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   FG Münster, 09.03.2021 - 1 K 3085/17 E, G, U   

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https://dejure.org/2021,8387
FG Münster, 09.03.2021 - 1 K 3085/17 E, G, U (https://dejure.org/2021,8387)
FG Münster, Entscheidung vom 09.03.2021 - 1 K 3085/17 E, G, U (https://dejure.org/2021,8387)
FG Münster, Entscheidung vom 09. März 2021 - 1 K 3085/17 E, G, U (https://dejure.org/2021,8387)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen aufgrund einer Außenprüfung bei einem griechischen Imbiss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Geringfügige Mängel der Kassenführung berechtigen nicht zu Hinzuschätzungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geringfügige Mängel der Kassenführung berechtigen nicht zu Hinzuschätzungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwerfung einer Buchführung nicht schon bei Bagatelldifferenzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geringfügige Mängel der Kassenführung rechtfertigen keine Hinzuschätzungen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Geringfügige Mängel der Kassenführung berechtigen nicht zu Hinzuschätzungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkommensteuer - Hinzuschätzung aufgrund kleinerer Mängel in der Kassenführung eines Imbissbetriebs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.07.2017 - X B 16/17

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch

    Auszug aus FG Münster, 09.03.2021 - 1 K 3085/17
    Eine Aufzeichnungspflicht betrifft Steuerpflichtige mit einer Einnahmen-Überschussrechnung damit nur, soweit aus anderen Gründen zu Besteuerungszwecken Aufzeichnungen gefordert werden, etwa aufgrund weiterer Steuergesetze, wie z. B. nach § 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG; vgl. BFH-Beschluss vom 12.07.2017 X B 16/17, BFHE 257, 523; BFH-Urteil vom 12.02.2020 X R 8/18, BFH/NV 2020, 1045).

    Die Feststellung eines Kassenbestands, für den bei einer Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich ein Kassenbuch erforderlich ist, kommt nicht in Betracht (BFH-Beschluss vom 12.07.2017 X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz. 56 ff.).

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Auszug aus FG Münster, 09.03.2021 - 1 K 3085/17
    Ob ggf. nur unwesentliche formelle Buchführungsmängel vorliegen, unterliegt den Regeln der freien Beweiswürdigung; formelle Mängel berechtigen nur dann zur Schätzung, soweit sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (BFH-Urteil vom 14.12.2011 XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921 Rz. 22 m.w.N.).

    Jedenfalls dann, wenn vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung den gesamten Aufzeichnungen die Ordnungsmäßigkeit nehmen (BFH-Urteil vom 14.12.2011, XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921, Rz. 34).

  • BFH, 02.12.2008 - X B 69/08

    Formell ordnungswidrige Buchführung - Kassenbuch - Zulassung der Revision wegen

    Auszug aus FG Münster, 09.03.2021 - 1 K 3085/17
    Für buchführungspflichtige Steuerpflichtige gilt, dass eine Buchführung (erst) dann formell ordnungswidrig ist, wenn sie wesentliche Mängel aufweist oder die Gesamtheit aller unwesentlichen Mängel diesen Schluss fordert (BFH-Beschluss vom 02.12.2008 X B 69/08 Rn. 4, juris).
  • BFH, 12.02.2020 - X R 8/18

    Aufzeichnungspflicht bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Vorlage auf

    Auszug aus FG Münster, 09.03.2021 - 1 K 3085/17
    Eine Aufzeichnungspflicht betrifft Steuerpflichtige mit einer Einnahmen-Überschussrechnung damit nur, soweit aus anderen Gründen zu Besteuerungszwecken Aufzeichnungen gefordert werden, etwa aufgrund weiterer Steuergesetze, wie z. B. nach § 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG; vgl. BFH-Beschluss vom 12.07.2017 X B 16/17, BFHE 257, 523; BFH-Urteil vom 12.02.2020 X R 8/18, BFH/NV 2020, 1045).
  • BFH, 18.10.1983 - VIII R 190/82

    Unterschreiten des untersten Rohgewinnsatzes - Richtsatzsammlung - Buchführung -

    Auszug aus FG Münster, 09.03.2021 - 1 K 3085/17
    Selbst das Unterschreiten des untersten Rohgewinnrichtsatzes der Richtsatzsammlung ist regelmäßig nicht geeignet, die Vermutung für die sachliche Richtigkeit formell ordnungsmäßiger Aufzeichnungen zu widerlegen (BFH-Urteil vom 18.10.1983 VIII R 190/82, BFHE 139, 350).
  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14

    Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten

    Auszug aus FG Münster, 09.03.2021 - 1 K 3085/17
    Eine ordnungsgemäße Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG setzt lediglich voraus, dass die Höhe der Betriebseinnahmen bzw. der Betriebsausgaben durch Belege nachgewiesen wird; eine förmliche Aufzeichnungspflicht besteht hingegen nicht (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12.12.2017 VIII R 6/14, BFH/NV 2018, 606, Rz. 54, m.w.N.).
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