Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 28.11.2013 - 1 K 35/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 27 Abs 5 S 2 KStG 2002 vom 07.12.2006, § 27 Abs 2 S 1 KStG 2002, § 164 AO, § 129 AO, Art 14 GG
Keine Änderung des Feststellungsbescheides über das steuerliche Einlagenkonto - Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist in § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesetzliche Fiktion zur Vermeidung der Verzögerungen durch verspätete Bescheinigungen einer Einlagenrückgewähr auf Grundlage des § 27 Abs. 5 S. 2 KStG; Änderung eines Feststellungsbescheides über ein steuerliches Einlagekonto; Haftungsanspruch des Finanzamts wegen nicht ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Änderung des Feststellungsbescheides über das steuerliche Einlagekonto - Haftungsanspruch wegen nicht abgeführter Kapitalertragsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anspruch auf Änderung des Feststellungsbescheides über das steuerliche Einlagekonto - Haftungsanspruch wegen nicht abgeführter Kapitalertragsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Keine Änderung des Feststellungsbescheides über das steuerliche Einlagenkonto
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 28.11.2013 - 1 K 35/12
- BFH, 11.02.2015 - I R 3/14
Papierfundstellen
- BB 2014, 1562
- EFG 2014, 581
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 11.02.2015 - I R 3/14
Einlagekonto: kein Direktzugriff, Bindung der Steuerbescheinigung - …
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28. November 2013 1 K 35/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.Die nach erfolglosem Einspruch gegen beide Bescheide erhobene Klage blieb ohne Erfolg (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 28. November 2013 1 K 35/12, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2014, 581).
- FG Sachsen, 08.06.2016 - 2 K 1860/15
Behandlung der Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einem Einlagenkonto
Im Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 28. November 2013 ( 1 K 35/12, nachfolgend Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11. Februar 2015 - I R 3/14, a.a.O.) wird lediglich angesprochen, dass es Stimmen in der Literatur gibt, die dies so tun, aufgrund des unterschiedlichen Sachverhaltes kam es aber dann in der Entscheidung nicht auf diese Rechtsfrage an. - FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 1338/12
Steuerliches Einlagekonto einer Kapitalgesellschaft und Steuerbescheinigung
Die in § 27 Abs. 5 KStG gesetzlich fingierte Verwendung der Einlage verdrängt die tatsächliche Verwendung der Einlage und die Regelung des § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG (vgl. Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 12. September 2013 2 K 62/11, EFG 2014, 936, Revision anhängig unter I R 70/13; Zimmermann, Anmerkung zum Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28. November 2013 1 K 35/12, EFG 2014, 584).Denn die von der Körperschaft angestrebte steuerliche Rechtsfolge ist bei zumutbarer Sorgfalt unter Einhaltung der - unkompliziert ausgestalteten - formellen gesetzlichen Anforderungen auf einfache Weise und auch innerhalb eines ausreichend bemessenen Zeitkorridors - im Streitfall liegen zwischen dem Tag der Ausschüttung am 17.09.2007 und dem Tag der Bekanntgabe des Feststellungsbescheids vom 09.06.2009 nahezu zwei Jahre - zu erreichen (so auch Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28. November 2013 1 K 35/12, EFG 2014, 581, m.w.N., Revision anhängig unter I R 3/14).
Denn dem stünde die als materiellrechtlich wirkende Ausschlussfrist ausgestaltete Fiktion des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG entgegen (vgl. Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28. November 2013 1 K 35/12, a.a.O.).
- FG München, 14.11.2014 - 7 V 2594/14
Verdeckte Gewinnausschüttung, Aussetzung der Vollziehung gegen …
Der Gesetzgeber hat durch die Festschreibung einer Verwendung von 0 Euro eine klare und eindeutige Regelung getroffen und dabei Härten absichtlich in Kauf genommen (vgl. Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28. November 2013 1 K 35/12, EFG 2014, 581 m.w.N., insbesondere Frotscher/Maas, KStG, § 27 Rn. 88c und 88d und Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2014 1 K 1338/12, juris-web).).