Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 06.05.2020 - 1 K 3359/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,27779
FG Baden-Württemberg, 06.05.2020 - 1 K 3359/17 (https://dejure.org/2020,27779)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.05.2020 - 1 K 3359/17 (https://dejure.org/2020,27779)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - 1 K 3359/17 (https://dejure.org/2020,27779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,27779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 10 Abs 1 Nr 5 EStG 2009 vom 01.11.2011, § 10 Abs 2 Nr 1 EStG 2009, § 3 Nr 33 EStG 2009, § 2 Abs 4 EStG 2009, § 26b EStG 2009
    Abzug von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben - Kürzung um steuerfreien Kindergartenzuschuss des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderausgaben | Kürzung abziehbarer Kinderbetreuungskosten um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kürzung von als Sonderausgaben abziehbaren Kinderbetreuungskosten um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.05.2020 - 1 K 3359/17
    Der Begriff der "Aufwendungen" in § 10 Abs. 1 EStG ist ebenso wie in § 4 Abs. 4 EStG gleichbedeutend mit dem Begriff der "Ausgaben" (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBI II 1990, 830).
  • BFH, 28.05.1998 - X R 7/96

    Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.05.2020 - 1 K 3359/17
    Der Zweck des § 10 EStG, bestimmte die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mindernde Privatausgaben vom Abzugsverbot des § 12 EStG auszunehmen, erfordert eine endgültige wirtschaftliche Belastung (BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 X R 7/96, BFHE 186, 521, BStBI II 1999, 95).
  • BFH, 05.07.2012 - III R 80/09

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.05.2020 - 1 K 3359/17
    Denn soweit Arbeitnehmer gemäß § 3 Nr. 33 EStG steuerfreien Ersatz ihrer Aufwendungen erhielten, seien sie vom Abzug nach § 9 Abs. 5 Satz 1 und § 10 Abs. 1 Nr. 5 und 8 EStG a.F. ausgeschlossen (BFH-Urteil vom 5. Juli 2012 III R 80/09, BFHE 238, 76, BStBl II 2012, 816).
  • BFH, 14.04.2021 - III R 30/20

    Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe steuerfrei gezahlter

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 06.05.2020 - 1 K 3359/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 06.05.2020 - 1 K 3359/17 und die Einspruchsentscheidung vom 19.12.2017 aufzuheben sowie den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2015 vom 14.12.2017 dahingehend abzuändern, dass bei den Sonderausgaben für Kinderbetreuungskosten ein weiterer Betrag von 400 EUR (2/3 von 600 EUR) abgezogen wird.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht