Rechtsprechung
   VG Köln, 17.11.2005 - 1 K 2924/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11024
VG Köln, 17.11.2005 - 1 K 2924/05 (https://dejure.org/2005,11024)
VG Köln, Entscheidung vom 17.11.2005 - 1 K 2924/05 (https://dejure.org/2005,11024)
VG Köln, Entscheidung vom 17. November 2005 - 1 K 2924/05 (https://dejure.org/2005,11024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der telekommunikationsrechtlichen Genehmigungspflichtigkeit von Entgelten für den Zugang zu Teilnehmeranschlussleitungen (TAL); Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) bzw. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Keine Regulierung des Glasfaser-TAL-Marktes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 422
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Köln, 24.08.2005 - 1 L 803/05

    TKG-Übergangsregelungen bezüglich Entgeltgenehmigungspflicht und

    Auszug aus VG Köln, 17.11.2005 - 1 K 2924/05
    Den dagegen gerichteten Aussetzungsantrag der Klägerin hat das erkennende Gericht durch Beschluss vom 24. August 2005 -1 L 803/05- abgelehnt.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten sowie der Verfahrensakte 1 L 803/05 verwiesen.

    Dies wird bestätigt durch die Ausführungen der Beklagten im vorangegangenen Aussetzungsverfahren 1 L 803/05 (Schriftsatz vom 10. Juni 2005, S.4).

  • VG Köln, 15.09.2005 - 1 K 8432/04

    Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Wirksamkeit der Zusammenschaltung

    Auszug aus VG Köln, 17.11.2005 - 1 K 2924/05
    Nach diesen Übergangsvorschriften bleiben -lediglichdie "von der Regulierungsbehörde vor Inkrafttreten dieses Gesetzes getroffenen Feststellungen marktbeherrschender Stellungen sowie die daran anknüpfenden Verpflichtungen" (Satz 1) sowie die Feststellungen marktbeherrschender Stellungen, die "lediglich Bestandteil der Begründung eines Verwaltungsaktes sind" (Satz 2), wirksam, nicht jedoch die vorher geltende Rechtslage, vgl.: Scherer/Mögelin und Tschentscher/Bosch, K&R 2004, Beilage 4, S. 3 ff und 14 ff; jeweils mit ausführlicher Begründung; VG Köln in ständiger Rechtsprechung, u.a. Urteile vom 15. September 2005 -1 K 4556/04- und -1 K 8432/04- sowie vom 29. September 2005 -1 K 765/05-.
  • VG Köln, 18.05.2005 - 1 L 3263/04

    Rückwirkung im Hauptsacheverfahren zu Lasten nachfragender Wettbewerber

    Auszug aus VG Köln, 17.11.2005 - 1 K 2924/05
    Zwar wurde die in der Begründung dieses Bescheides festgestellte marktbeherrschende Stellung der Beigeladenen nach § 150 Abs. 1 Satz 2 TKG (2004) übergeleitet, und zwar über den Zeitpunkt der Geltung der Entgeltgenehmigung (31. März 2005) hinaus, vgl.: VG Köln, Beschluss vom 18. Mai 2005 -1 L 3263/04- .
  • VG Köln, 07.07.2005 - 1 K 4556/04

    Keine Ex-Ante-Genehmigungspflicht für Paketangebote

    Auszug aus VG Köln, 17.11.2005 - 1 K 2924/05
    Nach diesen Übergangsvorschriften bleiben -lediglichdie "von der Regulierungsbehörde vor Inkrafttreten dieses Gesetzes getroffenen Feststellungen marktbeherrschender Stellungen sowie die daran anknüpfenden Verpflichtungen" (Satz 1) sowie die Feststellungen marktbeherrschender Stellungen, die "lediglich Bestandteil der Begründung eines Verwaltungsaktes sind" (Satz 2), wirksam, nicht jedoch die vorher geltende Rechtslage, vgl.: Scherer/Mögelin und Tschentscher/Bosch, K&R 2004, Beilage 4, S. 3 ff und 14 ff; jeweils mit ausführlicher Begründung; VG Köln in ständiger Rechtsprechung, u.a. Urteile vom 15. September 2005 -1 K 4556/04- und -1 K 8432/04- sowie vom 29. September 2005 -1 K 765/05-.
  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus VG Köln, 17.11.2005 - 1 K 2924/05
    Urteil vom 25. April 2001, BVerwGE 114, 160 (167).
  • VG Köln, 29.09.2005 - 1 K 765/05

    Betreibung eines Telekommunikationsnetzes; Zusammenschaltung von

    Auszug aus VG Köln, 17.11.2005 - 1 K 2924/05
    Nach diesen Übergangsvorschriften bleiben -lediglichdie "von der Regulierungsbehörde vor Inkrafttreten dieses Gesetzes getroffenen Feststellungen marktbeherrschender Stellungen sowie die daran anknüpfenden Verpflichtungen" (Satz 1) sowie die Feststellungen marktbeherrschender Stellungen, die "lediglich Bestandteil der Begründung eines Verwaltungsaktes sind" (Satz 2), wirksam, nicht jedoch die vorher geltende Rechtslage, vgl.: Scherer/Mögelin und Tschentscher/Bosch, K&R 2004, Beilage 4, S. 3 ff und 14 ff; jeweils mit ausführlicher Begründung; VG Köln in ständiger Rechtsprechung, u.a. Urteile vom 15. September 2005 -1 K 4556/04- und -1 K 8432/04- sowie vom 29. September 2005 -1 K 765/05-.
  • BVerwG, 29.10.2008 - 6 C 38.07

    Marktdefinition, Marktanalyse, Festnetz, Anschluss, Verbindungen,

    Zudem - und dies vor allem - führt das oben für das Verfahren der Marktdefinition und Marktanalyse herangezogene systematische Argument, wonach sich § 135 Abs. 3 TKG nicht auf die dort erzielten "Festlegungen" bzw. "Ergebnisse", sondern nur auf "Entscheidungen" bezieht, für die hier in Rede stehende Entscheidung der Beschlusskammer über die Auferlegung von Regulierungsmaßnahmen zu dem gegenteiligen, das Verhandlungserfordernis bestätigenden Ergebnis (so zu Recht VG Köln, Urteil vom 17. November 2005 - 1 K 2924/05 - MMR 2006, 422).
  • VG Köln, 19.10.2006 - 1 K 2976/05

    TAL-Regulierungsverfügung

    Der Klageantrag zu 5 a) sei aus den Gründen des Urteils des erkennenden Gerichts vom 17.11.2005 -1 K 2924/05- unbegründet.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten sowie der in den Verfahren 1 K 2924/05 (derzeit beim BVerwG anhängig unter 6 C 28.05) und 1 L 8003/05 beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

    2.5 In Bezug auf den Klageantrag zu 5 a) wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf das den Beteiligten bekannte Urteil der Kammer vom 17.11.2005 -1 K 2924/05- verwiesen.

  • VG Köln, 19.10.2006 - 1 K 2979/05

    Verpflichtung zum Angebot eines vollständig entbündelten TAL-Zugangs durch einen

    Der Klageantrag zu 5 a) sei aus den Gründen des Urteils des erkennenden Gerichts vom 17.11.2005 -1 K 2924/05- unbegründet.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten sowie der in den Verfahren 1 K 2924/05 (derzeit beim BVerwG anhängig unter 6 C 28.05) und 1 L 8003/05 beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

    2.5 In Bezug auf den Klageantrag zu 5 a) wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf das den Beteiligten bekannte Urteil der Kammer vom 17.11.2005 -1 K 2924/05- verwiesen.

  • VG Köln, 05.09.2007 - 21 K 3395/06

    Vorlage der Tarifanzeige für eine fundierte Offenkundigkeitsprüfung der

    Dies gilt zunächst für das Verfahren vor der Präsidentenkammer, für das § 12 TKG ein besonderes Anhörungs- und Konsultationsverfahren vorsieht, welches von den üblichen Anhörungsbestimmungen des § 135 Abs. 1 und 2 TKG abweicht und für das die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht vorgeschrieben ist, vgl. VG Köln, Urteil vom 17.11.2005 - 1 K 2924/05 - S. 13 des Urteilsumdrucks.

    Im Regelfall ist im Rahmen der Marktabgrenzung lediglich die räumliche Tragweite des relevanten Marktes zu bestimmen, vgl. Ziff. 36 der Leitlinien - Abl. EG Nr. C 165); VG Köln, Urteile vom 17.11.2005 - 1 K 2924/05 - und vom 1.3.2007 - 1 K 4148/06 -.

  • VG Köln, 01.03.2007 - 1 K 3928/06

    Auferlegung der Verpflichtung zur Erstellung eines Standardangebotes hinsichtlich

    Aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber auf diese Weise die Märkteempfehlung zum Tatbestandsmerkmal des § 10 TKG erhoben hat, ergibt sich, dass eine Abweichung von ihr nur ausnahmsweise aufgrund nationaler Besonderheiten gerechtfertigt sein kann, vgl. auch: Urteil der Kammer vom 17. November 2005 - 1 K 2924/05 -.

    Da die BNetzA an die Festlegung ihrer Präsidentenkammer gebunden ist, vgl. Urteil der Kammer vom 17. November 2005 - 1 K 2924/05 -, besteht kein Anlass zu der Annahme, sie habe der Klägerin eine weitergehende Terminierungsverpflichtung auferlegen wollen.

  • VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 6772/09

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

    Denn es ist nicht erkennbar, dass mit dem - hier unterstellten - Erfordernis einer mündlichen Verhandlung der Klägerin in spezifischer Weise und unabhängig von einem materiellen Recht eine eigene, selbständig durchsetzbare Rechtsposition gewährt wird, vgl. VG Köln, Urteil vom 17. November 2005 - 1 K 2924/05 -, juris, Rn. 42; zur Anhörungsvorschrift des § 75 Abs. 1 TKG (1996): BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 -, BVerwGE 117, 93 (115 f.).
  • VG Köln, 08.03.2007 - 1 K 3918/06

    Terminierungsentgelte im Mobilfunk müssen nicht vorab genehmigt werden

    Aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber auf diese Weise die Märkteempfehlung zum Tatbestandsmerkmal des § 10 TKG erhoben hat, ergibt sich, dass eine Abweichung von ihr nur ausnahmsweise aufgrund nationaler Besonderheiten gerechtfertigt sein kann, vgl. auch: Urteil der Kammer vom 17. November 2005 - 1 K 2924/05 -.
  • VG Köln, 01.03.2007 - 1 K 4148/06

    Auferlegung der Verpflichtung zur Erstellung eines Standardangebotes hinsichtlich

    Aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber auf diese Weise die Märkteempfehlung zum Tatbestandsmerkmal des § 10 TKG erhoben hat, ergibt sich, dass eine Abweichung von ihr nur ausnahmsweise aufgrund nationaler Besonderheiten gerechtfertigt sein kann, vgl. auch: Urteil der Kammer vom 17. November 2005 - 1 K 2924/05 -.
  • VG Köln, 08.03.2007 - 1 K 4314/06

    Auferlegung der Verpflichtung zur Erstellung eines Standardangebotes hinsichtlich

    Aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber auf diese Weise die Märkteempfehlung zum Tatbestandsmerkmal des § 10 TKG erhoben hat, ergibt sich, dass eine Abweichung von ihr nur ausnahmsweise aufgrund nationaler Besonderheiten gerechtfertigt sein kann, vgl. auch: Urteil der Kammer vom 17. November 2005 - 1 K 2924/05 -.
  • VG Köln, 24.08.2005 - 1 L 803/05
    Die Antragstellerin hat dagegen rechtzeitig Anfechtungsklage erhoben (1 K 2924/05; VG Köln) und macht im vorliegenden Aussetzungsverfahren im Wesentlichen geltend: Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sei die Widerrufsverfügung rechtswidrig und verletze sie in ihren Rechten.

    Die Antragstellerin beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (1 K 2924/05) gegen Ziffer 4 der Regulierungsverfügung der Regulierungsbehörde vom 20.04.2005 (00 0-00- 000/0) anzuordnen.

  • VG Köln, 22.09.2016 - 1 K 5991/13

    Rechtmäßigkeit der Änderung einer Regulierungsverfügung gegenüber einem regional

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht