Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3042
OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93 (https://dejure.org/1994,3042)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.12.1994 - 1 K 4722/93 (https://dejure.org/1994,3042)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 1994 - 1 K 4722/93 (https://dejure.org/1994,3042)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3042) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO; § 10 BauGB; § 214 BauGB; §§ 214 ff. BauGB
    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; Aufhebungsbeschluß; Abwägung; Abwägungsfehler; Annahme der Nichtigkeit; Heilungsbekanntmachung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; Aufhebungsbeschluß; Abwägung; Abwägungsfehler; Annahme der Nichtigkeit; Heilungsbekanntmachung

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 911
  • DÖV 1995, 432
  • ZfBR 1995, 155
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 22.83

    Nichtigkeitsdogma

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
    Die Beseitigung des Rechtsscheines eines nichtigen Bebauungsplanes durch Aufhebung des Bebauungsplanes (BVerwGE 75, 142 = NJW 1987, 1344 = NVwZ 1987, 492 L = BRS 46 Nr. 3; BVerwG, BRS 46 Nr. 4) war von der Antragsgegnerin gewollt.

    Dies folgt schon daraus, daß die Antragsgegnerin, wenn sie von der Nichtigkeit des Planes überzeugt sein durfte, außerdem noch nach § 215 III BauGB zu entscheiden hatte, ob sie die Verfahrensfehler beheben und den Bebauungsplan mit Rückwirkung in Kraft setzen wollte (BVerwGE 75, 142 = NJW 1987, 1344 = NVwZ 1987, 492 L).

    Ein als ungültig erkannter Bebauungsplan ist - abgesehen von der gerichtlichen Nichtigkeitserklärung im Normenkontrollverfahren - in dem für die Aufhebung von Bebauungsplänen geltenden Verfahren aufzuheben (BVerwGE 75, 142 = NJW 1987, 1344 = NVwZ 1987, 492 L).

  • GemSOGB, 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71

    Berechnung von Fristen im öffentlichen Recht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
    Dies entspricht der Sichtweise, die in dem Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6.7.1972 (BVerwGE 40, 363 = NJW 1973, 2035) eingenommen wurde.

    Hiernach fehlt es an einem "Ausliegen" des Planentwurfes, wenn bei Beginn des ersten Tages der bekanntgemachten Frist, "d.h. praktisch bei Beginn der Dienststunden, innerhalb derer die Planentwürfe eingesehen werden können" (BVerwGE 40, 363 [366] = NJW 1973, 2035), die Auslegung noch nicht erfolgt ist.

  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 60.84

    Feststellung der Nichtigkeit der Genehmigung eines Bebauungsplans; Aufhebung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
    Die Beseitigung des Rechtsscheines eines nichtigen Bebauungsplanes durch Aufhebung des Bebauungsplanes (BVerwGE 75, 142 = NJW 1987, 1344 = NVwZ 1987, 492 L = BRS 46 Nr. 3; BVerwG, BRS 46 Nr. 4) war von der Antragsgegnerin gewollt.
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88

    Rechtsqualität und Wirksamwerden einer Hinweisbekanntmachung; Ausschluß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
    Art. 3 § 12 ÄndGBBauG 1976 gab der Antragsgegnerin die Möglichkeit, entweder "allgemein" oder "für einzelne Satzungen" die Heilungsmöglichkeiten zu eröffnen (vgl. BVerwG, BRS 49 Nr. 30).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
    Eine schlichte Aufhebung eines früheren Satzungsbeschlusses wäre nur für den Fall in Betracht gekommen, daß der Bebauungsplan noch nicht genehmigt und bekanntgemacht worden war (BVerwGE 54, 211 [217] = NJW 1978, 554).
  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
    Hiernach fehlt es an einem "Ausliegen" des Planentwurfes, wenn bei Beginn des ersten Tages der bekanntgemachten Frist, "d.h. praktisch bei Beginn der Dienststunden, innerhalb derer die Planentwürfe eingesehen werden können" (BVerwGE 40, 363 [366] = NJW 1973, 2035), die Auslegung noch nicht erfolgt ist.
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 B 143.90

    Planungsfortgang auf Seiten der Gemeinde nach Nichtigerklärung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
    Dies erfordert vor der Aufhebung des Bebauungsplanes eine notwendige Berücksichtigung der privaten Belange und damit eine Abwägungsentscheidung, wenn auch eine strikte Verpflichtung, durch Absehen von der Aufhebung den Rechtsschein oder die Gültigkeit des Bebauungsplanes aufrechtzuerhalten, nicht bestanden hätte (BVerwG, NVwZ-RR 1991, 524 = BRS 52 Nr. 30).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 N 1.85

    Heilung des Fehlens der dem Bebauungsplan beizufügenden Begründung mangels

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
    Im übrigen wäre auch das Fehlen der Begründung ein infolge unterbliebener fristgerechter Rüge unbeachtlich gewordener Mangel gewesen (BVerwGE 74, 47 = NJW 1986, 2720 = NVwZ 1986, 917 L = BRS 46 Nr. 12).
  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
    Soweit die Antragsgegnerin dies mit der Begründung zu erklären und rechtfertigen sucht, sie habe gar keinen Satzungsbeschluß erlassen und es liege demzufolge auch keine Satzung i. S. von § 6 IV NGO vor, so wäre bei Zugrundelegung dieses Ausgangspunktes, ohne daß es auf die Fehlerhaftigkeit der Ausfertigung noch ankäme (die in ordnungsgemäßer Form nachholbar wäre; vgl. BVerwG, NVwZ 1990, 258), die bekanntgemachte "Aufhebung des Bebauungsplanes" ohne weiteres nichtig; denn sie würde des erforderlichen Satzungsbeschlusses überhaupt ermangeln.
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
    Denn es ist in der Regel davon auszugehen, daß eine tatsächlich vorhandene Begründung eines Bebauungsplanes auch Gegenstand der Beschlußfassung des Rates war (vgl. Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, § 214 Rdnr. 7; BVerwG, NJW 1985, 1569 = BRS 42 Nr. 26; VGH Kassel, NVwZ 1993, 906).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

  • VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87

    Normenkontrolle: Genehmigung eines Bebauungsplan unter Auflage einer Klarstellung

  • VG Stade, 14.04.2011 - 2 A 124/10

    Die Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung zwecks Errichtung

    Dies gehe aus dem Urteil des OVG Lüneburg vom 09.12.1994 - 1 K 4722/93 - hervor.

    In dieser Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht den von der Gemeinde angenommenen formellen Mangel inzident überprüft mit der Begründung, dass die Annahme der Ungültigkeit des Planes nicht "abwägungsneutral" ist, wenn sich herausstellt, dass der Bebauungsplan in Wahrheit rechtsgültig war (Nds. OVG, Urt. v. 09.12.1994 - 1 K 4722/93 - NVwZ 1995, 911).

  • VG Stade, 15.05.2006 - 1 A 979/05

    Rechtmäßigkeit einer Wiederaufforstungsanordnung aufgrund nicht genehmigter

    Insoweit ist das herangezogene Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vom 9. Dezember 1994 - 1 K 4722/93 - NVwZ 1995, 911) nicht einschlägig.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1999 - 2 L 185/98
    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von einer Konstellation, in der im Rahmen eines Satzungsverfahrens zugleich mit dem Beschluss über die neue Satzung die vorherige Satzung aufgehoben wird (vgl. OVG Lüneburg, NVwZ 1995, 911 [912]).
  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 1 N 12.1794

    Normenkontrolle, Bebauungsplan, Außenbereichssatzung, Neuerlass,

    Auch ein Beschluss über die Aufhebung eines Bebauungsplans kann im Übrigen Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 VwGO sein, ohne dass es dabei darauf ankommt, ob die Gemeinde ihren Beschluss als Satzung bezeichnet hat oder nicht (OVG Lüneburg, U.v. 9.12.1994 - 1 K 4722/93 - NVwZ 1995, 911).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht