Rechtsprechung
FG Münster, 11.11.2008 - 1 K 3549/06 F |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung für die Anerkennung von wiederkehrenden Versorgungsleistungen als Sonderausgaben im Einkommensteuerrecht; Auswirkungen des Fehlens der Vereinbarung einer Versorgungsleistung anlässlich einer Vermögensübertragung für die Anerkennung als Sonderausgabe
- Judicialis
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
Dauernde Last "im Übergabevertrag" - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkommensteuer: - Dauernde Last "im Übergabevertrag"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2009, 461
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 14.06.2005 - X B 103/04
Anerkennung von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben
Auszug aus FG Münster, 11.11.2008 - 1 K 3549/06
Voraussetzung für die Anerkennung solcher wiederkehrender Leistungen als Sonderausgaben ist die Berücksichtigung "im Übergabevertrag" (vgl. das Urteil des Senats vom 31.12.2005, 1 K 3108/02 E, EFG 2006, 812 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BFH, etwa BFH-Beschluss vom 14.6.2005 X B 103/04, [...]).(vgl. BFH-Urteil vom 14.06.2005 X B 103/04 - [...]).
- BFH, 31.05.2005 - X R 26/04
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Surrogation eines ertraglosen …
Auszug aus FG Münster, 11.11.2008 - 1 K 3549/06
Dies ist der typische Fall, wie es auch der BFH wiederholt anmerkte (etwa BFH-Urteil vom 31.05.2005 X R 26/04 - BFH/NV 2005, 1789 mwN.).Die Vertragsparteien müssen im Fall der Vereinbarung von Versorgungsleistungen ihre Entscheidung über die steuerliche Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit im Zeitpunkt des Vermögensübergangs treffen (so auch BFH-Urteil vom 31.05.2005 X R 26/04 - BFH/NV 2005, 1789), was hier nicht erfolgte.
- BFH, 16.06.2004 - X R 22/99
Vorweggenommene Erbfolge - Dauernde Last auch bei Übertragung von Geldvermögen?
Auszug aus FG Münster, 11.11.2008 - 1 K 3549/06
Zwar verkennt der Senat nicht, dass es zumindest in den Fällen, die vor Bekanntwerden des Beschlusses des GrS des BFH (GrS des BFH, Beschluss vom 12.5.2003 GrS 1/00, BStBl II 2004, 95) vereinbart worden sind, ausreichend ist, wenn ein übereinstimmender Wille zur Zahlung einer Versorgungsleistung an den Übergeber anlässlich der Übergabe und außerhalb der notariellen Übergabeurkunde erkennbar ist (so BFH-Urteil vom 16.6.2004 X R 22/99, BStBl II 2004, 1053). - BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen
Auszug aus FG Münster, 11.11.2008 - 1 K 3549/06
Zwar verkennt der Senat nicht, dass es zumindest in den Fällen, die vor Bekanntwerden des Beschlusses des GrS des BFH (GrS des BFH, Beschluss vom 12.5.2003 GrS 1/00, BStBl II 2004, 95) vereinbart worden sind, ausreichend ist, wenn ein übereinstimmender Wille zur Zahlung einer Versorgungsleistung an den Übergeber anlässlich der Übergabe und außerhalb der notariellen Übergabeurkunde erkennbar ist (so BFH-Urteil vom 16.6.2004 X R 22/99, BStBl II 2004, 1053). - FG Münster, 21.12.2005 - 1 K 3108/02
Abzug von Rentenzahlungen als Sonderausgabe; Verluste aus zurück gestellter …
Auszug aus FG Münster, 11.11.2008 - 1 K 3549/06
Voraussetzung für die Anerkennung solcher wiederkehrender Leistungen als Sonderausgaben ist die Berücksichtigung "im Übergabevertrag" (vgl. das Urteil des Senats vom 31.12.2005, 1 K 3108/02 E, EFG 2006, 812 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BFH, etwa BFH-Beschluss vom 14.6.2005 X B 103/04, [...]).