Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2006 - 1 K 46.05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
"Besondere Umstände" i.S. d. § 3 Absatz 2 Seite 1 Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz (ZSEG); Vergütung eines Sachverständigen, dessen Gutachten (Schallpegelmessung) zu außergewöhnlichen Zeiten (späte Abendstunden bzw. frühe Morgenstunden) erstellt werden ...
- Judicialis
ZSEG § 3 II; ; ZSEG § 7 I; ; ZSEG § 7 II; ; ZSEG § 16 II
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 18.08.2004 - 11 A 518.00
- VG Berlin, 24.08.2004 - 11 A 518.00
- VG Berlin, 07.04.2005 - 11 A 518.00
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2006 - 1 K 46.05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Berlin, 18.08.2004 - 11 A 518.00
Quietschen und Heulen in der Kurve
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2006 - 1 K 46.05
Die Beschwerdeführerin ist im Verfahren VG 11 A 518.00 durch gerichtlichen Beweisbeschluss vom 3. Juli 2002 beauftragt worden, ein schriftliches Sachverständigengutachten zu erstatten.Zu diesem den Beteiligten des Verfahrens VG 11 A 518.00 zur Kenntnis gegebenen Kostenrahmen äußerte sich lediglich die Beigeladene des Ausgangsverfahrens.
Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin im Ausgangsverfahren VG 11 A 518.00 die Klage abgewiesen und dem Kläger die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen auferlegt hatte, legte der Kläger gegen den Kostenansatz in der ihm übersandten Gerichtskostenrechnung Erinnerung ein und beanstandete die dort in Ansatz gebrachte Sachverständigenentschädigung.