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   FG München, 10.04.2002 - 1 K 3075/01   

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https://dejure.org/2002,11822
FG München, 10.04.2002 - 1 K 3075/01 (https://dejure.org/2002,11822)
FG München, Entscheidung vom 10.04.2002 - 1 K 3075/01 (https://dejure.org/2002,11822)
FG München, Entscheidung vom 10. April 2002 - 1 K 3075/01 (https://dejure.org/2002,11822)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen; Einkommensteuer 1999

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen - Einkommensteuer 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1032
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.07.1998 - X R 105/92

    Kein Verfassungsgebot zum Abzug privater Schuldzinsen

    Auszug aus FG München, 10.04.2002 - 1 K 3075/01
    Wie der BFH bereits mehrfach entschieden hat, ist der Gesetzgeber nicht verfassungsrechtlich verpflichtet, privat veranlasste Schuldzinsen steuerlich zum Abzug zuzulassen (BFH-Urteil vom 29.07.1998 X R 105/92, BFHE 186, 555 , BStBl II 1999, 81, sowie BFH-Beschluss vom 15.10.1999 IX R 84/95, BFH/NV 2000, 429 ).

    In seinem Urteil vom 29.07.1998 X R 105/92 hat der BFH näher ausgeführt, dass der Abzug privater Schuldzinsen nicht im Hinblick auf das im Einkommensteuerrecht geltende objektive Nettoprinzip geboten ist.

  • BFH, 15.10.1999 - IX R 84/95

    Privater Schuldzinsenabzug

    Auszug aus FG München, 10.04.2002 - 1 K 3075/01
    Wie der BFH bereits mehrfach entschieden hat, ist der Gesetzgeber nicht verfassungsrechtlich verpflichtet, privat veranlasste Schuldzinsen steuerlich zum Abzug zuzulassen (BFH-Urteil vom 29.07.1998 X R 105/92, BFHE 186, 555 , BStBl II 1999, 81, sowie BFH-Beschluss vom 15.10.1999 IX R 84/95, BFH/NV 2000, 429 ).
  • BFH, 02.02.2001 - XI B 91/00

    Nachzahlungszinsen bei verzögerter Veranlagung

    Auszug aus FG München, 10.04.2002 - 1 K 3075/01
    Unabhängig davon, dass Nachzahlungszinsen nach § 233 a AO nicht deswegen niedriger festzusetzen bzw. aus sachlichen Gründen zu erlassen sind, weil die verspätete Festsetzung der zugrundeliegenden Steuer auf einer durch das FA verzögerten Veranlagung beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 02.02.2001 XI B 91/00, BFH/NV 2001, 1003 , mit weiteren Hinweisen), handelt es sich hierbei um einen Einwand, der sich gegen die Festsetzung der Nachzahlungszinsen als solche richtet und der demzufolge bei der Überprüfung des Einkommensteuerbescheides nicht berücksichtigt werden kann.
  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen

    Auszug aus FG München, 10.04.2002 - 1 K 3075/01
    Auch das BVerfG hat mit Beschluss vom 13.03.1979 2 BvR 72/76 (BVerfGE 50, 386 , BStBl II 1979, 322) die Beseitigung des allgemeinen Schuldzinsenabzugs für verfassungsgemäß erklärt.
  • BFH, 17.12.2001 - IX B 56/01

    § 10 i EStG; rückwirkende Abschaffung

    Auszug aus FG München, 10.04.2002 - 1 K 3075/01
    Ab diesem Zeitpunkt konnten die Kläger daher nicht mehr auf den Fortbestand der alten Regelung über den 31.12.1998 hinaus vertrauen (vgl. beigefügten BFH-Beschluss vom 17.12.2001 IX B 56/01, NV Tipke/Kruse, a.a.O., § 4 Tz. 20 mit Rechtsprechungshinweisen; Wermeckes. Deutsche Steuerzeitung 1999, 479).
  • BVerfG, 13.06.1988 - 1 BvR 68/88

    Steuerliche Anerkennung von Schuldzinsen für ein privat genutztes Einfamilienhaus

    Auszug aus FG München, 10.04.2002 - 1 K 3075/01
    Im Beschluss vom 13.06.1988 1 BvR 68/88 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 316) hat das BVerfG an diese Entscheidung angeknüpft und dabei zwar offengelassen, "ob die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ... eröffnete Möglichkeit der Umschuldung von Privat- in Betriebsschulden und die zugelassene Abwicklung privater, grundsätzlich nicht abzugsfähiger Lebenshaltungskosten ... mit der Folge einer unverminderten Abzugsfähigkeit der Zinsen aus einem erhöhten Schuldenstand diesem verfassungsrechtlichen Petitum stets hinreichend genügt".
  • BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95

    Anerkennung des Zwei- oder Dreikontenmodells

    Auszug aus FG München, 10.04.2002 - 1 K 3075/01
    Letzteres wurde vom Großen Senat des BFH in seiner Entscheidung vom 08.12.1997 GrS 1-2/95 zum sog. Zwei-Konten-Modell (BFHE 184, 7 , BStBl II 1998, 193) jedoch ausdrücklich bejaht.
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus FG München, 10.04.2002 - 1 K 3075/01
    Letzteres wurde vom Großen Senat des BFH in seiner Entscheidung vom 08.12.1997 GrS 1-2/95 zum sog. Zwei-Konten-Modell (BFHE 184, 7 , BStBl II 1998, 193) jedoch ausdrücklich bejaht.
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 131/07

    Erstattete Rückzahlungszinsen zu Investitionszulage als Betriebseinnahmen

    Auch die weiteren Urteile (FG München vom 10. April 2002 1 K 3075/01, EFG 2002, 1032; FG Rheinland-Pfalz vom 17. Oktober 2003 1 K 2402/01, EFG 2004, 99, insoweit bestätigt durch BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 73/03, BFHE 216, 61, BStBl II 2007, 387, und vom 9. Dezember 2003 2 K 1169/02, juris; FG Köln vom 14. November 2006 8 K 4710/03, EFG 2007, 936) betreffen Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer und unterscheiden sich daher in entscheidungserheblicher Weise vom Streitfall.
  • BFH, 06.11.2007 - I B 88/07

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtabzugsfähigkeit von Nachforderungszinsen -

    Ebenso wenig werden von der Klägerin schließlich die anderen finanzgerichtlichen Urteile erörtert, die sich für die Verfassungsmäßigkeit der Streichung der Abzugsmöglichkeit ausgesprochen haben (FG Köln, Urteil vom 27. Juni 2001 1 K 2374/01, EFG 2004, 514; FG München, Urteil vom 10. April 2002 1 K 3075/01, EFG 2002, 1032; Hessisches FG, Urteil vom 20. März 2003 2 K 1898/00, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Oktober 2003 1 K 2402/01, EFG 2004, 99; ferner --referierend-- BFH-Beschluss vom 2. August 2005 X B 139/04, Steuer-Eildienst 2005, 2152).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.10.2003 - 1 K 2402/01

    Abzug von Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben ; Kürzung des Vorwegabzugs bei

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  • BFH, 02.08.2005 - X B 139/04

    NZB - Verfassungswidrigkeit einer Norm

    Die Streichung der Abziehbarkeit der Nachforderungszinsen als Sonderausgaben ist durch Finanzgerichte (FG) als verfassungsgemäß erachtet worden (vgl. Urteil des FG Köln vom 24. Februar 2005 2 K 416/02, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 863; Urteil des FG München vom 10. April 2002 1 K 3075/01, EFG 2002, 1032; Urteil des FG Köln vom 27. Juni 2001 1 K 2374/01, EFG 2004, 514, und Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 17. Oktober 2003 1 K 2402/01, EFG 2004, 99).
  • FG Hessen, 20.03.2003 - 2 K 1898/00

    Zinsabzug; Nachzahlungszinsen; Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002;

    Das Gericht folgt bei dieser Beurteilung sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung der rechtskräftigen Entscheidung des Finanzgerichts München vom 10.04.2002 1 K 3075/01, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 1032 .
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