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   FG Münster, 20.05.1998 - 1 K 2911/96 G, F   

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https://dejure.org/1998,8338
FG Münster, 20.05.1998 - 1 K 2911/96 G, F (https://dejure.org/1998,8338)
FG Münster, Entscheidung vom 20.05.1998 - 1 K 2911/96 G, F (https://dejure.org/1998,8338)
FG Münster, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 1 K 2911/96 G, F (https://dejure.org/1998,8338)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifbegünstigung der Übertragung von Anteilsrechten eines Gesellschafters; Auslegung einer Klageschrift; Ermittlung eines Veräußerungsgewinns; Qualifizierung einer Übertragung von Kommanditanteilen als verdeckte Einlage; Aufdeckung stiller Reserven

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1319
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98

    Teilanteilsveräußerung und Sonderbetriebsvermögen

    Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 1319 veröffentlicht.
  • BFH, 10.06.2008 - VIII R 79/05

    Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage einer Steuerberater-Sozietät - Kein

    Noch ein Jahr zuvor habe das FG Münster im Urteil vom 20. Mai 1998 1 K 2911/96 G,F (EFG 1998, 1319) in seinem Sinne entsprechend der bis dahin herrschenden Meinung entschieden.
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2004 - 23 U 28/03

    Aufklärungs- und Beratungspflicht des Steuerberaters bei unklarer Rechtslage -

    Auch entschied das FG Münster noch im Jahre 1998 im Sinne der Auffassung der Beklagten (DStRE 1999, 138).
  • FG Düsseldorf, 06.05.1999 - 11 K 4433/96

    Streit über die steuerbegünstigte Veräußerung eines Anteils an einem Vermögen

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  • OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - 23 U 17/05

    Umfang der Pflicht zur Prüfung der Rechtslage durch einen Steuerberater bei

    Nicht zitiert war darin nur das Urteil des FG Münster vom 20.5.1998, veröffentlicht in EFG 1998, 1319.
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.02.2000 - 2 K 3523/97

    Veräußerung des Bruchteils eines Mitunternehmeranteils: Tarifbegünstigung

    Das im Urteil des FG Münster vom 20. Mai 1998 (EFG 1998, 1319, 1321) angeführte Argument, es bestehe nach Ansicht des (dortigen) Senats auch keine quotale Verbindung zwischen dem Mitunternehmeranteil und dem Sonderbetriebsvermögen; denn die Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens dienten dem Gesellschaftsanteil, d. h. der mitunternehmerischen Beteiligung als solcher; solange diese Beteiligung noch bestehe, bleibe das Sonderbetriebsvermögen insgesamt dem Betriebsvermögen verhaftet, stellt allein auf das Verbleiben im Betriebsvermögen ab.
  • LG Wuppertal, 10.02.2003 - 3 O 261/02

    Anforderungen an ein pflichtgemäßes Verhalten eines Steuerberaters bei

    Das Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.05.1998, DStRE 1999, 138, hatte in der Vorinstanz eine gegenteilige Auffassung vertreten und die Gewährung der Tarifbegünstigung nicht davon abhängig gemacht, dass auch ein entsprechende Anteil des Sonderbetriebsvermögens mitveräußert werde.
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