Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 19.03.2010 - 1 K 3692/07 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8543
FG Düsseldorf, 19.03.2010 - 1 K 3692/07 E (https://dejure.org/2010,8543)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.03.2010 - 1 K 3692/07 E (https://dejure.org/2010,8543)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. März 2010 - 1 K 3692/07 E (https://dejure.org/2010,8543)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8543) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Private Steuerberatungskosten als außergewöhnliche Belastung: Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ab 1.1.2006

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Private Steuerberatungskosten - Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ab 1.1.2006

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1046
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Niedersachsen, 17.01.2008 - 10 K 103/07

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.03.2010 - 1 K 3692/07
    Nach Satz 2 der zitierten Vorschrift erteilt die Finanzbehörde zudem, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten (FG Niedersachsen, Urteil vom 17. Januar 2008 10 K 103/07, EFG 2008, 622).

    In einem solchen Fall, über den hier nicht zu entscheiden ist, wird nach Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG aF ein möglicher Abzug der Aufwendungen nach § 33 Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastungen in Betracht zu ziehen sein (FG Niedersachsen, Urteil vom 17. Januar 2008 10 K 103/07, EFG 2008, 622).

    Jedenfalls im Hinblick auf die gesetzgeberischen Ziele der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und des Abbaus von Ausnahmetatbeständen ist die Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG aF verhältnismäßig (FG Niedersachsen, Urteil vom 17. Januar 2008 10 K 103/07, EFG 2008, 622).

  • BFH, 26.05.2004 - I R 113/03

    Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.03.2010 - 1 K 3692/07
    Der bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2005 gewährte Sonderausgabenabzug des § 10 Nr. 6 EStG aF gewährte demgemäß einen Ausgleich für die Inpflichtnahme bei der Steuererklärung angesichts des komplizierten Steuerrechts und der dadurch entstehenden leistungsmindernden Aufwendungen, wenn der Steuerpflichtige zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten oder zur Wahrung seiner steuerlichen Rechte fremde Hilfe in Anspruch nimmt (BFH, Beschluss vom 26. Mai 2004 I R 113/03, BFHE 206, 342, BStBl II 2004, 994; Urteil vom 23. Mai 1989 X 6/85, BFHE 157, 512, BStBl II 1989, 865).

    Gleichzeitig lagen der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten aber auch Lenkungs- und Subventionszwecke zugrunde (BFH, Beschluss vom 26. Mai 2004 I R 113/03, BFHE 206, 342, BStBl II 2004, 994).

  • BFH, 04.02.2010 - X R 10/08

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.03.2010 - 1 K 3692/07
    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung in Hinblick auf die bereits beim BFH unter den Aktenzeichen X R 10/08 und X R 40/08 anhängigen Revisionsverfahren zuzulassen.
  • BFH, 18.08.2009 - X R 40/08
    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.03.2010 - 1 K 3692/07
    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung in Hinblick auf die bereits beim BFH unter den Aktenzeichen X R 10/08 und X R 40/08 anhängigen Revisionsverfahren zuzulassen.
  • BFH, 17.12.2003 - XI R 4/03

    Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks beschränkt die Bestandskraft des Bescheides

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.03.2010 - 1 K 3692/07
    Die im Verlauf des Klageverfahrens erfolgte Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks bezüglich der Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben lässt das Rechtsschutzbedürfnis nicht entfallen (vgl. BFH, Urteil vom 17. Dezember 2003 XI R 4/03, juris).
  • BFH, 23.05.1989 - X R 6/85

    Aufwendungen für Sammelwerk zu allgemeinen steuerlichen Fragen können als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.03.2010 - 1 K 3692/07
    Der bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2005 gewährte Sonderausgabenabzug des § 10 Nr. 6 EStG aF gewährte demgemäß einen Ausgleich für die Inpflichtnahme bei der Steuererklärung angesichts des komplizierten Steuerrechts und der dadurch entstehenden leistungsmindernden Aufwendungen, wenn der Steuerpflichtige zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten oder zur Wahrung seiner steuerlichen Rechte fremde Hilfe in Anspruch nimmt (BFH, Beschluss vom 26. Mai 2004 I R 113/03, BFHE 206, 342, BStBl II 2004, 994; Urteil vom 23. Mai 1989 X 6/85, BFHE 157, 512, BStBl II 1989, 865).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.03.2010 - 1 K 3692/07
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ergibt sich im Einkommensteuerrecht für den Gesetzgeber das Gebot, die Steuerlast an der finanziellen Leistungsfähigkeit auszurichten, die nach dem objektiven und subjektiven Nettoprinzip zu bemessen ist (vgl. m.w.N. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164, NJW 2006, 2757).
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.03.2010 - 1 K 3692/07
    Für die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen kommt es nicht nur auf deren berufliche oder private Veranlassung an, sondern auch auf die Unterscheidung zwischen freier bzw. beliebiger Einkommensverwendung und dem Vorliegen von "zwangsläufigem, pflichtbestimmten Aufwand" (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98 u.a., BVerfGE 107, 27, BStBl II 2003, 534, und vom 16. April 2005 2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268, BFH/NV 2005, Beilage 4, 356, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.03.2010 - 1 K 3692/07
    Für die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen kommt es nicht nur auf deren berufliche oder private Veranlassung an, sondern auch auf die Unterscheidung zwischen freier bzw. beliebiger Einkommensverwendung und dem Vorliegen von "zwangsläufigem, pflichtbestimmten Aufwand" (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98 u.a., BVerfGE 107, 27, BStBl II 2003, 534, und vom 16. April 2005 2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268, BFH/NV 2005, Beilage 4, 356, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.11.1965 - IV 151/64 U

    Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.03.2010 - 1 K 3692/07
    Voraussetzung für einen Abzug ist daher, dass die Aufwendungen bei der Ermittlung der Einkünfte anfallen (vgl. BFH, Urteil vom 18. November 1965 IV 151/64 U, BFHE 84, 519, BStBl III 1966, 190).
  • BFH, 12.07.1989 - X R 35/86

    Kosten eines Unfalls auf der Fahrt zum Steuerberater sind abzugsfähige

  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 4 K 723/08

    Kein Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten als dauernde Last

  • BFH, 16.02.2011 - X R 10/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 02. 2010 X R 10/08 - Kein

    Das Finanzgericht (FG) hat die von den Klägern erhobene Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1046 veröffentlichtem Urteil abgewiesen.
  • FG Sachsen-Anhalt, 07.03.2013 - 6 K 1031/12

    Kein Abzug von Steuerberatungskosten für die Erstellung des Mantelbogens als

    Überdies seien sie (nach FG Düsseldorf vom 19. März 2010, 1 K 3692/07) auch keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben, da die Übertragung der Ergebnisse der Einkunftsermittlung in die entsprechende Anlage und auch das übrige Ausfüllen der Einkommensteuererklärung, etwa des Hauptvordrucks und der Anlage Kind, wie auch die Beratung in Tarif- und Veranlagungsfragen oder die Ermittlung von Sonderausgaben, direkt der privaten Lebensführung zuzuordnen und damit steuerlich nicht zu berücksichtigen seien.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht