Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2000 - 1 K 3014/97   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
    Umweltberater kann freiberuflich tätig sein

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2000, 20
  • EFG 2001, 20



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BFH, 19.09.2002 - IV R 74/00  

    Beratungstätigkeit - Anerkennung als freiberufliche Tätigkeit

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 20 veröffentlicht.
  • BFH, 19.09.2002 - IV R 45/00  

    Fußreflexzonenmasseur als Gewerbetreibender

    Dies habe eine faktische Berufssperre und somit eine Verletzung des Art. 12 Abs. 1 GG zur Folge (Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 30. August 2000 1 K 3014/97, EFG 2001, 20).

    Der Kläger beruft sich insoweit zu Unrecht auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2001, 20 (nicht rechtskräftig; Revision IV R 74/00 --Umweltberater--).

  • BFH, 06.06.2003 - IV B 52/01  

    Beratender Betriebswirt - ähnlicher Beruf

    Allerdings wird im Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz vom 30. August 2000 1 K 3014/97 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 20) abweichend von der Vorinstanz die Auffassung vertreten, dass die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) an den Nachweis der vergleichbaren Kenntnisse eines beratenden Betriebswirts zu hohe Anforderungen stelle.

    Das Senatsurteil, mit dem das Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2001, 20 aufgehoben wurde, bezieht sich auf das Grundsatzurteil des Senats vom 4. Mai 2000 IV R 51/99 (BFHE 192, 439, BStBl II 2000, 616).

mehr
  • BFH, 26.06.2003 - IV R 41/01  

    Katalogberuf i.S.d. § 18 EStG; Datenschutzbeauftragter

    Auch das FG Rheinland-Pfalz habe in dem Urteil vom 30. August 2000 1 K 3014/97 (EFG 2001, 20) die Auffassung vertreten, dass die Anforderungen der Rechtsprechung an den Nachweis der vergleichbaren Kenntnisse zu hoch seien.
  • FG Düsseldorf, 02.06.2004 - 1 K 2024/00  
    Entgegen dem vom Kläger angeführten Urteil des FG Rheinland/Pfalz vom 30.08.2000 1 K 3014/97, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 20, setzt eine Anerkennung als Freiberufler muss die als freiberuflich in Betracht kommende Arbeit den Schwerpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen ausmachen und hat der Autodidakt Kenntnisse nachzuweisen, die dem Niveau des eine entsprechende Ausbildung aufweisenden Freiberuflers entsprechen - und zwar nicht nur in Teilbereichen, sondern in allen Hauptbereichen, die für eine erfolgreiche Abschlussprüfung beherrscht werden müssten (Urteil des BFH vom 19.09.2002 IV R 74/00, BStBl II 2003, 27, mit dem die o.a. Vorentscheidung des FG Rheinland/Pfalz aufgehoben worden ist; außerdem Beschlüsse des BFH vom 13.12.1999 IV B 68/99, BFH/NV 2000, 705; vom 14.11.2000 IV B 156/99, BFH/NV 2001, 593).
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