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   FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2003 - 1 K 386/99   

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https://dejure.org/2003,16652
FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2003 - 1 K 386/99 (https://dejure.org/2003,16652)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.07.2003 - 1 K 386/99 (https://dejure.org/2003,16652)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - 1 K 386/99 (https://dejure.org/2003,16652)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Investitionszulagenrechtliche Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter; Begriff des beweglichen Wirtschaftsguts; Anspruch auf Investitionszulage bei in eine Apotheke eingebauten Schrankwänden und Regalwänden; Definition und Abgrenzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Investitionszulage für Regalwände und Schrankwände in einer Apotheke; Investitionszulage 1997

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Investitionszulage für Regalwände und Schrankwände in einer Apotheke - Investitionszulage 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 31.07.1997 - III R 247/94
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2003 - 1 K 386/99
    Es ist höchstrichterlich entschieden, dass dies auch für Einbaumöbel wie Schrankwände gilt, die neben ihrer Einrichtungsfunktion auch die Funktion sonst üblicher Gebäudewände übernommen haben (BFH-Urteil vom 31. Juli 1997 III R 247/94, BFH/NV 1998, 215).

    Die streitgegenständliche Rechtsfrage ist in der Rechtsprechung höchstrichterlich geklärt (vgl. insbesondere BFH-Urteil vom 31. Juli 1997, III R 247/94, BFH/NV 1998, 215).

  • BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67

    Ölheizungsanlage - § 94 Abs. 2 BGB, nachträglicher Einbau

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2003 - 1 K 386/99
    Auch Teile, die erst im Zuge eines Umbaus in das Gebäude eingefügt werden, können wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes sein (BGH-Urteil vom 13. März 1970, VZR 71/67, BGHZ 53, 324; Holch a.a.O. § 94 BGB Rz. 14; Heinrichs in Palandt. 62 Auflage, § 94 BGB Rz. 6).
  • BFH, 16.11.1990 - III R 100/89

    Gewährung einer Investitionszulage für Anschaffung eines venezianischen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2003 - 1 K 386/99
    Dieses wiederum grenzt bewegliche von den unbeweglichen Wirtschaftsgütern unter Rückgriff auf die Regelungen des bürgerlichen Rechts über die wesentlichen Gebäudebestandteile und Scheinbestandteile in §§ 93 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) in erster Linie anhand des Bewertungsrechts ab (BFH-Urteil vom 16. November 1990, III R 100/89, BFH/NV 1991, 772 m.w.N.).
  • BFH, 30.05.1974 - V R 141/73

    Einbau - Inbetriebnahme - Ladeneinrichtung - Einbauschrank - Betrieblich genutzte

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2003 - 1 K 386/99
    Soweit sich aus dem von der Klägerin angeführten BFH-Urteil vom 30. Mai 1974 ( V R 141/73, BStBl II 1974, 621) etwas anderes ergeben sollte, folgt der Senat dem nicht.
  • BFH, 23.03.1990 - III R 63/87

    Schallschutzvorrichtungen können ausnahmsweise Betriebsvorrichtungen sein

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2003 - 1 K 386/99
    Zwischen der Betriebsvorrichtung und dem Betriebsablauf muss nach ständiger Rechtsprechung ein ähnlich enger Zusammenhang bestehen, wie er üblicherweise bei Maschinen gegeben ist (BFH-Urteil vom 23. März 1990, III R 63/87, BStBl II 1990, 751).
  • BFH, 26.06.1992 - III R 43/91

    Voraussetzungen des Vorliegens von Einbauten als aktivierungspflichtiger

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2003 - 1 K 386/99
    Die von der Klägerin vorgenommenen Umbauten sind hinsichtlich der noch streitigen Positionen Gebäudebestandteile i.S.v. § 94 Abs. 2 BGB geworden, die weder unter dem Gesichtspunkt von Betriebsvorrichtungen i.S.v. § 68 Abs. 2 Nr. 2 des Bewertungsgesetzes ( BewG ) noch unter dem Gesichtspunkt von Scheinbestandteilen i.S.v. § 95 BGB bewegliche Wirtschaftsgüter und damit nicht zulagebegünstigt sind (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 1992, III R 43/91, BFH/NV 1993, 436).
  • BGH, 25.05.1984 - V ZR 149/83

    Herausgabeanspruch bezüglich einer Glocke in der Zwangsversteigerung des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2003 - 1 K 386/99
    Für die Gegenstände, die der Ausstattung oder Einrichtung eines Bauwerks dienen, gilt dasselbe aber dann, wenn nach der Verkehrsanschauung erst deren Einfügung dem Gebäude eine besondere Eigenart, ein bestimmtes Gepräge gibt oder wenn sie den Baukörper besonders angepasst sind und deswegen mit ihm eine Einheit bilden (BGH-Urteil vom 25. Mai 1984, V ZR 149/83, NJW 1984, 2277 ).
  • BFH, 28.06.2002 - III B 28/02

    NZB; BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Anspruch auf

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2003 - 1 K 386/99
    Für die Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtung einerseits und wesentlichen Gebäudebestandteilen andererseits ist maßgeblich, welchen Zwecken die Vorrichtung oder Anlage primär dient (vlg. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2002, III B 28/02, BFH/NV 2002, 1474).
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