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   FG München, 01.08.2008 - 1 K 3484/06   

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https://dejure.org/2008,25354
FG München, 01.08.2008 - 1 K 3484/06 (https://dejure.org/2008,25354)
FG München, Entscheidung vom 01.08.2008 - 1 K 3484/06 (https://dejure.org/2008,25354)
FG München, Entscheidung vom 01. August 2008 - 1 K 3484/06 (https://dejure.org/2008,25354)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verspätungszuschlag auch bei aus Steuererklärung resultierender Erstattung - Anerkennung von Angehörigenrechtsverhältnissen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags und Berücksichtigungsfähigkeit von Zahlungen an einen Elternteil als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • Judicialis

    AO § 152

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 152; EStG § 21
    Festsetzung des Verspätungszuschlags bei Steuererstattung; Abziehbarkeit von Werbungskosten bei V + V unter Angehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Festsetzung des Verspätungszuschlags bei Steuererstattung - Abziehbarkeit von Werbungskosten bei V + V unter Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.06.2002 - IV R 63/00

    Verspätungszuschlag in Erstattungsfällen

    Auszug aus FG München, 01.08.2008 - 1 K 3484/06
    Insbesondere ist das Versäumnis angesichts der Gesamtumstände des Falles - Notwendigkeit der Schätzung bereits im Vorjahr, beharrliche Nichtabgabe trotz Zwangsgeldandrohung - nicht entschuldbar, auch wenn die endgültige Abgabe zu einer Erstattung führte (ebenso der Bundesfinanzhof , Urteil vom 26. Juni 2002 IV R 63/00).
  • BFH, 21.08.1985 - I R 73/82

    Zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung bei Rechtsbeziehungen zwischen Eltern

    Auszug aus FG München, 01.08.2008 - 1 K 3484/06
    So hat die Klägerin insbesondere schon keine vorherige bindende vertragliche Festlegung der vertraglichen Leistung und Gegenleistung nachgewiesen (vgl. BFH-Urteil vom 21. August 1985 I R 73/82, BStBl II 1986, 250).
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