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   FG Düsseldorf, 23.03.2007 - 1 K 3285/06 E   

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FG Düsseldorf, 23.03.2007 - 1 K 3285/06 E (https://dejure.org/2007,3569)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.03.2007 - 1 K 3285/06 E (https://dejure.org/2007,3569)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. März 2007 - 1 K 3285/06 E (https://dejure.org/2007,3569)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Anspruch auf steuerliche Zugrundelegung eines Umweges als die offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke; Berücksichtigung eines städtebaulich bedingten und politische Zwecke verfolgenden ...

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4

  • RA Kotz

    Entfernungspauschale - nur kürzeste Straßenverbindungen werden ersetzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Kürzeste Verbindung; Umweg; Offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke; Zeitersparnis; Verkehrsplanung; Umweltpolitische Gründe - Berücksichtigung städtebaulicher Verkehrsplanungen und umweltpolitischer Gründe bei Anerkennung ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung städtebaulicher Verkehrsplanungen und umweltpolitischer Gründe bei Anerkennung einer Umwegstrecke bei Fahrten zur Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Absetzbarkeit von Umwegstrecke zur Arbeitsstelle

  • jed.de (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale: Umweg über die Autobahn ist anzuerkennen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Schnellerer Weg über die Autobahn kann Bemessung der Entfernungspauschale nach der Umwegstrecke rechtfertigen

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale: Finanzämter zweifeln Umweg zur Arbeit an

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1014
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Düsseldorf, 18.07.2005 - 10 K 514/05

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; kürzeste Straßenverbindung;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.03.2007 - 1 K 3285/06
    Auch in dem Fall, der dem Urteil des FG Düsseldorf vom 18. Juli 2005 10 K 514/05 E, EFG 2005, 1852, zugrunde lag, ließ sich die Behauptung des Arbeitnehmers, bei Benutzung der Umwegstrecke mindestens 20 Minuten (bis zu 40 Minuten) Zeit zu sparen, nicht feststellen; eine Überprüfung des Gerichtsprüfers ergab lediglich eine Zeitdifferenz von zwei Minuten (kürzeste Strecke 17 km bei 34 Minuten; Umweg 28 km bei 32 Minuten).

    Der Verkehr fließt dort mit Ausnahme von Baustellen üblicherweise zügig, während der innerstädtische Verkehr wegen der erfahrungsgemäß auftretenden Störungen des Verkehrsflusses durch Ampeln, Lade- und Belieferungsverkehr, Verkehrsmittel des Personennahverkehrs, der Straßenreinigung oder Abfallentsorgung etc. erhöhte Aufmerksamkeit und Konzentration erfordert; außerdem sind dort Fahrzeugverschleiß, Kraftstoffverbrauch und Unfallgefahr höher (vgl. Urteil des FG Düsseldorf 10 K 514/05 E a.a.O.).

  • FG Nürnberg, 05.04.1977 - III 100/75
    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.03.2007 - 1 K 3285/06
    So hat etwa das FG Nürnberg mit Urteil vom 5. April 1977 III 100/75, Deutsches Steuerrecht -DStR- 1977, 575, ausgeführt, dass die Mehraufwendungen für einen Umweg den privaten Lebensführungskosten zuzuordnen seien, wenn der Umweg nach der Länge der Fahrtstrecke und nach dem Zeitaufwand in einem Missverhältnis zur kürzesten Wegstrecke stehe; dort hatte sich im Vergleich der kürzesten Strecke von 7 km (30 bis 32 Minuten) zur Umwegstrecke von 21 km (18 bis 20 Minuten) eine Zeitersparnis von 10 bis 14 Minuten ergeben.

    Die subjektiv als unangenehm empfundenen Belastungen treffen indes jeden Verkehrsteilnehmer gleichmäßig; diese Umstände können aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die Benutzung der kürzesten Wegstrecke nicht objektiv unzumutbar i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG machen (ebenso Urteil des FG Nürnberg III 100/75 a.a.O.).

  • BFH, 10.10.1975 - VI R 33/74

    Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Benutzung einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.03.2007 - 1 K 3285/06
    Die Beurteilung, ob eine (Umweg-)Strecke "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist und damit den Anforderungen des unbestimmten Rechtsbegriffs genügt, ist somit entsprechend dem Willen des Gesetzgebers unter Berücksichtigung der im BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74 (BFHE 117, 70, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1975, 852) aufgestellten Grundsätze vorzunehmen.

    Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit des Ansatzes der Entfernungspauschale auf der Grundlage der "offensichtlich verkehrsgünstigeren" Umwegstrecke unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 (VI R 33/74 a.a.O.) eingeführt und sich damit den dortigen Urteilsgründen angeschlossen, dass die allgemeinen Verkehrsverhältnisse und die städtebaulichen Planungen zur Vermeidung von innerstädtischen Verkehrsstauungen mit zu berücksichtigen sind.

  • FG München, 20.08.2002 - 13 K 4298/00

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle; zum Begriff der "kürzesten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.03.2007 - 1 K 3285/06
    Das FG München hatte mit Urteil vom 20. August 2002 13 K 4298/00, juris, über einen Sachverhalt zu entscheiden, bei dem die kürzeste Strecke 25 km und der Umweg 33 km betrugen; dort ließ sich lediglich eine - aus Sicht des Gerichts unzureichende - Zeitersparnis von zwei Minuten feststellen.
  • BFH, 23.05.2006 - VI R 56/02

    Umzugskosten bei Ehegatten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.03.2007 - 1 K 3285/06
    Dass der BFH Umzugskosten nur dann als nahezu ausschließlich beruflich veranlasst anerkennt und zum Werbungskostenabzug zulässt, wenn der Umzug den erforderlichen Zeitaufwand für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde täglich vermindert (BFH-Urteile vom 21. Februar 2006 IX R 79/01, BFHE 212, 456, BStBl II 2006, 598; vom 23. Mai 2006 VI R 56/02, BFH/NV 2006, 1650), führt hier nicht zu einer anderen Entscheidung.
  • FG Hessen, 13.11.1973 - VIII a 548/71
    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.03.2007 - 1 K 3285/06
    Der dortige Kläger hatte täglich eine 20 km lange Umwegstrecke über die Autobahn benutzt, während die kürzeste Straßenverbindung durch die Innenstadt führte und 13 km lang war; hieraus ergab sich eine Zeitersparnis von 20 bis 30 Minuten, und zwar bezogen - so versteht der Senat die Entscheidungsgründe des Hessischen FG - auf jede einzelne Fahrt (mithin tägliche Zeitersparnis von 40 bis 60 Minuten; Urteil des Hessischen FG vom 13. November 1973 VIII a 548/71, Entscheidungen der Finanzgerichts -EFG- 1974, 210).
  • FG München, 06.10.1994 - 10 K 3304/92
    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.03.2007 - 1 K 3285/06
    Das FG München hat mit Urteil vom 6. Oktober 1994 10 K 3304/92, EFG 1995, 308, eine Klage abgewiesen, bei der die kürzeste Strecke 57 km und der Umweg 73 km lang waren und sich die Zeitersparnis "in Grenzen" hielt; auch wenn sich auf der kürzesten Straßenverbindung regelmäßig Verkehrsstaus bildeten, könne die Umgehungsstrecke nicht angesetzt werden, wenn sie wegen der wesentlich größeren Entfernung nicht zu erheblichen Einsparungen bei der Fahrzeit führe.
  • BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01

    Keine Saldierung positiver und negativer Fahrzeitveränderungen bei der Prüfung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.03.2007 - 1 K 3285/06
    Dass der BFH Umzugskosten nur dann als nahezu ausschließlich beruflich veranlasst anerkennt und zum Werbungskostenabzug zulässt, wenn der Umzug den erforderlichen Zeitaufwand für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde täglich vermindert (BFH-Urteile vom 21. Februar 2006 IX R 79/01, BFHE 212, 456, BStBl II 2006, 598; vom 23. Mai 2006 VI R 56/02, BFH/NV 2006, 1650), führt hier nicht zu einer anderen Entscheidung.
  • FG Saarland, 09.07.2008 - 2 K 2326/05

    Einkommensteuer; Aufwendungen eines Sportlehrers für Skier als Werbungskosten

    Zeitlich nachfolgende Entscheidungen des BFH mit grundlegenden Ausführungen zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen dem Werbungskostenabzug nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG eine andere als die kürzeste Straßenverbindung zugrunde gelegt werden kann, sind nach Feststellungen des Finanzgerichts Düsseldorf nicht ergangen (vgl. FG Düsseldorf vom 23. März 2007, 1 K 3285/06 E, EFG 2007, 1014).
  • FG München, 14.07.2009 - 13 K 55/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung bei der Briefbeförderung -

    Eine sich in diesem Rahmen bewegende längere Fahrtzeit bei Benutzung der kürzesten Strecke hält sich auch dann, wenn man eine Mindestzeitersparnis von täglich (also für Hin- und Rückfahrt) 30 min (so aber FG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 1 2007 K 3285/06 E, EFG 2007, 1014) nicht für erforderlich halten sollte, jedenfalls im Rahmen des Zumutbaren.

    Dass die vom Kl. benutzte Strecke von diesem möglicherweise als angenehmer und stressfreier empfunden wird, spielt nach den dargelegten Maßstäben für die Beurteilung einer Strecke als "offensichtlich verkehrsgünstiger" keine Rolle (FG Düsseldorf in EFG 2007, 1014; FG Nürnberg, Urteil vom 5. April 1977 III 100/75, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1977, 575).

    Dasselbe gilt für die möglicherweise gegenüber der Benutzung der Autobahn gesteigerte Unfallgefahr (FG Düsseldorf in EFG 2007, 1014; FG Nürnberg in DStR 1977, 575), und zwar auch, soweit sich der Kl. (im Einspruchsverfahren) insoweit auf die Gefahren eines Reifendefektes während der Hopfenernte beruft, zumal dies allenfalls während eines geringen Teil des Jahres der Fall ist.

  • FG Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 4 K 5374/08

    Bestimmung der Entfernung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Kein

    Die dort vorgenommene Auslegung ist mithin auch für die Neufassung der Regelung nach Einführung der Entfernungspauschale maßgeblich (Entscheidungen des BFH vom 10. April 2007 VI B 134/06, BFH/NV 2007, 1309, unter 1., und des FG Düsseldorf vom 23. März 2007 1 K 3285/06 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 1014).
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