Rechtsprechung
| VG Aachen, 21.02.2008 - 1 K 38/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Beamten haben erst seit dem 1. Januar 2000 Anspruch auf familienbezogene Gehaltsbestandteile ab dem dritten Kind
Wird zitiert von ...
- VG Aachen, 12.08.2008 - 1 K 264/07 I. Der Kläger ist mit den die Verfahren 1 K 1213/06 und 1 K 38/06 betreffenden (unter Nr. 1. und Nr. 2. seines Schriftsatzes vom 15. Mai 2008 vertiefend geltend gemachten) Ablehnungsgründen gemäß § 54 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 43 ZPO ausgeschlossen.
Danach ist der Kläger mit seinen die Verfahren 1 K 1213/06 und 1 K 38/06 betreffenden Ablehnungsgründen ausgeschlossen, weil er in diesem Verfahren 1 K 264/07 einen Verlegungsantrag gestellt und die Ablehnungsgründe trotz seiner Kenntnis nicht geltend gemacht hat.
Abgesehen von den vorstehenden Ausführungen ist der Kläger zudem mit seinen im Schriftsatz vom 15. Mai 2008 geltend gemachten Ablehnungsgründen, soweit sich diese auf das Verfahren 1 K 38/06 und den Zeitraum bis zur mündlichen Verhandlung am 21. Februar 2008 beziehen, gemäß § 43 ZPO auch aus den folgenden Gründen ausgeschlossen.
Danach ist der Kläger mit den vorstehenden näher bezeichneten Ablehnungsgründen auch deshalb ausgeschlossen, weil das Verfahren 1 K 38/06 mit dem vorliegenden Verfahren in einem hinreichenden tatsächlichen Zusammenhang steht.
Er trägt insoweit zum einen vor, der abgelehnte Richter habe nicht auf den Antrag auf Verbindung dieses Verfahrens mit dem Verfahren 1 K 38/06 reagiert.
Da somit die vom Kläger mit Schriftsatz vom 15. Mai 2008 zu diesem und den Verfahren 1 K 1213/06 und 1 K 38/06 geltend gemachten Ablehnungsgründe für sich genommen keine Besorgnis der Befangenheit des abgelehnten Richters zu begründen vermögen, führt auch eine Gesamtschau dieser Ablehnungsgründe nicht auf die berechtigte Besorgnis, der abgelehnte Richter würde im Verfahren des Klägers nicht unvoreingenommen entscheiden.
Dies gilt zunächst hinsichtlich des Vortrags, der abgelehnte Richter habe mit seiner Äußerung, die nachträglichen Angriffe betreffend die Vorgänge in den Verfahren 1 K 1213/06 und 1 K 38/06 nicht zu kommentieren, insoweit keine dienstliche Äußerung abgegeben und die fehlende Bereitschaft gezeigt, sich mit dem Vorbringen der Parteien ernsthaft auseinander zu setzen.
Hier ist eine solche Stellungnahme in Bezug auf die die Verfahren 1 K 1213/06 und 1 K 38/06 betreffenden Ablehnungsgründe weder notwendig noch zweckmäßig.
Lediglich ergänzend merkt die Kammer an, dass die die Verfahren 1 K 1213/06 und 1 K 38/06 betreffenden Ablehnungsgründe, die nach den obigen Ausführungen gemäß § 43 ZPO präkludiert sind, auch in der Sache nicht greifen.
Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 20.06.2007 - 1 K 38/06 |
Volltextveröffentlichungen
Wird zitiert von ... (2)
- VG Saarlouis, 28.01.2009 - 5 K 13/08
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Jagdabgabe
Zur Begründung trägt sie vor, über die Rechtmäßigkeit der Erhebung der Jagdabgabe sei bereits durch rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20.06.2007 - 1 K 38/06 - entschieden worden.Über die Rechtmäßigkeit der Erhebung der Jagdabgabe habe das Verwaltungsgericht bereits durch rechtskräftiges Urteil vom 20.06.2007 im Verfahren 1 K 38/06 entschieden.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und des beigezogenen Verfahrens 1 K 38/06 sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.
Wie die früher für das Jagdrecht zuständige erste Kammer in ihrem Urteil vom 20.06.2007 - 1 K 38/06 - unter ausführlicher Begründung dargelegt hat, bestehen gegen die Erhebung einer Jagdabgabe nach § 18 Abs. 1 SJG keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken.
- VG Münster, 27.04.2011 - 3 K 1885/10 § 57 LJG NRW, S. 315; Nds. OVG, Urteil vom 8.12.1994 - 3 L 678/94 -, juris, Rdn. 35 (zu einer vergleichbaren Regelung im niedersächsischen LJG); VG Saarland, Urteil vom 20.6.2007 - 1 K 38/06 -, juris, Rdn. 61 (zu einer vergleichbaren Regelung im saarländischen LJG); Freudling, BayVBl. 1980, 105.
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