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   FG München, 25.05.2011 - 1 K 4079/09   

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FG München, 25.05.2011 - 1 K 4079/09 (https://dejure.org/2011,43043)
FG München, Entscheidung vom 25.05.2011 - 1 K 4079/09 (https://dejure.org/2011,43043)
FG München, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 1 K 4079/09 (https://dejure.org/2011,43043)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung keine Werbungskosten - Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten i.R.v. Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG; Folgen der Schaltung von gelegentlichen Vermietungsanzeigen bei langjährigem Leerstand für das Vorliegen von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nur gelegentliche Vermietungsanzeigen bei langjährigem Leerstand einer möblierten Wohnung kein ausreichender Nachweis für eine ernsthafte Vermietungsabsicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nur gelegentliche Vermietungsanzeigen bei langjährigem Leerstand einer möblierten Wohnung kein ausreichender Nachweis für eine ernsthafte Vermietungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1058
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 19.09.2008 - IX B 102/08

    Entgelte i.S.v. § 21 EStG - § 21 Abs. 2 EStG verfassungsrechtlich unbedenklich -

    Auszug aus FG München, 25.05.2011 - 1 K 4079/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wie etwa im Beschluss vom 19. September 2008 IX B 102/08 (BFH/NV 2009, 146; zu den Streitjahren 1997 bis 2000), spreche eine Unterschreitung der marktüblichen Miete um mehr als 25 % gegen die Annahme einer Einkunftserzielungsabsicht; dementsprechend sei bei einer Unterschreitung dieser Grenze bis zu einer Spanne von 56 % der ortsüblichen Miete nur ein anteiliger Werbungskostenabzug zulässig.

    (1) So entspricht etwa die in diesem Zusammenhang aufgestellte Behauptung des Klägers, eine Vermietung der Wohnung für eine Miete, die den Mietspiegel um mehr als 25% unterschreitet, habe bereits ohne weiteres die entsprechende Kürzung der steuerlich zu berücksichtigenden Werbungskosten im Zusammenhang mit dieser Vermietung zur Folge, weder dem Wortlaut des § 21 Abs. 2 EStG, auf den verwiesen wird, noch den Gründen des vom Kläger in diesem Zusammenhang genannten BFH-Beschlusses vom 19. September 2008 IX B 102/08 (BFH/NV 2009, 146) bzw. der hierzu von ihm angeführten Literaturstelle (Schmidt/Drenseck, EStG, 28. Auflage 2009, § 21 Rz. 62).

  • FG München, 14.10.2009 - 1 K 845/09

    Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten - Aufwendungen für

    Auszug aus FG München, 25.05.2011 - 1 K 4079/09
    Der ortsübliche Mietzins für unmöblierte Wohnungen, welche nach der Lage der Wohnung vergleichbar seien, habe in den Streitjahren ca. 720 EUR kalt betragen; zum Beweis hierfür verweise er auf sein Vorbringen in seinen früheren Klageverfahren vor dem Finanzgericht München 1 K 68/09 und 1 K 845/09 (betreffend den Veranlagungszeitraum 2007 mit klageabweisendem Urteil vom 14. Oktober 2009 und unter dem Aktenzeichen VIII R 51/09 anhängigem Revisionsverfahren) sowie auf ein ggf. einzuholendes Sachverständigengutachten; im Rahmen des Klageverfahrens 1 K 845/09 - in welchem ebenfalls u.a. der vom Kläger erklärte Verlust aus Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang mit der Wohnung streitig ist - hatte der Kläger unter anderem angegeben, dass die von ihm in seinen für die Wohnung geschalteten Vermietungsanzeigen jeweils verlangte Miete - für 2007 in Höhe von 730 EUR - dem jeweiligen aktuellen Mietspiegel entsprochen habe (vgl. Gründe des Urteils vom 14. Oktober 2009 1 K 845/09).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten mit den von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze nebst Anlagen, die zum vorliegenden Verfahren beigezogenen Finanzgerichtsakten 1 K 68/09 und 1 K 845/09 (Restakte) sowie auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 25. Mai 2011 Bezug genommen.

  • BFH, 10.08.1988 - II R 252/83

    Viehlose Landwirtschaft - Unrentierliche Viehhaltung - Ertragsbedingungen -

    Auszug aus FG München, 25.05.2011 - 1 K 4079/09
    Der somit fehlende Nachweis für die Ernsthaftigkeit seiner entsprechenden Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer fort- bzw. bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht geht nach den im Steuerrecht geltenden allgemeinen Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast; vgl. BFH-Urteile vom 10. August 1988 II R 252/83, BFHE 154, 232, BStBl II 1988, 987; vom 19. Januar 1994 I R 40/92, BFH/NV 1995, 181; jeweils m.w.N.; ständige Rechtsprechung) zu seinen Lasten; hiernach trägt der Steuerpflichtige die objektive Beweislast für die steuerentlastenden oder - mindernden Tatsachen, d.h. für Tatsachen, die den Steueranspruch aufheben, einschränken oder Steuerbefreiungen, -ermäßigungen oder (sonstige) Steuervergünstigungen begründen.
  • BFH, 22.10.1993 - IX R 3/92

    Nutzungswert der eigenen Wohnung im eigenen Haus (§ 21 EStG )

    Auszug aus FG München, 25.05.2011 - 1 K 4079/09
    Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn die Finanzbehörde über einen längeren Zeitraum hinweg eine irrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 1993 IX R 3/92, BFH/NV 1994, 698).
  • BFH, 19.01.1994 - I R 40/92

    Ermessensausübung für das Benennungsverlangen bei Zahlungen an ausländische

    Auszug aus FG München, 25.05.2011 - 1 K 4079/09
    Der somit fehlende Nachweis für die Ernsthaftigkeit seiner entsprechenden Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer fort- bzw. bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht geht nach den im Steuerrecht geltenden allgemeinen Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast; vgl. BFH-Urteile vom 10. August 1988 II R 252/83, BFHE 154, 232, BStBl II 1988, 987; vom 19. Januar 1994 I R 40/92, BFH/NV 1995, 181; jeweils m.w.N.; ständige Rechtsprechung) zu seinen Lasten; hiernach trägt der Steuerpflichtige die objektive Beweislast für die steuerentlastenden oder - mindernden Tatsachen, d.h. für Tatsachen, die den Steueranspruch aufheben, einschränken oder Steuerbefreiungen, -ermäßigungen oder (sonstige) Steuervergünstigungen begründen.
  • BFH, 13.03.2007 - X B 37/06

    NZB: Verstoß gegen den Inhalt der Akten; Schätzung

    Auszug aus FG München, 25.05.2011 - 1 K 4079/09
    Die genannte Feststellungslast umfasst auch eine entsprechende Beweisvorsorgepflicht (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 13. März 2007 X B 37/06, BFH/NV 2007, 1138).
  • BFH, 04.02.2010 - X R 10/08

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

    Auszug aus FG München, 25.05.2011 - 1 K 4079/09
    Hierbei schließt sich der erkennende Senat zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs privater Steuerberatungskosten der Rechtsprechung des BFH in den Urteilen vom 4. Februar 2010 X R 10/08 (BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617) und vom 16. Februar 2011 X R 10/10 (juris) an und verweist wegen der Begründung im Einzelnen auf die dortigen Ausführungen.
  • BFH, 16.02.2011 - X R 10/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 02. 2010 X R 10/08 - Kein

    Auszug aus FG München, 25.05.2011 - 1 K 4079/09
    Hierbei schließt sich der erkennende Senat zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs privater Steuerberatungskosten der Rechtsprechung des BFH in den Urteilen vom 4. Februar 2010 X R 10/08 (BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617) und vom 16. Februar 2011 X R 10/10 (juris) an und verweist wegen der Begründung im Einzelnen auf die dortigen Ausführungen.
  • FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 3 K 251/08

    Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses

    Auszug aus FG München, 25.05.2011 - 1 K 4079/09
    Als Möblierungszuschlag kann hierbei ein Betrag angesetzt werden, der von einer vom Zeitwert der Gegenstände und der restlichen Lebensdauer ausgehenden Abschreibung (wobei insgesamt eine Nutzungsdauer von 10 Jahren zugrunde zu legen ist) und einer 4%igen Verzinsung ausgeht (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 7. Dezember 2010 3 K 251/08, juris).
  • BFH, 17.10.2012 - VIII R 51/09

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des

    Auszug aus FG München, 25.05.2011 - 1 K 4079/09
    Der ortsübliche Mietzins für unmöblierte Wohnungen, welche nach der Lage der Wohnung vergleichbar seien, habe in den Streitjahren ca. 720 EUR kalt betragen; zum Beweis hierfür verweise er auf sein Vorbringen in seinen früheren Klageverfahren vor dem Finanzgericht München 1 K 68/09 und 1 K 845/09 (betreffend den Veranlagungszeitraum 2007 mit klageabweisendem Urteil vom 14. Oktober 2009 und unter dem Aktenzeichen VIII R 51/09 anhängigem Revisionsverfahren) sowie auf ein ggf. einzuholendes Sachverständigengutachten; im Rahmen des Klageverfahrens 1 K 845/09 - in welchem ebenfalls u.a. der vom Kläger erklärte Verlust aus Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang mit der Wohnung streitig ist - hatte der Kläger unter anderem angegeben, dass die von ihm in seinen für die Wohnung geschalteten Vermietungsanzeigen jeweils verlangte Miete - für 2007 in Höhe von 730 EUR - dem jeweiligen aktuellen Mietspiegel entsprochen habe (vgl. Gründe des Urteils vom 14. Oktober 2009 1 K 845/09).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

  • FG Hessen, 14.11.2007 - 1 K 335/05

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leerstehender Wohnung

  • FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04

    Geltendmachung von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als Werbungskosten;

  • FG München, 22.10.2008 - 1 K 77/07

    Nachweis der Vermietungsabsicht bei seit Jahren leer stehender Wohnung

  • BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

    Es vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1058 veröffentlichten Urteil die Auffassung, der Kläger könne die geltend gemachten Werbungskostenüberschüsse mangels einer in den Streitjahren vorliegenden Einkünfteerzielungsabsicht nicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen.
  • BFH, 06.02.2018 - IX R 14/17

    Ortsübliche Marktmiete bei der Überlassung möblierter Wohnungen

    Da die Überlassung von möblierten oder --wie im Streitfall-- teilmöblierten Wohnungen regelmäßig mit einem gesteigerten Nutzungswert verbunden ist, der sich häufig auch in einer höheren ortsüblichen Miete niederschlägt, ist für die Überlassung solcher Wohnungen grundsätzlich ein Möblierungszuschlag anzusetzen, der am Markt zu realisieren ist (insoweit gleicher Ansicht FG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. September 2002 11 K 126/98, EFG 2003, 156 --rechtskräftig-- für Einbauküche, Einbauschränke und Badezimmermöbel; Niedersächsisches FG vom 7. Dezember 2010 3 K 251/08, EFG 2011, 628 --rechtskräftig--; FG München, Urteil vom 25. Mai 2011 1 K 4079/09, EFG 2012, 1058, die Revision wurde nachgehend durch BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, BFHE 239, 453, BStBl II 2013, 279 als unbegründet zurückgewiesen; Pfirrmann in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 21 EStG Rz 206; Schmidt/Kulosa, EStG, 36. Aufl., § 21 Rz 159; vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Juni 1995 IX R 90/93, BFH/NV 1996, 29).
  • FG Düsseldorf, 03.11.2016 - 11 K 3115/14

    Anteilige Kürzung der Werbungskosten aufgrund einer verbilligten Vermietung an

    In der mietrechtlichen Literatur und der finanzgerichtlichen Rechtsprechung wird ein Möblierungszuschlag auf die (Kalt-) Miete als üblich angesehen (BFH Urteil vom 27.6.1995 IX R 90/93, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1996, 29; Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 7.9.2002 11 K 126/98, EFG 2003, 156; Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 17.12.2010 3 K 251/08, EFG 2011, 628; Finanzgericht München Urteil vom 25.5.2011 1 K 4079/09, EFG 2012, 1058; Börstinghaus in Schmidt-Futterer Mietrecht 9. Auflage 2007 § 558a BGB Rn. 64; Trossen EFG 2011, 628).
  • BFH, 05.01.2015 - IX B 126/14

    Einkünfteerzielungsabsicht: Anforderungen an die Vermietungsbemühungen bei lang

    Denn eine Abweichung der jeweils tragenden Rechtssätze der angefochtenen Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) und der (vermeintlichen) Divergenzentscheidungen des FG Baden-Württemberg vom 16. Mai 2011  10 K 4499/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 2073), des FG München vom 25. Mai 2011  1 K 4079/09 (EFG 2012, 1058), des FG Köln vom 28. April 2009  8 K 1214/07 (EFG 2010, 786) und des FG Rheinland-Pfalz vom 14. April 2011  3 K 2202/08 (EFG 2012, 406) ist nicht gegeben.

    Zudem hat auch die Entscheidung des FG München in EFG 2012, 1058 entscheidungserheblich darauf abgestellt, dass bei dauerhaftem Leerstand einer bislang ausschließlich möbliert angebotenen Wohnung für die Prüfung der der Überschusserzielungsabsicht auch der Umstand eine Rolle spielen kann, ob eine Vermietung im unmöbliertem Zustand in Erwägung gezogen wird.

  • FG Thüringen, 09.10.2013 - 3 K 1059/11

    Abzugsfähigkeit des Verlustes aus Optionsscheinverfall - Abgeltungsteuer:

    Auch das Finanzgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 07.03.2012 3 K 1045/11, rkr., EFG 2012, 1054 (mit Anm. Trossen, EFG 2012, 1058) entschieden, dass die unterschiedlichen Tarife für die Einkünfte aus Kapitalvermögen und für die übrigen Einkunftsarten nicht den Gleichheitssatz verletzten (vgl. auch Blümich/Treiber, EStG, § 32 d Rz. 46 f; Kirchhof/Lambrecht, EStG, § 32 d Rz. 2; Weber-Grellet, NJW 2008, 545; Baumgärtel/Lange in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 32 d Rz. 3).
  • FG Thüringen, 09.10.2013 - 3 K 1035/11

    Abgeltungsteuer: Abschaffung des tatsächlichen Werbungskostenabzug

    Auch das Finanzgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 07.03.2012 3 K 1045/11, rkr., EFG 2012, 1054 (mit Anm. Trossen, EFG 2012, 1058) entschieden, dass die unterschiedlichen Tarife für die Einkünfte aus Kapitalvermögen und für die übrigen Einkunftsarten nicht den Gleichheitssatz verletzten (vgl. auch Blümich/Treiber, EStG, § 32 d Rz. 46 f; Kirchhof/Lambrecht, EStG, § 32 d Rz. 2; Weber-Grellet, NJW 2008, 545; Baumgärtel/Lange in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 32 d Rz. 3).
  • FG Münster, 22.02.2017 - 7 K 860/14

    Anerkennung der Verluste aus Vermietung und Verpachtung in zutreffender Höhe

    Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht aufgrund objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, so entfällt ein Werbungskostenabzug (FG München, Urt. vom 25.05.2011 - 1 K 4079/09; Thüringer FG, Urt. vom 02.11.2010 - 3 K 285/10 jeweils m.w.N.).
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