Weitere Entscheidung unten: VG Leipzig, 16.07.2014

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   VG Koblenz, 08.01.2014 - 1 K 381/13   

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VG Koblenz, 08.01.2014 - 1 K 381/13 (https://dejure.org/2014,77347)
VG Koblenz, Entscheidung vom 08.01.2014 - 1 K 381/13 (https://dejure.org/2014,77347)
VG Koblenz, Entscheidung vom 08. Januar 2014 - 1 K 381/13 (https://dejure.org/2014,77347)
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Wird zitiert von ...

  • VG Köln, 06.01.2016 - 23 K 861/14

    Verpflichtung eines früheren Zeitsoldaten mit einem Studium oder einer

    vgl. dazu VG Gelsenkirchen, Urteil vom 17.12.2014 - 1 K 6101/12 -, juris, Rz. 59 und VG Koblenz, Urteil vom 8. Januar 2014 - 1 K 381/13.KO -.

    Dabei kann dahinstehen, ob maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Härteklausel der Zeitpunkt der ersten oder der letzten Behördenentscheidung und damit des Erlasses des Widerspruchsbescheides vom 14. Januar 2014, für die zweite Alternative vgl. VG Koblenz, Urteil vom 8. Januar 2014 - 1 K 381/13.KO -, ist.

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Rechtsprechung
   VG Leipzig, 16.07.2014 - 1 K 381/13   

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https://dejure.org/2014,20274
VG Leipzig, 16.07.2014 - 1 K 381/13 (https://dejure.org/2014,20274)
VG Leipzig, Entscheidung vom 16.07.2014 - 1 K 381/13 (https://dejure.org/2014,20274)
VG Leipzig, Entscheidung vom 16. Juli 2014 - 1 K 381/13 (https://dejure.org/2014,20274)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebühren- bzw. Rundfunkbeitragspflicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 665/10

    Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren

    Auszug aus VG Leipzig, 16.07.2014 - 1 K 381/13
    Dabei vertritt das Bundesverfassungsgericht zu der in § 6 Abs. 3 RGebStV zum Rundfunkgebührenrecht normierten Härtefallregelung im Beschluss vom 9.11.2011, 1 BvR 665/10 , sowie den Beschlüssen vom 30.11.2011, 1 BvR 3269/08 und 1 BvR 656/10, im Ergebnis die Auffassung, ein besonderer Härtefall im Sinne des § 6 Abs. 3 RGebStV sei etwa gegeben, wenn das Einkommen des Rundfunkteilnehmers den Regelsatz nach § 20 SGB II bzw. der Anlage zu § 28 SGB XII um einen Betrag überschreitet, der geringer ist als der Betrag der monatlichen Rundfunkgebühren.

    Demgemäß führen in den Fällen, in denen das Einkommen eines Studenten nicht auf der Bewilligung von Ausbildungsförderung, sondern auf eigenem Einkommen oder einem Bildungskredit beruht, auch die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 9.11.2011, 1 BvR 665/10 , zu keinem anderen Ergebnis.

  • BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum

    Auszug aus VG Leipzig, 16.07.2014 - 1 K 381/13
    Überdies sollten nach dem Willen des Gesetzgebers, welcher in der Regelung des § 6 Abs. 1 RGebStV und des § 4 Abs. 1 RBStV zum Ausdruck kommt, vermieden werden, dass die Landesrundfunkanstalten zur Entscheidung darüber, ob eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wegen geringen Einkommens zu gewähren ist, umfangreiche und schwierige Berechnungen durchführen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.6.2008 - 6 B 1.08 -, [...]).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LC 87/06

    Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Personenkreis i. S. d.

    Auszug aus VG Leipzig, 16.07.2014 - 1 K 381/13
    Die Klägerin hat den BAföG-Wegfall durch den Fachrichtungswechsel auch zu selbst vertreten (zum Rundfunkgebührenrecht vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 18.07.2006, - 12 LC 87/06 -, [...] ).
  • BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 10.10

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Bezug von Sozialleistungen; Gerichtskosten

    Auszug aus VG Leipzig, 16.07.2014 - 1 K 381/13
    Gerichtskosten werden gemäß § 188 Satz 2 VwGO in Verfahren, in denen es um die Befreiung von Rundfunkgebühren/dem Rundfunkbeitrag geht, nicht erhoben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.4.2011 - 6 C 10.10.
  • BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08

    Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren

    Auszug aus VG Leipzig, 16.07.2014 - 1 K 381/13
    Dabei vertritt das Bundesverfassungsgericht zu der in § 6 Abs. 3 RGebStV zum Rundfunkgebührenrecht normierten Härtefallregelung im Beschluss vom 9.11.2011, 1 BvR 665/10 , sowie den Beschlüssen vom 30.11.2011, 1 BvR 3269/08 und 1 BvR 656/10, im Ergebnis die Auffassung, ein besonderer Härtefall im Sinne des § 6 Abs. 3 RGebStV sei etwa gegeben, wenn das Einkommen des Rundfunkteilnehmers den Regelsatz nach § 20 SGB II bzw. der Anlage zu § 28 SGB XII um einen Betrag überschreitet, der geringer ist als der Betrag der monatlichen Rundfunkgebühren.
  • VGH Bayern, 16.05.2007 - 7 BV 06.1645
    Auszug aus VG Leipzig, 16.07.2014 - 1 K 381/13
    Der Rundfunkgesetzgeber wollte nur Studenten, die ein Erststudium innerhalb einer bestimmten Studienzeit absolvieren, durch eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht fördern (so auch BayVGH, Urt. v. 16.5.2007 - 7 BV 06.1645 - [...]; VG Leipzig, Urt. v. 5.9.2008 - 4 K 1127/06 -).
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