Weitere Entscheidung unten: VG Aachen, 30.03.2006

Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 344/03   

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FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 344/03 (https://dejure.org/2008,19287)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.07.2008 - 1 K 344/03 (https://dejure.org/2008,19287)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Juli 2008 - 1 K 344/03 (https://dejure.org/2008,19287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Vorsteuerbeträgen im Falle eines Handels mit Computerteilen (Prozessoren / CPU) unter Aufbau von Umsatzsteuerkarusellen; Voraussetzungen für eine Verweigerung des Rechts auf Vorsteuerabzug; Feststellungslast für das Vorliegen der Voraussetzungen für einen ...

  • Judicialis

    UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; RL 77/388/EWG Art. 17; ; StPO § 153a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug des letzten Glieds eines Umsatzsteuerkarussells; Wissen-Müssen von den betrügerischen Aktivitäten des Karussells

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug des letzten Glieds eines Umsatzsteuerkarussells - Wissen-Müssen von den betrügerischen Aktivitäten des Karussells

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 344/03
    Das Recht zum Vorsteuerabzug bleibt des weiteren nur dann erhalten, wenn der Unternehmer alle Maßnahmen getroffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können und die sicherstellen, dass er nicht in einen Betrug einbezogen wurde (vgl. BFH Urteil vom 19.04.07, V R 48/04, BFH/NV 2007, 2035).

    Die Schwierigkeit eines Negativbeweises ändert an dieser Verteilung der Beweislast grundsätzlich nichts (vgl. BFH Urteil vom 19.04.07, V R 48/04, unter II.C.3., BFH/NV 2007, 2035, m.w.N.).

  • BFH, 06.12.2007 - V R 61/05

    Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 344/03
    Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Identität des Rechnungsausstellers nachgewiesen ist, der Sitz des liefernden Unternehmens tatsächlich bestanden hat, kein Leistungsbezug von einem Nichtunternehmer vorliegt und keine Scheinrechnungen ausgestellt worden sind (st. Rspr., vgl. z.B. BFH Urteil vom 27.06.1996, V R 51/93, BStBl. II 1996, 620; BFH Beschluss vom 04.02.2003, V B 81/02, BFH/NV 2003, 670; BFH Beschluss vom 11.03.1999, V B 135/98, BFH/NV 1 999, 1253; BFH Urteil vom 06.12.2007, V R 61/05, DStZ 2008, 301, BFH-PR 2008, 273; BFH Beschluss vom 03.08.2007, V B 73/07, UR 2007, 944).

    Nach dem BFH (z.B. BFH Beschluss vom 11.03.99 V B 135/98, BFH/NV 1999, 1253 oder Urteil vom 06.12.07, V R 61/05, DStZ 2008, 301) führt der fehlende Nachweis eines tatsächlichen Sitzes zu einer Rückforderung der Vorsteuer.

  • BFH, 11.03.1999 - V B 135/98

    "Schein-GmbH"; Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 344/03
    Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Identität des Rechnungsausstellers nachgewiesen ist, der Sitz des liefernden Unternehmens tatsächlich bestanden hat, kein Leistungsbezug von einem Nichtunternehmer vorliegt und keine Scheinrechnungen ausgestellt worden sind (st. Rspr., vgl. z.B. BFH Urteil vom 27.06.1996, V R 51/93, BStBl. II 1996, 620; BFH Beschluss vom 04.02.2003, V B 81/02, BFH/NV 2003, 670; BFH Beschluss vom 11.03.1999, V B 135/98, BFH/NV 1 999, 1253; BFH Urteil vom 06.12.2007, V R 61/05, DStZ 2008, 301, BFH-PR 2008, 273; BFH Beschluss vom 03.08.2007, V B 73/07, UR 2007, 944).

    Nach dem BFH (z.B. BFH Beschluss vom 11.03.99 V B 135/98, BFH/NV 1999, 1253 oder Urteil vom 06.12.07, V R 61/05, DStZ 2008, 301) führt der fehlende Nachweis eines tatsächlichen Sitzes zu einer Rückforderung der Vorsteuer.

  • BFH, 04.02.2003 - V B 81/02

    Vorsteuerabzug; Feststellungslast

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 344/03
    Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Identität des Rechnungsausstellers nachgewiesen ist, der Sitz des liefernden Unternehmens tatsächlich bestanden hat, kein Leistungsbezug von einem Nichtunternehmer vorliegt und keine Scheinrechnungen ausgestellt worden sind (st. Rspr., vgl. z.B. BFH Urteil vom 27.06.1996, V R 51/93, BStBl. II 1996, 620; BFH Beschluss vom 04.02.2003, V B 81/02, BFH/NV 2003, 670; BFH Beschluss vom 11.03.1999, V B 135/98, BFH/NV 1 999, 1253; BFH Urteil vom 06.12.2007, V R 61/05, DStZ 2008, 301, BFH-PR 2008, 273; BFH Beschluss vom 03.08.2007, V B 73/07, UR 2007, 944).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 344/03
    Nach den Urteilen des EuGH vom 06. Juli 2006, C-439/04 und C-440/04, BFH/NV Beilage 2006, 454, kann das Recht auf Vorsteuerabzug verweigert bzw. der Vorsteuerabzug rückgängig gemacht werden, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Lieferung an einen Steuerpflichtigen vorgenommen wird, der wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war.
  • BFH, 27.06.1996 - V R 51/93

    Vorsteuerabzug bei Subunternehmern - Scheinfirma? Kennzeichnung des leistenden

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 344/03
    Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Identität des Rechnungsausstellers nachgewiesen ist, der Sitz des liefernden Unternehmens tatsächlich bestanden hat, kein Leistungsbezug von einem Nichtunternehmer vorliegt und keine Scheinrechnungen ausgestellt worden sind (st. Rspr., vgl. z.B. BFH Urteil vom 27.06.1996, V R 51/93, BStBl. II 1996, 620; BFH Beschluss vom 04.02.2003, V B 81/02, BFH/NV 2003, 670; BFH Beschluss vom 11.03.1999, V B 135/98, BFH/NV 1 999, 1253; BFH Urteil vom 06.12.2007, V R 61/05, DStZ 2008, 301, BFH-PR 2008, 273; BFH Beschluss vom 03.08.2007, V B 73/07, UR 2007, 944).
  • BFH, 03.08.2007 - V B 73/07

    Vorsteuerabzug; Feststellungslast; umfangreiche Barzahlungen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 344/03
    Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Identität des Rechnungsausstellers nachgewiesen ist, der Sitz des liefernden Unternehmens tatsächlich bestanden hat, kein Leistungsbezug von einem Nichtunternehmer vorliegt und keine Scheinrechnungen ausgestellt worden sind (st. Rspr., vgl. z.B. BFH Urteil vom 27.06.1996, V R 51/93, BStBl. II 1996, 620; BFH Beschluss vom 04.02.2003, V B 81/02, BFH/NV 2003, 670; BFH Beschluss vom 11.03.1999, V B 135/98, BFH/NV 1 999, 1253; BFH Urteil vom 06.12.2007, V R 61/05, DStZ 2008, 301, BFH-PR 2008, 273; BFH Beschluss vom 03.08.2007, V B 73/07, UR 2007, 944).
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 345/03

    Anerkennung von Vorsteuerbeträgen im Falle eines Handels mit Computerteilen

    Insoweit verweist der Senat auf sein Urteil vom 14. Juli 2008 in der Sache 1 K 344/03 (Klage des Klägers betreffend Umsatzsteuer 1996) und hier insbesondere auf die Zeugenaussage vor der Steuerfahndung des Geschäftsführers der Firma ..., Herrn ... Dieser hat umfangreich und glaubhaft zu den getätigten Geschäften und Hinterziehungsmodellen sowie zu den handelnden Personen ausgesagt, so dass der Senat der Überzeugung ist, dass der Kläger von den Hintergründen des Umsatzsteuerkarussells Kenntnis hatte bzw. sich ihm hätte aufdrängen müssen, dass sowohl die Lieferungen wie die ausgestellten Rechnungen aus einer Umsatzsteuerhinterziehung stammten bzw. "infiziert" waren.

    In Anbetracht der Tatsache, dass der Kläger mit seiner Firma A ab dem 13. Mai 1997 bis zum 31. März 1998 seine Waren fast ausschließlich von den Firmen B und C bezog, er die handelnden Personen kannte, weiterhin durch Barzahlungen auffiel und - nach Beendigung der Tätigkeit der Firma ... (insoweit bezieht sich der Senat auf sein Urteil vom 14. Juli 2008 in der Sache 1 K 344/03) und Austausch mit den damals nach Brasilien geflüchteten Haupttätern - in die neu gegründeten Lieferketten einstieg, ist der Senat der Überzeugung, dass der Kläger die Hintergründe der Geschäfte, insbesondere die Zwischenschaltung der Firmen B und C als "Abdeckfirmen" kannte.

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 346/03

    Feststellungslast des den Vorsteuerabzug begehrenden Leistungsempfängers für das

    Insoweit verweist der Senat auf seine Urteile vom 14. Juli 2008 in den Rechtsstreiten 1 K 344/03 (Klage des Klägers betreffend Umsatzsteuer 1996) und 1 K 345/03 (Umsatzsteuer 1997) und macht diese zum Gegenstand der hiesigen Entscheidung.

    In Anbetracht der Tatsache, dass der Kläger mit seiner Firma A ab dem 13. Mai 1997 bis zum 31. März 1998 seine Waren fast ausschließlich von der B (und ihrer Vorgängerfirma ...) bezog, er die handelnden Personen kannte, weiterhin durch Barzahlungen auffiel und - nach Beendigung der Tätigkeit der Firma ... (insoweit bezieht sich der Senat auf sein Urteil vom 14. Juli 2008 in der Sache 1 K 344/03) und Austausch mit den damals nach Brasilien geflüchteten Haupttätern - in die neu gegründeten Lieferketten einstieg, ist der Senat der Überzeugung, dass der Kläger die Hintergründe der Geschäfte, insbesondere die Zwischenschaltung der Firma B als "Abdeckfirma" kannte.

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Rechtsprechung
   VG Aachen, 30.03.2006 - 1 K 344/03   

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https://dejure.org/2006,24654
VG Aachen, 30.03.2006 - 1 K 344/03 (https://dejure.org/2006,24654)
VG Aachen, Entscheidung vom 30.03.2006 - 1 K 344/03 (https://dejure.org/2006,24654)
VG Aachen, Entscheidung vom 30. März 2006 - 1 K 344/03 (https://dejure.org/2006,24654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - 6 A 3355/03

    Nachholung der erforderlichen Begründung in einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Aachen, 30.03.2006 - 1 K 344/03
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich gegenüber dieser der gesetzlichen Regelung immanenten Beurteilungsermächtigung darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Dezember 1999 - 6 A 3593/98 -, ZBR 2001, 338, und Urteil vom 7. Juni 2005 - 6 A 3355/03 -, juris.

    Urteil vom 7. Juni 2005 - 6 A 3355/03 -, a. a. O., festgestellt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1999 - 6 A 3593/98

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung eines Polizisten

    Auszug aus VG Aachen, 30.03.2006 - 1 K 344/03
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich gegenüber dieser der gesetzlichen Regelung immanenten Beurteilungsermächtigung darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Dezember 1999 - 6 A 3593/98 -, ZBR 2001, 338, und Urteil vom 7. Juni 2005 - 6 A 3355/03 -, juris.

    Die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für eine Abweichungsbegründung nach Nr. 9.2 Abs. 2 Satz 2 BRL, deren Grundlage vorrangig in einzelfallübergreifenden Erwägungen, etwa einer im Quervergleich zu wohlwollenden Bewertung des Erstbeurteilers, liegt, vgl. dazu etwa OVG NRW, Beschluss vom 13. Dezember 1999 - 6 A 3593/98 -, a.a.O., finden hier keine Anwendung.

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

    Auszug aus VG Aachen, 30.03.2006 - 1 K 344/03
    B 2000, 211, vom 02.03.1995 - 2 C 17.94 -, ZBR 1995, 238, und vom 30.04.1981 - 2 C 8.79 -, NVwZ 1982, 101.

    Ob dieser dabei jeweils das zweckmäßigste System entwickelt und die zweckmäßigsten Regelungen getroffen hat oder ob zweckmäßigere denkbar wären, ist weder Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.1981, a.a.O., noch kann dies ein Grund dafür sein, einer Bestimmung eine Bedeutung beizulegen, die zwar praktikabler erscheinen mag, die ihr nach dem erkennbaren Willen des Richtliniengebers aber nicht zukommen soll.

  • VG Düsseldorf, 01.07.2003 - 2 K 8533/02

    Anspruch auf Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung und Erstellung einer neuen

    Auszug aus VG Aachen, 30.03.2006 - 1 K 344/03
    Der Kläger wiederholt und vertieft sein Vorbringen aus dem Vorverfahren und verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 -, wonach die pauschale und formelhafte Begründung für die gegenüber den beiden Vorbeurteilungen nicht verbesserte dienstliche Beurteilung unzureichend sei.

    Urteil vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 -, juris, hierzu ausgeführt:.

  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung -

    Auszug aus VG Aachen, 30.03.2006 - 1 K 344/03
    Gelangen indes Beurteilungsrichtlinien - wie hier die Bestimmung der Nr. 8.1 Abs. 2 BRL Pol hinsichtlich der Begründungspflicht bei der Beurteilungsrunde zum Stichtag 01.06.2002 - zum ersten Mal zur Anwendung, so stellen sie gleichsam 'eine - der Verwaltung und den Bewerbern im Voraus bekannt gegebene - antizipierte Verwaltungspraxis' dar, vgl. BVerwG, Urteile vom 29.04.1971 - II C 20.69 -, DÖV 1971, 748, und vom 24.03.1977 - II C 14.75 -, BVerwGE 52, 193, bzw. sind die Beurteilungsrichtlinien selbst Anknüpfungsgrundlage für die Selbstbindung der Verwaltung, solange nicht konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Verwaltungspraxis von den Beurteilungsrichtlinien entfernt haben könnte.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.1977, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2001 - 6 A 3438/00

    Anspruch auf Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; Heranziehung der

    Auszug aus VG Aachen, 30.03.2006 - 1 K 344/03
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 07.06.2000 - 6 A 2462/99 - und Urteil vom 13.02.2001 - 6 A 3438/00 -.
  • BVerwG, 29.04.1971 - II C 20.69

    Verwaltungsrechtsweg bei Antrag auf Zulassung zum Auswahlwettbewerb für den

    Auszug aus VG Aachen, 30.03.2006 - 1 K 344/03
    Gelangen indes Beurteilungsrichtlinien - wie hier die Bestimmung der Nr. 8.1 Abs. 2 BRL Pol hinsichtlich der Begründungspflicht bei der Beurteilungsrunde zum Stichtag 01.06.2002 - zum ersten Mal zur Anwendung, so stellen sie gleichsam 'eine - der Verwaltung und den Bewerbern im Voraus bekannt gegebene - antizipierte Verwaltungspraxis' dar, vgl. BVerwG, Urteile vom 29.04.1971 - II C 20.69 -, DÖV 1971, 748, und vom 24.03.1977 - II C 14.75 -, BVerwGE 52, 193, bzw. sind die Beurteilungsrichtlinien selbst Anknüpfungsgrundlage für die Selbstbindung der Verwaltung, solange nicht konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Verwaltungspraxis von den Beurteilungsrichtlinien entfernt haben könnte.
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

    Auszug aus VG Aachen, 30.03.2006 - 1 K 344/03
    vgl. BVerwG, Urteil vom 02.04.1981 - 2 C 13.80 -, Buchholz 232 (§ 15 BBG) Nr. 15 (S. 7), und Urteil vom 25.08.1988 - 2 C 51.86 -, BVerwGE 80, 123 (126); OVG NRW, Urteil vom 22.06.1998 - 6 A 6370/96 - und vom 13.02.2001 - 6 A 2966/00 - a.A. Schnellenbach, a.a.O. Rdn. 399.
  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98

    Beurteilung, dienstliche, - der Soldaten nach ZDv 20/6; - Verschlechterung der -

    Auszug aus VG Aachen, 30.03.2006 - 1 K 344/03
    vgl. BVerwG, Urteile vom 11.11.1999 - 2 A 6.98 - Dok.Ber.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2001 - 6 A 2966/00

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung ; Qualifizierung eines

    Auszug aus VG Aachen, 30.03.2006 - 1 K 344/03
    vgl. BVerwG, Urteil vom 02.04.1981 - 2 C 13.80 -, Buchholz 232 (§ 15 BBG) Nr. 15 (S. 7), und Urteil vom 25.08.1988 - 2 C 51.86 -, BVerwGE 80, 123 (126); OVG NRW, Urteil vom 22.06.1998 - 6 A 6370/96 - und vom 13.02.2001 - 6 A 2966/00 - a.A. Schnellenbach, a.a.O. Rdn. 399.
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94

    Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1998 - 6 A 6370/96

    Beamte der Finanzverwaltung; Beförderung; Dienstliche Beurteilung;

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83

    Beamtenrecht; Laufbahn; Beurteilung

  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97

    Dienstliche Beurteilung von Beamten; Angabe des insgesamt erwarteten anteiligen

  • VG Aachen, 04.06.2007 - 1 L 138/07

    Beförderung und Besetzung einer Planstelle der Besoldungsgruppe A 10 der

    Dies braucht nach den zuvor aufgezeigten Mängeln in Beurteilungsverfahren aber ebenso wenig entschieden zu werden wie die Frage, ob zusätzlich auch die gemäß Nr. 8.1 BRL Pol abgegebene Begründung des Endbeurteilers für die nunmehr dreimal hintereinander erfolgte Beurteilung mit 3 Punkten nicht den Kriterien genügt, die von der Rechtsprechung aufgestellt worden sind, vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Juni 2005 - 6 A 3355/03 -, DöD 2006, 161; VG Düsseldorf, Urteil vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 - und VG Aachen, Urteil vom 30. März 2006 - 1 K 344/03 -, beide juris, Allerdings dürfte der in der Beurteilung angeführte, in der Antragserwiderung näher erläuterte Vorwurf, dass der Antragsteller hinter seinem erkennbaren Potenzial zurück bleibe, weil er beispielsweise in dem offenbar nicht seiner persönlichen Neigung entsprechenden Bereich der Bekämpfung von Hauptunfallursachen Defizite aufweise, die Begründung tragen.
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