Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 17.03.2009

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   FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 1 K 4135/07 U, AO   

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FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 1 K 4135/07 U, AO (https://dejure.org/2009,19458)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.04.2009 - 1 K 4135/07 U, AO (https://dejure.org/2009,19458)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. April 2009 - 1 K 4135/07 U, AO (https://dejure.org/2009,19458)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Vorsteuerabzugs einer GmbH aus Rechnungen von einer für die Verpflegung der Mitarbeiter zuständigen Catering-Firmen; Qualifizierung der Festkostenpauschale als Entgelt von dritter Seite

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitgeberzuschuss für Mitarbeiterverpflegung durch Catering-Firma

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 601
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Düsseldorf, 03.03.1999 - 5 K 7909/94

    Steuerpflichtigkeit von Zuschüssen einer Stadt für einen Kantinenbetrieb; Begriff

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 1 K 4135/07
    B. habe sich gegenüber der Klägerin zur Erbringung einer sonstigen Leistung Bewirtschaftung der Kantine - gegen Entgelt verpflichtet (Hinweis auf Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 03.03.1999, 5 K 7909/94, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2000, 42).

    Soweit sich aus dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 03.03.1999, 5 K 7909/94 U, DStRE 2000, 42, etwas anderes ergibt, folgt der Senat dem nicht.

  • BFH, 12.01.2006 - V R 3/04

    Minderung des durch die Vermittlung von Reisen erzielten Entgelts durch

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 1 K 4135/07
    Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer dürfe dem Fiskus nur der Steuerbetrag zufließen, den der Endverbraucher, in diesem Fall der Mitarbeiter, letztlich wirtschaftlich aufwende (Hinweis auf BFH, Urteil vom 12.01.2006, V R 3/04, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2006, 479).

    Schließlich lässt sich entgegen der Auffassung der Klägerin aus dem Urteil des BFH vom 12.01.2006, V 3/04, BStBl II 2006, 479, nicht ableiten, das Entgelt für die Speiselieferung beschränke sich auf den von den Arbeitnehmern zu zahlenden Preis.

  • BFH, 24.02.1972 - V R 90/68

    Zuschuß - Entgelt - Kenntnis eines Mitarbeiters - Anrechnung beim FA

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 1 K 4135/07
    Dagegen verspricht sich die Klägerin von der finanziellen Unterstützung der Arbeitnehmerverpflegung nicht eigene wirtschaftliche Vorteile - wie das etwa der Fall ist bei Werbung für die Produkte des Zahlenden (vgl. BFH-Urteil vom 24.02.1972, V 90/68, BStBl II 1972, 558 hinsichtlich eines Entgeltes an einen Großhändler für den Vertrieb von Zündholzschachteln, der die Waren mit Werbeetiketten der Zahlenden versah) oder bei dem Bestreben nach einer Erhöhung der Umsätze des Zahlenden (vgl. BFH-Urteil vom 20.02.1992 V R 107/87, BStBl II 1992, 705).
  • BFH, 20.12.2005 - V R 14/04

    Umsatzsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Übertragung von öffentlichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 1 K 4135/07
    Im Rahmen dieses Leistungsaustauschs sei Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nur das gezahlte Entgelt der Mitarbeiter ohne Umsatzsteuer (Hinweis auf Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 20.12.2005, V R 14/04, Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2006, 1233).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-384/95

    Landboden-Agrardienste

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 1 K 4135/07
    Der Leistungsempfänger muss identifizierbar sein; er muss einen Vorteil erhalten, der einen Kostenfaktor in seiner Tätigkeit bilden könnte und damit zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führt (vgl. dazu die Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 18.12.1997 Rs. C-384/95, Landboden Agrardienste, Slg. 1997, I-7387, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 1998, 102; vom 29.2.1996 Rs. C-215/94, Mohr, Slg. 1996, I-959, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht -UVR- 1996, 110; BFH, Urteil vom 21.4.2005, V R 11/03, BStBl II 2007, 63).
  • BFH, 26.06.1986 - V R 93/77

    Erstattungen nach dem UnBefG an Verkehrsunternehmen als Zahlung des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 1 K 4135/07
    Die Interessenlage der Klägerin im Bereich der Arbeitnehmerverpflegung entspricht im Ergebnis derjenigen eines Studentenwerks, das - als preisauffüllendes Entgelt zahlende Dritte - die Versorgung der Studenten durch eine Kantine sicherstellen will (Finanzgericht -FG- Köln vom 31.03.2004, 4 K 4678/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2004, 1404) bzw. derjenigen des Staates, der - ebenfalls als Dritter - Zahlungen an Verkehrsunternehmen leistet, um die unentgeltliche Beförderung Behinderter zu sichern (BFH-Urteil vom 26.06.1986, V R 93/77, BStBl II 1986, 723).
  • BFH, 20.02.1992 - V R 107/87

    Zahlung eines Apothekers für Vermietung von Räumen an Arzt

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 1 K 4135/07
    Dagegen verspricht sich die Klägerin von der finanziellen Unterstützung der Arbeitnehmerverpflegung nicht eigene wirtschaftliche Vorteile - wie das etwa der Fall ist bei Werbung für die Produkte des Zahlenden (vgl. BFH-Urteil vom 24.02.1972, V 90/68, BStBl II 1972, 558 hinsichtlich eines Entgeltes an einen Großhändler für den Vertrieb von Zündholzschachteln, der die Waren mit Werbeetiketten der Zahlenden versah) oder bei dem Bestreben nach einer Erhöhung der Umsätze des Zahlenden (vgl. BFH-Urteil vom 20.02.1992 V R 107/87, BStBl II 1992, 705).
  • BFH, 21.04.2005 - V R 11/03

    Übernahme der Betriebsführung auf zwei defizitären Bahnstrecken gegen Gewährung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 1 K 4135/07
    Der Leistungsempfänger muss identifizierbar sein; er muss einen Vorteil erhalten, der einen Kostenfaktor in seiner Tätigkeit bilden könnte und damit zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führt (vgl. dazu die Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 18.12.1997 Rs. C-384/95, Landboden Agrardienste, Slg. 1997, I-7387, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 1998, 102; vom 29.2.1996 Rs. C-215/94, Mohr, Slg. 1996, I-959, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht -UVR- 1996, 110; BFH, Urteil vom 21.4.2005, V R 11/03, BStBl II 2007, 63).
  • FG Köln, 31.03.2004 - 4 K 4678/01

    Leistungsaustausch; Steuerbefreiung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 1 K 4135/07
    Die Interessenlage der Klägerin im Bereich der Arbeitnehmerverpflegung entspricht im Ergebnis derjenigen eines Studentenwerks, das - als preisauffüllendes Entgelt zahlende Dritte - die Versorgung der Studenten durch eine Kantine sicherstellen will (Finanzgericht -FG- Köln vom 31.03.2004, 4 K 4678/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2004, 1404) bzw. derjenigen des Staates, der - ebenfalls als Dritter - Zahlungen an Verkehrsunternehmen leistet, um die unentgeltliche Beförderung Behinderter zu sichern (BFH-Urteil vom 26.06.1986, V R 93/77, BStBl II 1986, 723).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-215/94

    Mohr / Finanzamt Bad Segeberg

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 1 K 4135/07
    Der Leistungsempfänger muss identifizierbar sein; er muss einen Vorteil erhalten, der einen Kostenfaktor in seiner Tätigkeit bilden könnte und damit zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führt (vgl. dazu die Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 18.12.1997 Rs. C-384/95, Landboden Agrardienste, Slg. 1997, I-7387, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 1998, 102; vom 29.2.1996 Rs. C-215/94, Mohr, Slg. 1996, I-959, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht -UVR- 1996, 110; BFH, Urteil vom 21.4.2005, V R 11/03, BStBl II 2007, 63).
  • BFH, 29.01.2014 - XI R 4/12

    Zum Vorsteuerabzug aus Leistungen zur Bewirtschaftung einer Betriebskantine

    Im Streitfall liege die Zahlung eines Gesamtpauschalbetrages vor, der sich --anders als in dem vom FG Düsseldorf mit Urteil vom 24. April 2009  1 K 4135/07 U, AO (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 601) entschiedenen Fall-- nicht nach der Anzahl der Tischgäste bemessen habe und davon unabhängig sei.

    Das FG habe nicht beachtet, dass es für die insgesamt notwendige Bemessung der Höhe des Zuschusses, der eine vernünftige Bewirtschaftung durch den Betreiber erst ermögliche, keinen Unterschied mache, ob der geleistete Betrag --wie im vom FG Düsseldorf (EFG 2010, 601) entschiedenen Streitfall-- "auf ein Essen herunter gebrochen" oder --wie hier-- "im Gesamten vereinbart" werde.

  • BFH, 16.10.2013 - XI R 39/12

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Abgabe von "Gratis-Handys" durch einen

    Denn den Mobilfunkanbietern steht insoweit kein Vorsteuerabzug nach § 15 UStG zu, weil sie nicht Leistungsempfänger sind (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 2009  1 K 4135/07 U, AO, EFG 2010, 601); es kommt insofern --bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 UStG-- ausschließlich ein Vorsteuerabzug der Kunden als Leistungsempfänger der Klägerin in Betracht (vgl. Wagner in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 10 Rz 189).
  • FG Nürnberg, 22.11.2011 - 2 K 1408/08

    Vorsteuerabzug bei Berichtigung einer richtigen Rechnung - Leistungsaustausch bei

    Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24.04.2009 (Az. 1 K 4135/07 U/ EFG 2010, 601) betreffe einen anderen Sachverhalt und sei deshalb auf den Streitfall nicht übertragbar.

    Das Finanzgericht Düsseldorf habe mit Urteil vom 24.04.2009 (EFG 2010, S. 601) entschieden, dass der Essenszuschuss eines Arbeitgebers an einen Kantinenpächter Entgelt von dritter Seite darstelle und nicht als Zahlung für einen gesonderten Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Kantinenpächter angesehen werden könne.

    Nach Auffassung des Senats ist der Sachverhalt, der der vom Finanzamt zitierten Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24.04.2009 (EFG 2010, 601) zugrunde liegt, auf den Streitfall nicht übertragbar.

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.11.2019 - 7 K 7184/17

    Vorsteuerabzug aus Zuschüssen an den Betreiber der Betriebskantine

    Insoweit grenzt auch das FG Nürnberg im Urteil vom 22.11.2011 (2 K 1408/2008, BeckRS 2012, 94663) den hiesigen Fall einer pauschalen Zahlung zutreffend von dem vom FG Düsseldorf mit Urteil vom 24.04.2009 (1 K 4135/07 U, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2010, 1203) entschiedenen Fall ab, wo die gezahlten Pauschalen sich nach der Anzahl der Tischgäste und damit nach der Anzahl der getätigten Speiselieferungen richteten.
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 17.03.2009 - 1 K 4135/07   

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FG Düsseldorf, 17.03.2009 - 1 K 4135/07 (https://dejure.org/2009,78959)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.03.2009 - 1 K 4135/07 (https://dejure.org/2009,78959)
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