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   FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - 1 K 30035/02   

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https://dejure.org/2006,13575
FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - 1 K 30035/02 (https://dejure.org/2006,13575)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.08.2006 - 1 K 30035/02 (https://dejure.org/2006,13575)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. August 2006 - 1 K 30035/02 (https://dejure.org/2006,13575)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines Zahnarztes als Gewerbetreibenden oder Freiberufler; Qualifikation einer zahnärztlichen Tätigkeit als gewerblich; "Stempel der persönlichen Arbeit" des Praxisinhabers als entscheidendes Kriterium für die Einordnung als Freiberufler; Unmittelbare ...

  • Judicialis

    GewStG § 2 Abs. 1 S. 1; ; GewStG § 2 Abs. 1 S. 2; ; EStG § 15 Abs. 2 S. 1; ; EStG § 18 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freiberuflichkeit eines einen anderen Zahnarzt beschäftigenden niedergelassenen Zahnarztes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Freiberuflichkeit eines einen anderen Zahnarzt beschäftigenden niedergelassenen Zahnarztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der angestellte Zahnarzt als Gewerbesteuerfalle?

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der angestellte Zahnarzt als Gewerbesteuerfalle? Werden freiberuflich tätige Zahnärzte durch die Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes gewerblich tätig und damit gewerbesteuerpflichtig?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerbesteuer - FG Sachsen-Anhalt entschärft Gewerbesteuerfalle bei (Zahn-)Ärzten

  • aerzteblatt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wenn Ärzte Ärzte anstellen: Es droht Gewerbesteuer

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1916
  • EFG 2007, 587
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93

    Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - 1 K 30035/02
    Unter den verschiedenen höchstrichterlichen Entscheidungen zu der Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit im Umfeld ärztlicher und pflegerischer Berufe ist im Anschluss an das Urteil vom 01. Februar 1990 (IV R 140/88, BStBl. 1990 II 507) und in dessen inhaltlicher Fortsetzung das Urteil des BFH vom 21. März 1995 (XI R 85/93, BStBl. 1995 II 732; bestätigt unter anderem durch Beschluss vom 31. August 2005, IV B 205/03, BFH/ NV 2006, 48) von grundlegender Bedeutung.
  • BFH, 31.08.2005 - IV B 205/03

    Eigenverantwortliche Tätigkeit eines Krankengymnasten

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - 1 K 30035/02
    Unter den verschiedenen höchstrichterlichen Entscheidungen zu der Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit im Umfeld ärztlicher und pflegerischer Berufe ist im Anschluss an das Urteil vom 01. Februar 1990 (IV R 140/88, BStBl. 1990 II 507) und in dessen inhaltlicher Fortsetzung das Urteil des BFH vom 21. März 1995 (XI R 85/93, BStBl. 1995 II 732; bestätigt unter anderem durch Beschluss vom 31. August 2005, IV B 205/03, BFH/ NV 2006, 48) von grundlegender Bedeutung.
  • BFH, 01.02.1990 - IV R 140/88

    Umfang der Praxis eines Arztes für Laboratoriumsmedizin kann Freiberuflichkeit in

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - 1 K 30035/02
    Unter den verschiedenen höchstrichterlichen Entscheidungen zu der Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit im Umfeld ärztlicher und pflegerischer Berufe ist im Anschluss an das Urteil vom 01. Februar 1990 (IV R 140/88, BStBl. 1990 II 507) und in dessen inhaltlicher Fortsetzung das Urteil des BFH vom 21. März 1995 (XI R 85/93, BStBl. 1995 II 732; bestätigt unter anderem durch Beschluss vom 31. August 2005, IV B 205/03, BFH/ NV 2006, 48) von grundlegender Bedeutung.
  • FG Sachsen-Anhalt, 28.03.2012 - 2 K 336/12

    Freiberufliche Tätigkeit einer Gemeinschaftspraxis für Anästhesie trotz

    Zur Begründung der hiergegen erhobenen Klage trägt die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. August 2006 1 K 30035/02 EFG 2006, 1916 ergänzend vor, dass von einer eigenverantwortlichen Tätigkeit auch dann noch auszugehen sei, wenn der angestellte Arzt zwar eigenverantwortlich tätig werde, dies sich aber aus der Sicht des Patienten als Tätigkeit des Praxisinhabers darstelle.
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