Rechtsprechung
FG Münster, 09.03.2021 - 1 K 3085/17 E, G, U |
Volltextveröffentlichungen (6)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verfahrensrecht - Berechtigen kleinere Mängel in der Kassenführung eines Imbissbetriebs zu Hinzuschätzungen?
- IWW
- Betriebs-Berater
Kleinere Mängel in der Kassenführung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen aufgrund einer Außenprüfung bei einem griechischen Imbiss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Geringfügige Mängel der Kassenführung berechtigen nicht zu Hinzuschätzungen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Geringfügige Mängel der Kassenführung berechtigen nicht zu Hinzuschätzungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verwerfung einer Buchführung nicht schon bei Bagatelldifferenzen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Geringfügige Mängel der Kassenführung rechtfertigen keine Hinzuschätzungen
- pwc.de (Kurzinformation)
Geringfügige Mängel der Kassenführung berechtigen nicht zu Hinzuschätzungen
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Einkommensteuer - Hinzuschätzung aufgrund kleinerer Mängel in der Kassenführung eines Imbissbetriebs
Verfahrensgang
- FG Münster, 09.03.2021 - 1 K 3085/17 E, G, U
- BFH - V B 26/21 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 12.07.2017 - X B 16/17
Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch …
Auszug aus FG Münster, 09.03.2021 - 1 K 3085/17
Eine Aufzeichnungspflicht betrifft Steuerpflichtige mit einer Einnahmen-Überschussrechnung damit nur, soweit aus anderen Gründen zu Besteuerungszwecken Aufzeichnungen gefordert werden, etwa aufgrund weiterer Steuergesetze, wie z. B. nach § 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG; vgl. BFH-Beschluss vom 12.07.2017 X B 16/17, BFHE 257, 523;… BFH-Urteil vom 12.02.2020 X R 8/18, BFH/NV 2020, 1045).Die Feststellung eines Kassenbestands, für den bei einer Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich ein Kassenbuch erforderlich ist, kommt nicht in Betracht (BFH-Beschluss vom 12.07.2017 X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz. 56 ff.).
- BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10
Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe
Auszug aus FG Münster, 09.03.2021 - 1 K 3085/17
Ob ggf. nur unwesentliche formelle Buchführungsmängel vorliegen, unterliegt den Regeln der freien Beweiswürdigung; formelle Mängel berechtigen nur dann zur Schätzung, soweit sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (BFH-Urteil vom 14.12.2011 XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921 Rz. 22 m.w.N.).Jedenfalls dann, wenn vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung den gesamten Aufzeichnungen die Ordnungsmäßigkeit nehmen (BFH-Urteil vom 14.12.2011, XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921, Rz. 34).
- BFH, 02.12.2008 - X B 69/08
Formell ordnungswidrige Buchführung - Kassenbuch - Zulassung der Revision wegen …
Auszug aus FG Münster, 09.03.2021 - 1 K 3085/17
Für buchführungspflichtige Steuerpflichtige gilt, dass eine Buchführung (erst) dann formell ordnungswidrig ist, wenn sie wesentliche Mängel aufweist oder die Gesamtheit aller unwesentlichen Mängel diesen Schluss fordert (BFH-Beschluss vom 02.12.2008 X B 69/08 Rn. 4, juris).
- BFH, 12.02.2020 - X R 8/18
Aufzeichnungspflicht bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Vorlage auf …
Auszug aus FG Münster, 09.03.2021 - 1 K 3085/17
Eine Aufzeichnungspflicht betrifft Steuerpflichtige mit einer Einnahmen-Überschussrechnung damit nur, soweit aus anderen Gründen zu Besteuerungszwecken Aufzeichnungen gefordert werden, etwa aufgrund weiterer Steuergesetze, wie z. B. nach § 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG; vgl. BFH-Beschluss vom 12.07.2017 X B 16/17, BFHE 257, 523; BFH-Urteil vom 12.02.2020 X R 8/18, BFH/NV 2020, 1045). - BFH, 18.10.1983 - VIII R 190/82
Unterschreiten des untersten Rohgewinnsatzes - Richtsatzsammlung - Buchführung - …
Auszug aus FG Münster, 09.03.2021 - 1 K 3085/17
Selbst das Unterschreiten des untersten Rohgewinnrichtsatzes der Richtsatzsammlung ist regelmäßig nicht geeignet, die Vermutung für die sachliche Richtigkeit formell ordnungsmäßiger Aufzeichnungen zu widerlegen (BFH-Urteil vom 18.10.1983 VIII R 190/82, BFHE 139, 350). - BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14
Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten …
Auszug aus FG Münster, 09.03.2021 - 1 K 3085/17
Eine ordnungsgemäße Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG setzt lediglich voraus, dass die Höhe der Betriebseinnahmen bzw. der Betriebsausgaben durch Belege nachgewiesen wird; eine förmliche Aufzeichnungspflicht besteht hingegen nicht (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12.12.2017 VIII R 6/14, BFH/NV 2018, 606, Rz. 54, m.w.N.).