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   FG München, 10.12.1997 - 1 K 3799/97   

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https://dejure.org/1997,35274
FG München, 10.12.1997 - 1 K 3799/97 (https://dejure.org/1997,35274)
FG München, Entscheidung vom 10.12.1997 - 1 K 3799/97 (https://dejure.org/1997,35274)
FG München, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 1 K 3799/97 (https://dejure.org/1997,35274)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.09.1989 - IV R 128/88

    Aufwendungen für Tageszeitungen oder Wochenzeitschriften und für Radiogeräte sind

    Auszug aus FG München, 10.12.1997 - 1 K 3799/97
    Dies wird u. a. damit begründet, daß in diesen Publikationen in einem breit gefächerten Spektrum über allgemein interessierende Themen aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Sport und anderen Bereichen berichtet wird und die Anschaffung daher nicht ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlaßt sein könne (vgl. Urteil des BFH vom 7.9.1989 IV R 128/88, BStBl II 1990, 19, zur Frage der Abzugsfähigkeit der FAZ, der Frankfurter Rundschau, der SZ, der Wochenzeitung Die Zeit sowie des Spiegel).

    Der Erwerb lediglich gleichartiger Tageszeitungen (z. B. FAZ) unterliegt auch dann dem Aufteilungs- und Abzugsverbot, wenn eine berufliche Veranlassung der jeweiligen Anschaffungen grundsätzlich zu bejahen ist (Urteil des BFH vom 7.9.1989, a.a.O.).

  • BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79

    Betriebsausgaben - Fachzeitschrift - Fachtageszeitung

    Auszug aus FG München, 10.12.1997 - 1 K 3799/97
    In diesem Falle kann sie, ähnlich der Rechtslage bei Fachzeitschriften, steuerlich als Arbeitsmittel in Abzug zu bringen sein (vgl. Urteil des BFH vom 12.11.1982 VI R 193/79, DB 1983, 372, zur Tageszeitung "Handelsblatt").
  • BFH, 30.06.1983 - IV R 2/81

    Tageszeitung - Betriebsausgaben - Personengesellschaft

    Auszug aus FG München, 10.12.1997 - 1 K 3799/97
    Eine steuerliche Abzugsfähigkeit käme u.U. nur dann in Betracht, wenn der Kl Aufwendungen für den Erwerb zusätzlicher Ausgaben der SZ (Doppelanschaffungen) geltend gemacht hätte, was jedoch nicht nachgewiesen wurde (vgl. Urteil des BFH vom 30.6.1983 IV R 2/81, BStBl II 1983 715).
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