseits zum Zwecke der Einkünfteerzielung eingesetzt wird (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1996 VIII R 68/94, BFHE 182, 312, BStBl II 1997, 454, und in BFH/NV 2002, 341).

    Mit der Veräußerung des Grundstücks erfährt das Darlehen eine Zweckänderung und tritt in einen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem an die Stelle des Grundstücks getretenen Veräußerungserlös (sog. Surrogationsbetrachtung der ständigen Rechtsprechung des BFH; vgl.z.B. Urteil vom 7. August 1990 VIII R 67/86, BFHE 162, 48, BStBl II 1991, 14 , betreffend die Veräußerung eines bislang zu Vermietungszwecken genutzten Hausgrundstücks und Anlage des Veräußerungserlöses zur Erzielung von Festgeldzinsen; vgl. ferner die umfangreichen Nachweise aus der BFH-Rechtsprechung und dem Schrifttum im BFH-Urteil in BFHE 182, 312 , BStBl II 1997, 454 , unter II. 2. a, bb, sowie BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 VIII R 5/96, BFHE 186, 526, BStBl II 1999, 209).

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 1 K 2898/05
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn und soweit das Darlehen tatsächlich zum Erzielen von Einkünften verwendet worden ist (z.B. Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817, unter C. II. 2., und vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 1. und 2.).

    Dann dient ein zu seiner Anschaffung oder zur Herstellung des aufstehenden Gebäudes aufgenommenes Darlehen nunmehr dieser neuen Verwendung, so dass die künftig entstehenden Schuldzinsen Werbungskosten bei diesen Einkünften darstellen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817).

  • BFH, 07.08.1990 - VIII R 67/86

    Wird Veräußerungserlös aus Mietwohngrundstück nicht zur Darlehenstilgung

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 1 K 2898/05
    Mit der Veräußerung des Grundstücks erfährt das Darlehen eine Zweckänderung und tritt in einen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem an die Stelle des Grundstücks getretenen Veräußerungserlös (sog. Surrogationsbetrachtung der ständigen Rechtsprechung des BFH; vgl.z.B. Urteil vom 7. August 1990 VIII R 67/86, BFHE 162, 48, BStBl II 1991, 14 , betreffend die Veräußerung eines bislang zu Vermietungszwecken genutzten Hausgrundstücks und Anlage des Veräußerungserlöses zur Erzielung von Festgeldzinsen; vgl. ferner die umfangreichen Nachweise aus der BFH-Rechtsprechung und dem Schrifttum im BFH-Urteil in BFHE 182, 312 , BStBl II 1997, 454 , unter II. 2. a, bb, sowie BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 VIII R 5/96, BFHE 186, 526, BStBl II 1999, 209).
  • BFH, 07.03.1995 - VIII R 9/94

    Schuldzinsen - Kontokorrent - Überziehungskredit - Darlehn - Umwidmung -

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 1 K 2898/05
    Denn für die Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Werbungskosten kommt es auf deren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart im Zeitpunkt ihres jeweiligen Entstehens an (BFH-Urteil vom 7. März 1995 VIII R 9/94, BFHE 177, 392, BStBl II 1995, 697, unter 2. c, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 5/96

    Umwidmung einer Betriebsschuld bei Einbringung

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 1 K 2898/05
    Mit der Veräußerung des Grundstücks erfährt das Darlehen eine Zweckänderung und tritt in einen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem an die Stelle des Grundstücks getretenen Veräußerungserlös (sog. Surrogationsbetrachtung der ständigen Rechtsprechung des BFH; vgl.z.B. Urteil vom 7. August 1990 VIII R 67/86, BFHE 162, 48, BStBl II 1991, 14 , betreffend die Veräußerung eines bislang zu Vermietungszwecken genutzten Hausgrundstücks und Anlage des Veräußerungserlöses zur Erzielung von Festgeldzinsen; vgl. ferner die umfangreichen Nachweise aus der BFH-Rechtsprechung und dem Schrifttum im BFH-Urteil in BFHE 182, 312 , BStBl II 1997, 454 , unter II. 2. a, bb, sowie BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 VIII R 5/96, BFHE 186, 526, BStBl II 1999, 209).
  • BFH, 26.02.1985 - VIII R 59/83

    Voraussetzungen der Einordnung von Zinszahlungen als Werbungskosten bei

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 1 K 2898/05
    Entsprechend kann ein neuer wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer Gebäudevermietung begründet werden, wenn ein ursprünglich aus anderen Gründen ausgereichtes Darlehen mit der Kaufpreisverpflichtung verrechnet wird (BFH-Urteil vom 26. Februar 1985 VIII R 59/83, BFH/NV 1985, 69).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 1 K 2898/05
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn und soweit das Darlehen tatsächlich zum Erzielen von Einkünften verwendet worden ist (z.B. Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817, unter C. II. 2., und vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 1. und 2.).
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