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   FG Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 K 55/07   

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https://dejure.org/2009,30679
FG Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 K 55/07 (https://dejure.org/2009,30679)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.01.2009 - 1 K 55/07 (https://dejure.org/2009,30679)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 1 K 55/07 (https://dejure.org/2009,30679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtzeitigkeit einer Online-Überweisung bei Steuerzahlungen - Entscheidung über Rechtmäßigkeit von Säumniszuschlägen durch Abrechnungsbescheid - Säumniszuschlag bei geringfügiger Säumnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Säumniszuschlags zur Umsatzsteuer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtzeitigkeit einer online-Überweisung bei Steuerzahlungen; Entscheidung über Rechtmäßigkeit von Säumiszuschlägen durch Abrechnungsbescheid; Säumniszuschlag bei geringfügiger Säumnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtzeitigkeit einer online-Überweisung bei Steuerzahlungen - Entscheidung über Rechtmäßigkeit von Säumiszuschlägen durch Abrechnungsbescheid - Säumniszuschlag bei geringfügiger Säumnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.08.1999 - VII R 92/98

    Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 K 55/07
    Der Abrechnungsbescheid gemäß § 218 Abs. 2 Satz 1 AO enthält lediglich die Feststellung, ob und inwieweit der festgesetzte Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis bereits verwirklicht (= erfüllt) oder noch zu verwirklichen ist; d.h. er entscheidet darüber, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung durch Zahlung, Aufrechnung, Verrechnung, Erlass, Eintritt der Zahlungsverjährung oder ob eine Schuld bereits vor der Begründung der Zahlungspflicht oder infolge von Vollstreckungsmaßnahmen erloschen ist (BFH-Urteil vom 12. August 1999 VII R 92/98, BFHE 189, 331, BStBl II 1999, 751).

    Als Ausnahme von diesem Grundsatz ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Abrechnungsbescheid bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes nicht nur über den Fortbestand der Zahlungsverpflichtung, sondern auch darüber entscheidet, ob Säumniszuschläge überhaupt und ggf. in welcher Höhe sie entstanden sind (BFH-Urteil vom 12.08.1999 VII R 92/98, BStBl II 1999, 751).

  • BFH, 26.08.2008 - VII B 219/07

    Säumniszuschlag bei geringfügiger Säumnis

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 K 55/07
    Ein Säumniszuschlag ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis auch bei einer nur geringfügigen Säumnis verwirkt; der Zuschlag ist nicht taggenau zu berechnen (BFH-Beschluss vom 26.08.2008 VII B 219/07 Juris Rechtsprechungsdatenbank).
  • BFH, 17.02.2011 - V S 9/11

    Abrechnungsbescheid; Erlass von Säumniszuschlägen; Schonfrist

    Mit Beschluss vom 21. Dezember 2010 (V B 16-17/09) hat der Senat die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Nichtzulassungsbeschwerden des Klägers, Antragstellers und Rügeführers (Kläger) gegen die Urteile des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 21. Januar 2009 (1 K 55/07 und 1 K 269/06) als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 21.12.2010 - V B 16/09

    Verkürzung der Schonfrist bei Säumniszuschlägen - Erlass von Säumniszuschlägen -

    Das unrichtige Rubrum des Urteils des Finanzgerichts (FG) vom 21. Januar 2009 (1 K 55/07) wird gemäß § 107 der Finanzgerichtsordnung (FGO) berichtigt.

    Anhaltspunkte für das FG, dass der Kläger neben einer Anfechtung der Abrechnungsbescheide auch einen Erlass der Säumniszuschläge begehren wollte, ergeben sich jedoch weder aus den Klageschriften vom 26. Februar 2007 (1 K 55/07) und vom 30. Oktober 2006 (1 K 269/06) noch aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlungen vom 21. Januar 2009.

    In Übereinstimmung damit hat er beantragt, unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 31. Januar 2007 den Abrechnungsbescheid zur Umsatzsteuer-Vorauszahlung Oktober 1996 und den Säumniszuschlag aufzuheben (1 K 55/07) und unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 28. September 2006 die Abrechnungsbescheide zur Umsatzsteuer-Vorauszahlung Februar 2006 und Einkommensteuer-Vorauszahlungsschuld 1. Vierteljahr 2006 und die Säumniszuschläge aufzuheben.

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