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   VG Meiningen, 18.02.2008 - 1 K 394/07 Me   

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VG Meiningen, 18.02.2008 - 1 K 394/07 Me (https://dejure.org/2008,18242)
VG Meiningen, Entscheidung vom 18.02.2008 - 1 K 394/07 Me (https://dejure.org/2008,18242)
VG Meiningen, Entscheidung vom 18. Februar 2008 - 1 K 394/07 Me (https://dejure.org/2008,18242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 3 Abs 1; BauGB § ... 34 Abs 1 Satz 1; BauGB § 35; BauGB § 131 Abs 1 Satz 1; BGB § 139; AO § 367 Abs 2 Satz 2; AO § 169 Abs 2; AO § 170 Abs 1; ThürVwVfG § 38; ThürKO § 54 Abs 2; ThürKO § 120 Abs 1; ThürKO § 121; ThürKAG § 2 Abs 2; ThürKAG § 7 Abs 1 Satz 1; ThürKAG § 7 Abs 1 Satz 3; ThürKAG § 7 Abs 2 Satz 4; ThürKAG § 7 Abs 3 Satz 4; ThürKAG § 7 Abs 5 Satz 1 idFv 07.08.1991; ThürKAG § 7 Abs 8 Satz 1; ThürKAG § 7 Abs 12; ThürKAG § 15 Abs 1 Nr 4
    Ausbaubeiträge; Auslegung von Satzungsinhalten; undifferenzierte Tiefenbegrenzungsregelung im Ausbaubeitragsrecht; Grundsatz der regionalen Teilbarkeit; reformatio in peius durch Widerspruchsbehörde; Ausbau; Ausbaubeitrag; Aufwand; auslegen; Auslegung; Außenbereich; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Möglichkeit der rückwirkenden Anwendung einer Straßenausbaubeitragssatzung auf eine Baumaßnahme; Auswirkungen der Unzulässigkeit einer Tiefenbegrenzungsregelung auf die Wirksamkeit der gesamten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Auszug aus VG Meiningen, 18.02.2008 - 1 K 394/07
    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 18.12.2000 (4 N 472/00, ThürVBl 2001, 131) für eine vergleichbare Regelung im Anschlussbeitragsrecht entschieden, dass eine satzungsmäßige Beschränkung der zur Beitragsbemessung heranzuziehenden Grundstücksfläche durch eine generelle Tiefenbegrenzung, die sich unterschiedslos auf alle im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) gelegenen Grundstücke bezieht und damit regelmäßig auch Grundstücke begünstigt, die in vollem Umfang Baulandqualität haben und baulich, gewerblich oder in vergleichbarer Weise genutzt werden können - sogenannte undifferenzierte Tiefenbegrenzungsregelung -, mit dem für die Beitragsbemessung nach § 7 ThürKAG grundlegenden Vorteilsprinzip nicht.

    In entsprechender Anwendung von § 139 BGB bleibt eine Beitragssatzung ohne die nichtige Tiefenbegrenzungsregelung wirksam, wenn die Restbestimmungen auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleiben - Grundsatz der Teilbarkeit der Norm - und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen Teil erlassen worden wären - Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers - (ThürOVG, U. v. 18.12.2000, a. a. O., m. w. N. zur Rechtsprechung und Literatur).

    Ihr Wegfall hindert nicht die Ermittlung der beitragspflichtigen Grundstücksflächen, sondern führt lediglich zu der dann notwendigen einzelfallbezogenen Abgrenzung von Innenbereichs- und Außenbereichsteilflächen bei Grundstücken, die nur teilweise im unbeplanten Innenbereich liegen (ThürOVG, U. v. 18.12.2000, a. a. O.).

    Die Unwirksamkeit einer satzungsmäßigen Tiefenbegrenzung hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht bereits keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Verteilungsregelung (vgl. u. a. BVerwG, U. v. 19.02.1982 - 8 C 27.81 -, BVerwGE 65, 61; ThürOVG, U. v. 18.12.2000, a. a. O.).

    Obgleich der Thüringer Gesetzgeber die Ermächtigung zur satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung nach § 7 Abs. 3 Satz 4 ThürKAG in die Bestimmung über die zulässigen Verteilungsmaßstäbe integriert hat, rechtfertigt dies keine von der Beurteilung des Bundesverwaltungsgerichts abweichende rechtliche Bewertung (ThürOVG, U. v. 18.12.2000, a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp;

    Auszug aus VG Meiningen, 18.02.2008 - 1 K 394/07
    Es bedarf dabei - obwohl die Baumaßnahme technisch bereits im Jahr 1993 beendet worden war - keines rückwirkenden In-Kraft-Tretens der Ausbaubeitragssatzung (auf einen Zeitpunkt vor dem Beginn der Ausbaumaßnahme), vielmehr genügt es, dass eine wirksame Beitragssatzung im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegt (BVerwG, U. v. 25.11.1981 - 8 C 14/81 - U. v. 27.04.1990 - 8 C 87/88 -, zitiert nach Juris; ThürOVG, B. v. 30.06.2003 - 4 EO 206/96 -, LKV 2004, 39 ff.).

    Denn im Gegensatz zum Erschließungsbeitragsrecht beschränkt sich im Straßenausbaubeitragsrecht der Kreis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Grundstücke nicht auf baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücke, sondern im Straßenausbaubeitragsrecht sind gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG alle Grundstücke an der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu beteiligen, die eine im oben dargestellten Sinne besondere Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Straße haben (ThürOVG, B. v. 30.06.2003 - 4 EO 206/96 -, LKV 2004, 39).

    Zu diesen besonders bevorteilten Grundstücken gehören bei der ausbaubeitragsrechtlich relevanten Verbesserung oder Erneuerung einer (einseitig) anbaubaren Straße auch baulich nicht nutzbare Grundstücke im Außenbereich, die z. B. nur einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung zugänglich sind, aber für die gleichwohl die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße besteht (ThürOVG, B. v. 30.06.2003, a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98

    Ausbaubeiträge; Zur Zulässigkeit der Geltung von Ausbaubeitragssatzungen für

    Auszug aus VG Meiningen, 18.02.2008 - 1 K 394/07
    Diese Regelung ist auch nicht verfassungswidrig, denn die durch diese Vorschrift ermöglichte tatbestandliche Rückanknüpfung von Beitragssatzungen verstößt nicht gegen das im Rechtsstaatsprinzip enthaltene Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. dazu ThürOVG, B. v. 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 -, LKV 2000, 258 f.).

    Dabei handelt es sich um eine zulässige unechte Rückwirkung (ThürOVG, B. v. 29.09.1999, a. a. O.), denn jedenfalls in den Fällen, in denen mit der Ausbaumaßnahme nach Erlass des Thüringer Kommunalabgabengesetzes im Jahr 1991 begonnen worden war, gebietet der Vertrauensschutz keine Beitragsbefreiung.

    Ein Vertrauen darauf, dass für einen Straßenausbau wegen Fehlens einer Beitragssatzung keine Ausbaubeiträge erhoben werden, konnte jedenfalls seit In-Kraft-Treten des § 7 Abs. 8 ThürKAG a. F. am 10.08.1991 für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt begonnen wurden, nicht entstehen (ThürOVG, B. v. 29.09.1999, a. a. O.).

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 20.81

    Bordsteine - Kosten - Gemeinde - Abrechnung - Tiefenbegrenzung - Satzung -

    Auszug aus VG Meiningen, 18.02.2008 - 1 K 394/07
    Dementsprechend ist ein Verteilungsmaßstab nicht schon allein deshalb unwirksam, weil er keine Tiefenbegrenzung für Grundstücke in unbeplanten Gebieten enthält (BVerwG, U. v. 10.06.1981 - 8 C 20.81 -, BVerwGE 62, 308) oder sich die getroffene Tiefenbegrenzungsregelung als unzulässig erweist.

    Hiervon ging auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10.06.1981 (a. a. O.) aus, in dem es ohne weitere Erläuterung ausführt, dass eine unzulässige Tiefenbegrenzungsregelung unbeachtlich sei und es damit sein Bewenden habe.

  • BVerwG, 05.03.1997 - 8 B 37.97

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeiträge, Reformatio in peius im Vorverfahren,

    Auszug aus VG Meiningen, 18.02.2008 - 1 K 394/07
    Die Nacherhebung eines ursprünglich zu niedrig festgesetzten Beitrags ist deshalb - auch bzw. während eines Widerspruchsverfahrens - nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern sogar geboten (vgl. auch BVerwG, B. v. 05.03.1997 - 8 B 37/97 -, zitiert nach Juris; Driehaus, a. a. O., § 10 Rdnr. 19).

    Die Frage, ob auch die Widerspruchsbehörde anlässlich eines Widerspruchsverfahrens nacherheben darf, richtet sich nach den landesrechtlichen Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts, der Thüringer Kommunalordnung und/oder des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, B. v. 05.03.1997, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1999 - 15 A 4680/97
    Auszug aus VG Meiningen, 18.02.2008 - 1 K 394/07
    Für diesen Fall wird in der Rechtsprechung eine Verbesserung einer vorhandenen Straße angenommen (OVG Münster, B. v. 21.01.1999 - 15 A 4680/97 - Driehaus, a. a. O., § 32 Rdnr. 5).
  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus VG Meiningen, 18.02.2008 - 1 K 394/07
    Die Unwirksamkeit einer satzungsmäßigen Tiefenbegrenzung hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht bereits keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Verteilungsregelung (vgl. u. a. BVerwG, U. v. 19.02.1982 - 8 C 27.81 -, BVerwGE 65, 61; ThürOVG, U. v. 18.12.2000, a. a. O.).
  • OVG Thüringen, 06.10.2003 - 4 EO 194/03

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Abgabenbescheid; Ersatzvornahme; Antragsgegner;

    Auszug aus VG Meiningen, 18.02.2008 - 1 K 394/07
    Erst wenn eine Gemeinde einer Beanstandung der Rechtsaufsichtsbehörde nicht Folge leistet, wird die Kompetenz für die im Wege der Ersatzvornahme zu treffenden Maßnahmen von der eigentlich zuständigen Gemeinde auf die nunmehr selbst und damit eigenverantwortlich handelnde Rechtsaufsichtsbehörde gesetzlich übertragen (vgl. hierzu grundlegend: ThürOVG, B. v. 06.10.2003 - 4 EO 194/03 -, ThürVBl 2004, 141).
  • OVG Thüringen, 31.05.2005 - 4 KO 1499/04

    Ausbaubeiträge; Gemeindliche Pflicht zum Erlass einer Satzung über die Erhebung

    Auszug aus VG Meiningen, 18.02.2008 - 1 K 394/07
    Dies folgt schon daraus, dass dem Satzungsgeber unterstellt werden kann, eine rechtlich unbedenkliche Satzung erlassen zu wollen, zumal er zu deren Erlass verpflichtet war (vgl. ThürOVG, U. v. 31.05.2005 - 4 KO 1499/04 -, ThürVBl 2006, 63; VG Meiningen, U. v. 28.07.2004 - 1 K 640/01.Me -).
  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

    Auszug aus VG Meiningen, 18.02.2008 - 1 K 394/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 01.09.2004 (9 C 15/03, BVerwGE 121, 365) entschieden, dass eine satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung, die die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegele, auch dann mit § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB in.
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.88

    Zulässigkeit der Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die

  • VG Meiningen, 28.07.2004 - 1 K 640/01
  • BVerwG, 25.11.1988 - 8 C 58.87

    Unzulässiger vertraglicher Verzicht auf Erschließungskosten zwischen

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • OVG Thüringen, 09.02.1998 - 4 ZEO 1188/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Entwässerungssatzung;

  • OVG Thüringen, 25.06.2009 - 4 KO 615/08

    Ausbaubeiträge; Zum Grundsatz regionaler Teilbarkeit und zur Tiefenbegrenzung im

    Deshalb kommt es hier auch nicht darauf an, ob Tiefenbegrenzungsregelungen im Erschließungsbeitragsrecht entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 01.09.2004 - 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365 - 373) auch für Grundstücke zulässig sein können, die vollständig im unbeplanten Innenbereich gelegen sind (zur Unzulässigkeit einer Übertragung der Erwägungen des BVerwG auf die Rechtslage im Ausbaubeitragsrecht auch VG Meiningen, Urteil vom 18.02.2008 - 1 K 394/07 Me - zitiert nach Juris, nicht rechtskräftig; Seppelt, NordÖR 2007, 149 ff., 153; Aussprung, DVBl. 2005, 740 ff., 745).

    Ihr Wegfall hindert grundsätzlich nicht die Ermittlung der beitragspflichtigen Grundstücksflächen, sondern führt lediglich zu einer Berücksichtigung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche in Anwendung der Maßstabsregelungen im Übrigen einschließlich einer ggf. nach Maßgaben des Vorteils- und Äquivalenzprinzips sowie des Gleichheitsgrundsatzes notwendigen einzelfallbezogenen Abgrenzung bevorteilter und nicht bevorteilter Grundstücksteilflächen (ebenso VG Meiningen, Urteil vom 18.02.2008 - 1 K 394/07 Me - a. a. O.; OVG Berlin-Brdbg., Urteil vom 23.03.2000 - 2 A 226/98 - a. a. O.; OVG SA, Urteil vom 16.12.1999 - A 2 S 335/98 - a. a. O.; Nds.OVG, Urteil vom 22.01.1997 - 9 L 6290/95 - a. a. O.; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 413b zu § 8 m. w. Nw.).

    Anders als im Anschlussbeitragsrecht spricht im Falle einer unzulässigen Tiefenbegrenzungsregelung im Straßenausbaubeitragsrecht regelmäßig vieles für den mutmaßlichen Willen des Satzungsgebers, eine Ausbaubeitragssatzung auch ohne Tiefenbegrenzungsregelung zu erlassen (so auch: Urteil des VG Meiningen vom 18.02.2008 - 1 K 394/07 Me - a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 21.07.2010 - 4 KO 173/08

    Bekanntmachung von Satzungen in einer von zwei vorgeschriebenen Zeitungen, bei

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 18.02.2008 - AZ 1 K 394/07 Me - aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • VG Cottbus, 24.06.2015 - 6 K 336/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Die insoweit vorhandene Lücke ist für den Fall einer Zusicherung im Bereich des Abgabenrechts daher in analoger Anwendung des § 38 VwVfG zu schließen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Oktober 2001 - 15 A 5184/99 -, Rn. 13, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 25. Februar 2003 -17 K 8930/02-, juris; vgl. auch VG Meiningen, Urteil vom 18. Februar 2008 - 1 K 394/07 Me -, juris; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 8. Auflage, § 38 Rdn. 51).
  • VG Weimar, 08.05.2009 - 3 K 972/07

    Rechtmäßigkeit einer vollständigen Übertragung von Geschäften auch bzgl. der

    Eine solche ist aber - in Thüringen - mangels Selbsteintrittsrecht der Widerspruchsbehörde dieser verwehrt (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 18.02.2008 - 1 K 394/07 Me - Jur is, Rdnr. 37 ff.; VG Gera, Urteil vom 15.12.2008 - 4 K 567/06 Ge - u.a. S. 5 f.).
  • VG Cottbus, 16.08.2021 - 6 K 734/19
    Die insoweit vorhandene Lücke ist für den Fall einer Zusicherung im Bereich des Abgabenrechts daher in analoger Anwendung des § 38 VwVfG zu schließen (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 24. Juni 2015, a.a.O.; zum dortigen Landesrecht OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Oktober 2001 - 15 A 5184/99 -, Rn. 13, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 25. Februar 2003 -17 K 8930/02-, juris; vgl. auch VG Meiningen, Urteil vom 18. Februar 2008 - 1 K 394/07 Me -, juris).
  • VG Weimar, 08.05.2009 - 3 K 970/07

    Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides bei Verlagerung der Erstellung eines

    Eine solche ist aber - in Thüringen - mangels Selbsteintrittsrecht der Widerspruchsbehörde dieser verwehrt (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 18.02.2008 - 1 K 394/07 Me - [...], Rdnr. 37 ff.; VG Gera, Urteil vom 15.12.2008 - 4 K 567/06 Ge - u.a. S. 5 f.).
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