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   FG Nürnberg, 24.11.2020 - 1 K 395/18   

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https://dejure.org/2020,49085
FG Nürnberg, 24.11.2020 - 1 K 395/18 (https://dejure.org/2020,49085)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 24.11.2020 - 1 K 395/18 (https://dejure.org/2020,49085)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 24. November 2020 - 1 K 395/18 (https://dejure.org/2020,49085)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2, § 27, § 28; EStG § 4 Abs. 1 S. 1; FGO § 93 Abs. 3 S. 2, § 136 Abs. 1 S. 1
    Gewerbesteuermessbetrag und die verdeckte Gewinnausschüttung

  • IWW

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2, § 27, § 28; EStG § 4 Abs. 1 S. 1; FGO § 93 Abs. 3 S. 2, § 136 Abs. 1 S. 1
    KStG, EStG, FGO

  • rewis.io

    Abtretung, Vergleich, FONDS, Verwaltungsakt, Forderung, Zahlung, Minderung, Erstattung, Erledigung, Provision, Prozesskosten, Bank, Gesellschafter, Beteiligung, faires Verfahren, Kosten des Verfahrens, von Amts wegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.04.2020 - VI R 32/17

    Anordnung einer Außenprüfung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.2020 - 1 K 395/18
    Mit Beschluss vom 14.04.2020 VI R 32/17 (BStBl II 2020, 487) hat der BFH zudem entschieden, dass die Anordnung einer Außenprüfung auch zulässig ist, soweit ausschließlich festgestellt werden soll, ob und inwieweit Steuerbeträge hinterzogen oder leichtfertig verkürzt worden sind.
  • BFH, 06.12.2005 - VIII R 70/04

    VGA - Erfassung einer vGA mit dem Bruttobetrag; vGA - Zuwendung an nahe stehende

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.2020 - 1 K 395/18
    Das "Nahestehen" in diesem Sinne kann familien-, gesellschafts-, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein (BFH-Urteil vom 06.12.2005 VIII R 70/04, BFH/NV 2006, 722).
  • BFH, 28.01.2004 - I R 50/03

    Urlaubsabgeltung für Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.2020 - 1 K 395/18
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat die Rechtsprechung die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28.01.2004 I R 50/03, BStBl II 2005, 524).
  • FG Nürnberg, 28.07.2021 - 3 K 1411/19

    Vernehmung per Videoübertragung trotz fehlendem Einverständnis einer Partei

    Im Steuerrecht können daher nur eklatante Grundrechtsverstöße ein Verwertungsverbot bewirken, vgl. zutreffend Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 24.11.2020 1 K 395/18, juris - m. w. N).
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