Weitere Entscheidung unten: VG Köln, 21.02.2002

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   OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 1 K 5694/98   

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https://dejure.org/2000,5880
OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 1 K 5694/98 (https://dejure.org/2000,5880)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.04.2000 - 1 K 5694/98 (https://dejure.org/2000,5880)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. April 2000 - 1 K 5694/98 (https://dejure.org/2000,5880)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einsichtnahmemöglichkeit in Bebauungsplan; Zitierung von Ermächtigungsgrundlagen; widersprüchliche Bebauungsplanfestsetzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 VwGO; Art 34 Abs 2 Verf ND; § 9 BauGB; § 10 Abs 3 BauGB; § 215a BauGB
    Bebauungsplan; Einsichtnahme; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Zeitliche Beschränung der Einsichtnahme im Auslegungsverfahren, Fehlen der Angabe über die Ermächtigungsgrundlage, Widersprüchliche Festsetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 21.08.1992 - 6 L 119/90

    Gestalterische Festsetzung; Bebauungsplan; Wirksamkeit; Landesrechtliche Satzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 1 K 5694/98
    Fehlt die Angabe der Ermächtigungsgrundlage, ist eine örtliche Bauvorschrift als "Rechtsverordnung in Satzungsform" unwirksam (im Anschluss an Urteil des 6. Senats vom 21.8.1992 - 6 L 119/90 -, NVwZ 1993, 1216).

    Selbst die Angabe der allgemeinen Ermächtigungsnorm des § 6 NGO ist daher aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und der Bürgernähe zwar unbedingt empfehlenswert, jedoch kein Wirksamkeitserfordernis der Satzung (vgl. Urteil des Senats v. 8.9.1966 - I A 341/65 -, DVBl. 1967, 391; a.A. Thiele, NGO, 5. Aufl. 1999, § 6 Erl. 1 und Urt. d. 6. Senats v. 21.8.1992 - 6 L 119/90 -, NVwZ 93, 1216).

    Denn bei diesen handelt es sich um Rechtsverordnungen in Satzungsform (vgl. Urt. d. 6. Senats v. 21.8.1992 - 6 L 119/90 -, NVwZ 1993, 1216; Gierke, in: Brügelmann, BauGB, 99 Rdnr. 539 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.09.1966 - I A 341/65
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 1 K 5694/98
    Dagegen berührt ein Verstoß gegen das Zitiergebot die Wirksamkeit eines Bebauungsplans nicht (Urteil des Senats vom 8.9.1966 - I A 341/65 -, DVBl 1967, 391).

    Selbst die Angabe der allgemeinen Ermächtigungsnorm des § 6 NGO ist daher aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und der Bürgernähe zwar unbedingt empfehlenswert, jedoch kein Wirksamkeitserfordernis der Satzung (vgl. Urteil des Senats v. 8.9.1966 - I A 341/65 -, DVBl. 1967, 391; a.A. Thiele, NGO, 5. Aufl. 1999, § 6 Erl. 1 und Urt. d. 6. Senats v. 21.8.1992 - 6 L 119/90 -, NVwZ 93, 1216).

  • OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 K 6556/96

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Bekanntmachung; Rückwirkende Inkraftsetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 1 K 5694/98
    Da der Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Norm aber zu deren Inhalt gehört, stellt die rückwirkende Inkraftsetzung eine inhaltliche Änderung dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.1986 - 4 C 31.85 -, BVerwGE 75, 262, 269), für die es eines Beschlusses der Gemeindevertretung bedarf (vgl. Senatsurt. v. 17.12.1998 - 1 K 6556/96 - zur Rückwirkung von mehr als 30 Jahren, NuR 1999, 288 = Nds. Rpfl.

    1999, 220 = BRS 60 Nr. 42 = dng 1999, 62 (Leitsätze)).

  • OVG Niedersachsen, 21.04.1998 - 1 K 1087/96

    Bebauungsplan; Änderung eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 1 K 5694/98
    Allerdings hat die Antragsgegnerin den Ausfertigungsfehler, an dem der Bebauungsplan ursprünglich litt, weil die Ausfertigung ohne die zur Bestätigung ihrer Authentizität erforderliche Angabe des Datums der Ausfertigung erfolgte (vgl. zu diesem Erfordernis Urt. d. Sen. v. 21. April 1998 - 1 K 1087/96 -, Nds. Rpfl. 1998, 245 unter Hinweis auf Thiele, NGO, 3. Aufl. 1992, § 6 Anm. 4 (ebenso 5. Aufl.); VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.8.1984 - 5 S 3119/83 -, BauR 84, 611; VGH München, Urt. v. 16.3.1990 - 23 B 88.00567 -, NVwZ-RR 588), noch vor der mündlichen Verhandlung behoben.

    Dies ist deshalb bedeutsam, weil Änderungen des bereits ausgefertigten Bebauungsplanes selbst ausgefertigt werden müssen (Urt. d. Sen. v. 21.4. 1998 - 1 K 1087/96 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97

    Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 1 K 5694/98
    Der Bebauungsplan der Antragsgegnerin ist hinsichtlich der festgestellten Mängel (fehlender Ratsbeschluss für die Rückwirkung des Bebauungsplanes, Abwägungsfehler hinsichtlich der Festsetzungen zu den Sicht- und Windschutzblenden) für nicht wirksam zu erklären, weil diese Mängel durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können und die Grundzüge der Planung nicht berühren (BVerwG, Urt. v. 8.10.1998 - 4 NC 7.97 -, DVBl. 1999, 243).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 1 K 5694/98
    Da es sich hierbei um den zweiten Verfahrensschritt der Ersatzverkündung in einem Rechtssetzungsverfahren handelt, muss - als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips - gewährleistet sein, dass "die Rechtsnormen der Öffentlichkeit in einer Weise förmlich zugänglich gemacht werden, dass die Betroffenen sich verlässlich Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen können" (BVerfG, Beschl. v. 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283 (291)).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.1984 - 5 S 3119/83

    Ausfertigung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 1 K 5694/98
    Allerdings hat die Antragsgegnerin den Ausfertigungsfehler, an dem der Bebauungsplan ursprünglich litt, weil die Ausfertigung ohne die zur Bestätigung ihrer Authentizität erforderliche Angabe des Datums der Ausfertigung erfolgte (vgl. zu diesem Erfordernis Urt. d. Sen. v. 21. April 1998 - 1 K 1087/96 -, Nds. Rpfl. 1998, 245 unter Hinweis auf Thiele, NGO, 3. Aufl. 1992, § 6 Anm. 4 (ebenso 5. Aufl.); VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.8.1984 - 5 S 3119/83 -, BauR 84, 611; VGH München, Urt. v. 16.3.1990 - 23 B 88.00567 -, NVwZ-RR 588), noch vor der mündlichen Verhandlung behoben.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 1 K 5694/98
    Da der Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Norm aber zu deren Inhalt gehört, stellt die rückwirkende Inkraftsetzung eine inhaltliche Änderung dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.1986 - 4 C 31.85 -, BVerwGE 75, 262, 269), für die es eines Beschlusses der Gemeindevertretung bedarf (vgl. Senatsurt. v. 17.12.1998 - 1 K 6556/96 - zur Rückwirkung von mehr als 30 Jahren, NuR 1999, 288 = Nds. Rpfl.
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 1 K 5694/98
    Als Eigentümer eines Grundstücks im Planbereich können die Antragsteller geltend machen, durch die angegriffenen Festsetzungen in ihren Rechten verletzt zu sein (BVerwG, Beschl. v. 10.3. 1998 - 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732).
  • VGH Bayern, 16.03.1990 - 23 B 88.00567

    Kommunalrecht: Ausfertigung von Satzungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 1 K 5694/98
    Allerdings hat die Antragsgegnerin den Ausfertigungsfehler, an dem der Bebauungsplan ursprünglich litt, weil die Ausfertigung ohne die zur Bestätigung ihrer Authentizität erforderliche Angabe des Datums der Ausfertigung erfolgte (vgl. zu diesem Erfordernis Urt. d. Sen. v. 21. April 1998 - 1 K 1087/96 -, Nds. Rpfl. 1998, 245 unter Hinweis auf Thiele, NGO, 3. Aufl. 1992, § 6 Anm. 4 (ebenso 5. Aufl.); VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.8.1984 - 5 S 3119/83 -, BauR 84, 611; VGH München, Urt. v. 16.3.1990 - 23 B 88.00567 -, NVwZ-RR 588), noch vor der mündlichen Verhandlung behoben.
  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 23.01.1967 - IV B 244.65

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Genehmigung zum Anbringen von

  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73

    Zulässigkeit der Vergnügungsteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969; Ermächtigung

  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2019 - 1 KN 64/15

    Bekanntmachung; Bekanntmachungsmangel; Ferienwohnen; Hauptsatzung; Sondergebiet;

    Örtliche Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO werden von der Gemeinde im übertragenen Wirkungskreis erlassen (§ 84 Abs. 4 Satz 2 NBauO) und sind keine Satzungen wie örtliche Bauvorschriften nach § 84 Abs. 1 oder 2 NBauO, sondern "Rechtsverordnungen in Satzungsform" (vgl. Senat, Urt. v. 12.4.2000 - 1 K 5694/98 -, juris, Rn. 13; OVG Lüneburg, Urt. v. 21.8.1992 - 6 L 119/90 -, juris, Rn. 24).

    Ob es über das Nennen des Abs. 3 hinaus - im Rahmen von § 84 Abs. 1 und 2 NBauO unterliegt die Gemeinde nicht dem strengen Zitiergebot des Art. 43 Abs. 2 Satz 1 NV (vgl. Senat, Urt. v. 12.4.2000 - 1 K 5694/98 -, juris, Rn. 9; Wiechert, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 9. Aufl. 2013, § 84, Rn. 6) - auch einer Angabe der nach Auffassung der Gemeinde einschlägigen Nummer(n) bedarf (verneinend zu § 56 NBauO a.F.: VG Göttingen, Urt. v. 22.11.2018 - 2 A 129/16 -, V.n.b.)., kann hier offen bleiben.

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Allgemeine Bedenken hiergegen bestehen nicht; auch das Zitiergebot ist nicht verletzt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 12.4.2000 - 1 K 5694/98 -, NdsRpfl. 2000, 301 = BRS 63 Nr. 39; OVG Koblenz, Urt. v. 20.1.2010 - 8 C 10725/09 -, DVBl 2010, 398 (LS)).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 3 S 1108/07

    Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanentwurfs - Kennzeichnung des

    Dies kann auch hier durch eine Skizze des Plangebiets oder - beschreibend - durch Angabe von Flurnamen, begrenzenden Straßen oder durch sonstige schlagwortartige Kennzeichnungen des Plangebiets erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.07.1984 - 4 C 28.83 -, NJW 1985, 1569 f. = BauR 1984, 606 ff.; siehe auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 12.04.2000 - 1 K 5694/98 -, BRS 63 Nr. 39).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2020 - 1 KN 71/18

    Abwägung; Gemengelage (Überplanung); Kerngebiet; Lärm; Mischgebiet; Spielhallen;

    Örtliche Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO werden von der Gemeinde im übertragenen Wirkungskreis erlassen (§ 84 Abs. 4 Satz 2 NBauO) und sind keine Satzungen wie örtliche Bauvorschriften nach § 84 Abs. 1 oder 2 NBauO, sondern "Rechtsverordnungen in Satzungsform" (vgl. Senat, Urt. v. 12.4.2000 - 1 K 5694/98 -, juris Rn. 13; OVG Lüneburg, Urt. v. 21.8.1992 - 6 L 119/90 -, juris Rn. 24).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2015 - 3 K 236/13

    Gebühren- bzw. Entgeltsatzungen für Rettungsdienstleistungen und eine

    In der Literatur und der Rechtsprechung wird zwar vereinzelt die Auffassung vertreten, dass das verfassungsrechtliche Zitiergebot lediglich auf solche Satzungen der Gemeinden keine Anwendung finde, die nicht auf gesetzesverlängernder delegierter Rechtsetzungsbefugnis, sondern auf der Einräumung von Autonomie zur Regelung von Selbstverwaltungsangelegenheit beruhen (vgl. Dreier, GG-Kommentar, 2. Aufl. 2006, Art. 80 Rn. 16; Dolzer, Bonner Kommentar zum GG, Art. 80 Rn. 166; Nds.OVG, Urt. v. 21.08.1992 - 6 L 119/90 -, NVwZ 1993, 1216 = juris; ferner zur "Rechtsverordnung in Satzungsform": Urt. v. 12.04.2000 - 1 K 5694/98 -, juris; ebenso wohl OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 01.10.2008, a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2008 - 1 KN 93/07

    Festsetzung eines u.a. durch immissionswirksame flächenbezogene

    Diese "Notarsfunktion" erfüllt die Ausfertigung nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. nur Urt. v. 12.4.2000 - 1 K 5694/98 -, NdsRpfl 2000, 301 m.w.N.) erst dann, wenn die Unterschrift des Bürgermeisters mit einem Datum versehen ist und dieses Datum nach dem Satzungsbeschluss, aber nicht später als die öffentliche Bekanntmachung liegt.
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2014 - 1 ME 176/13

    Einforderung der richtigen Anwendung der Gestaltungssatzung gegenüber der

    Die Erwägungen des OVG Koblenz (aaO), örtliche Bauvorschriften seien zwar materiell Rechtsverordnungen in der Gestalt von Satzungen (so auch Senat, Urteil vom 12.4.2000 - 1 K 5694/98 -, NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 204/05

    Erhöhung des Werbeturms für ein Schnellrestaurant von 9,50 m auf 25,00 m;

    Diese "Notarsfunktion" erfüllt die Ausfertigung nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urt. v. 12.4.2000 - 1 K 5694/98 -, NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2001 - 1 K 595/00

    Zur Bürgerbeteiligung im vereinfachten Verfahren zur Änderung eines Bauleitplans,

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urt. v. 12.4.2000 - 1 K 5604/98 -, NdsRpfl 2000, 301, vgl. auch Urt. v. 21.4.1998 - 1 K 1087/96 -, NdsRpfl 1998, 245) muss die Satzung mit Datumsangabe und Siegel ausgefertigt worden sein, bevor sie bekannt gemacht wird.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2004 - 1 KN 296/03

    Wahrung einer landschaftsgebundenen Bauweise; Normenkontrolle gegen eine

    Denn bei diesen handelt es sich um Rechtsverordnungen in Satzungsform (Urt. d. Sen. v. 12.4.2000 - 1 K 5694/98 -, BRS 63 Nr. 39).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 3 L 102/13

    Gestaltungsregelungen als Festsetzungen in einer Ergänzungssatzung; Wandlung

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 3 S 1180/07

    Anforderungen an die öffentlichen Bekanntmachungen bei Auslegung von

  • VG Göttingen, 22.11.2018 - 2 A 129/16

    First; Firsthöhe; Konzept; Traufe; Traufhöhe; Zitiergebot; Örtliche Bauvorschrift

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2000 - 1 L 3256/99

    Außerkrafttreten; Bauverordnung; Bebauungsplan; Bekanntmachung; Einfügen; Lärm;

  • OVG Thüringen, 15.12.2004 - 1 N 92/00

    Bebauungsplan ohne die erforderlichen Mindestfestsetzungen; Bebauungsplan;

  • VG Göttingen, 22.06.2022 - 2 A 251/19

    Bauvorschrift, örtliche; Bestimmtheit; Dacheindeckung; Dachfarbe; Konzept;

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Rechtsprechung
   VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6620
VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98 (https://dejure.org/2002,6620)
VG Köln, Entscheidung vom 21.02.2002 - 1 K 5694/98 (https://dejure.org/2002,6620)
VG Köln, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 1 K 5694/98 (https://dejure.org/2002,6620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme der Leistung Preselection eines Telekommunikationsbetreibers; Sicherstellung der freien Auswahl eines Telefonverbindungsnetzbetreibers; Einordnung der Leistung Preselection als Sprachtelefondiens wegen des Transports und der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Kurzinformation)

    Entgeltregulierung I

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2001 - 13 B 1362/01

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Öffentliches Interesse

    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98
    Ebenso wie im Rechtsstreit gegen die Regulierungsentscheidung nur die vom Marktbeherrscher im Verwaltungsverfahren vorgelegten Kostennachweise Berücksichtigung finden dürfen vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.12.2001 - 13 B 1362/01 -, können andererseits für die Überprüfung dieser Entscheidung auch nur die im verfahrensabschließenden Bescheid genannten Gründe herangezogen werden.

    2.5 Die Frage der rückwirkenden Erteilung der Entgeltgenehmigung haben die Kammer und das OVG NRW vgl.: VG Köln, Urteil vom 30.08.2001 - 1 K 10404/98 - OVG NRW, Beschluss vom 14.12.2001 - 13 B 1362/01 -, in Bezug auf Wettbewerberentgelte bereits bejaht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2001 - 13 B 69/01

    Deutsche Telekom muss Zusammenschaltungsanordnung der Regulierungsbehörde vorerst

    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98
    ähnlich: OVG NRW, Beschluss vom 03.05.2001 - 13 B 69/01 - (Entscheidungsabdruck S.9).
  • BGH, 12.02.1980 - KVR 3/79

    Preismißbrauch

    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98
    Deren Auslegung vgl. z.B.: BGH, Beschluss vom 12.02.1980, BGHZ 76, 142 (151).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98
    Lässt sich aber - wie hier - der Inhalt der Verordnungsermächtigung durch Auslegung (Wortlaut und Systematik) ermitteln, genügt diese auch den Bestimmtheitsanforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 04.05.1997, NJW 1998, 669 (670) und vom 01.08.1987, NVwZ 1988, 345 (346).
  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98
    Lässt sich aber - wie hier - der Inhalt der Verordnungsermächtigung durch Auslegung (Wortlaut und Systematik) ermitteln, genügt diese auch den Bestimmtheitsanforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 04.05.1997, NJW 1998, 669 (670) und vom 01.08.1987, NVwZ 1988, 345 (346).
  • VG Köln, 10.05.2001 - 1 K 958/98
    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98
    Das ergibt sich aus der technischen Erläuterung dieser Vorgänge, wie sie von den Beteiligten inhaltlich übereinstimmend in dem Verfahren 1 K 958/98 gegeben wurde.
  • VG Köln, 30.08.2001 - 1 K 1725/98
    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98
    Die Kammer hat bereits mit Urteil vom 30.08.2001 - 1 K 1725/98 - entschieden, dass Entgelte für die Inanspruchnahme der Leistung Preselection genehmigungspflichtig sind, und zur Begründung ausgeführt:.
  • VG Köln, 25.05.2000 - 1 K 11610/97
    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98
    Denn der Gesetzgeber hat die ex-ante-Entgeltregulierung nur ausnahmsweise für den ehemaligen Monopolbereich (Sprachtelefondienst und Übertragungswegeangebot) für gerechtfertig gehalten, weil er in diesem Bereich auf absehbare Zeit wirksame Wettbewerbsstrukturen nicht erwartete, VG Köln, Urteil vom 25. Mai 2000, - 1 K 11610/97 -.
  • VG Köln, 14.11.2002 - 1 K 1799/01

    Genehmigungspflichtigkeit von Entgelten für die Inanspruchnahme der Leistung

    Durch noch nicht rechtskräftiges Urteil vom 21.02.2002 - 1 K 5694/98 - hob das erkennende Gericht den ablehnenden Teil des Bescheides auf und verpflichtete die Beklagte zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakte 1 K 5694/98 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der RegTP verwiesen.

    - 1 K 1725/98 -, JURIS; ebenso: Urteil vom 21.2.2002 - 1 K 5694/98 -, JURIS und TMR 2002, 243.

    Dabei wird auf die Feststellungen im Verfahren 1 K 5694/98 zurückgegriffen, wo zunächst eine Preisspanne zwischen ca. 3,- DM und ca. 10,- DM ermittelt und daraus dann ein genehmigungsfähiges Entgelt von 10,- DM abgeleitet wurde.

    Obwohl somit - anders als in dem Verfahren 1 K 5694/98 - ein Kostenprüfungsergebnis zumindest bezüglich einer der beiden Preselection- Varianten vorlag, wird der angegriffene Bescheid darauf aber nicht gestützt.

    Die Beklagte hat dies im angegriffenen Bescheid sinngemäß und in der mündlichen Verhandlung zum Verfahren 1 K 5694/98 ausdrücklich bestätigt.

  • VG Köln, 13.02.2003 - 1 K 8003/98
    so: VG Köln, Urteile vom 21.2.2002 - 1 K 5694/98 -, Juris, und vom 14.11.2002 - 1 K 1799/01 - Manssen, a.a.O., § 27 Anhang Rn. 22;.

    so auch VG Köln, Urteile vom 21.2.2002 - 1 K 5694/98 -, Juris.

  • VG Köln, 06.02.2003 - 1 K 8003/98

    Genehmigung zur Erhebung von Entgelten bzgl. der Zusammenschaltung des

    so: VG Köln, Urteile vom 21.2.2002 -1 K 5694/98-, Juris, und vom 14.11.2002 -1 K 1799/01-; Manssen, a.a.O., § 27 Anhang Rn. 22;.

    Maßgeblich ist nämlich nicht, was die Beklagte erstmals im Klageverfahren vorträgt, sondern allein das, was im angegriffenen Bescheid ausgeführt wird, so auch VG Köln, Urteile vom 21.2.2002 -1 K 5694/98- ,Juris.

  • VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6301/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Entgeltgenehmigung der Regulierungsbehörde

    z.B. VG Köln, Urteile vom 21. Februar 2002 - 1 K 5694/98 -, vom 13. März 2003 - 1 K 8003/98 -, UA S. 20 ff. , und vom 13. März 2003 - 1 6480/98 - und ausgeführt:.

    Zur Beantwortung der mithin entscheidungserheblichen Frage, ob sich ein über die genehmigten Tarife hinausgehendes Entgelt an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung orientiert, ist die grundsätzlich diesen Maßstab konkretisierende, so: VG Köln, Urteile vom 21. Februar 2002 - 1 K 5694/98 -, , und vom 14. November 2002 - 1 K 1799/01 - Manssen, a.a.O., § 27 Anhang Rdnr. 22; Witte, in Scheurle/Mayen, a.a.O., § 27 Rdnr. 26, Vorschrift des § 3 Abs. 2 TEntgV heranzuziehen.

  • VG Köln, 28.02.2002 - 1 K 3741/98

    Erhebung von Entgelten für das Führen von Ferngesprächen über die

    Doch kann aus dieser Vorschrift sowie aus dem Umstand, dass wegen der Grundrechtsrelevanz (Art. 14 und 12 GG) des Genehmigungserfordernisses nichts für eine Ermessensentscheidung spricht, jedenfalls im Umkehrschluss gefolgert werden, dass die Genehmigung zu erteilen ist, wenn keine Versagungsgründe vorliegen, vgl. Urteil der Kammer vom 21. Februar 2002 - 1 K 5694/98 -.

    Eine solche Ermessensentscheidung nach § 2 Abs. 3 TEntgV hat die Beklagte vorliegend ausweislich der insoweit allein maßgeblichen Begründung, die die Beschlusskammer im angegriffenen Bescheid für ihre Entscheidung gegeben hat, vgl. zu dieser Frage: Urteil der Kammer vom 21. Februar 2002 - 1 K 5694/98 -, indes gerade nicht getroffen.

  • VG Köln, 13.03.2003 - 1 K 6480/98

    Ausgestaltung der Genehmigungspflichtigkeit telekommunikationsrechtlicher

    z.B. VG Köln, Urteile vom 21.02.2002 -1 K 5694/98- und vom 13.02.2003 - 1 K 8003/98 -, Juris.

    Zur Beantwortung der mithin entscheidungserheblichen Frage, ob sich ein über 146,- DM hinausgehendes Entgelt an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung orientiert, ist die diesen Maßstab konkretisierende, so: VG Köln, Urteile vom 21.2.2002 - 1 K 5694/98 -, Juris, und vom 14.11.2002 - 1 K 1799/01 - Manssen, Telekommunikations- und Multimediarecht, § 27 Anhang Rn. 22; Witte, in Scheurle/Mayen, Telekommunikationsgesetz, Rn. 26 zu § 27, Vorschrift des § 3 Abs. 2 TEntgV heranzuziehen.

  • VG Köln, 19.11.2009 - 1 K 4341/02

    Aufhebung der Genehmigung einer Regulierungsbehörde bzgl. von

    Es wäre auch nicht mit dem Grundsatz vereinbar, dass im Anfechtungsrechtsstreit von der im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung bestehenden Sachlage auszugehen ist, wofür hier zudem spricht, dass die telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung auf einem gemäß §§ 73 bis 75 TKG 1996 formalisierten Beschlusskammerverfahren beruht, vgl.: VG Köln, Urteile vom 21. Februar 2002 -1 K 5694/98-, vom 31. Juli 2003 -1 K 2182/01- und vom 26. März 2009 -1 K 5114/07-.
  • VG Köln, 26.03.2009 - 1 K 5114/07
    Soweit die Beklagte darauf verweist, umfangreiche Untersuchungen bezüglich Übertragungstechnologie und Bandbreite vorgenommen zu haben, haben die etwa insoweit gefundenen Ergebnisse im angefochtenen Bescheid, dessen Begründung für die gerichtliche Überprüfung maßgeblich ist, vgl. Urteile der Kammer vom 21. Februar 2002 - 1 K 5694/98 - und vom 31. Juli 2003 - 1 K 2182/01 - , jedenfalls keinen Niederschlag gefunden.
  • VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5603/04

    Aussetzung Bereitstellung Bereitstellungsentgelt BK 4a-04-027/E 27.04.04

    Es wäre auch nicht mit dem Grundsatz vereinbar, dass im Anfechtungsrechtsstreit von der im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung bestehenden Sachlage auszugehen ist, wofür hier zudem spricht, dass die telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung auf einem gemäß §§ 73 bis 75 TKG 1996 formalisierten Beschlusskammerverfahren beruht, vgl. VG Köln, Urteile vom 21. Februar 2002 - 1 K 5694/98 -, vom.
  • VG Köln, 01.07.2004 - 1 K 11131/99

    Voraussetzungen der Genehmigungsbedürftigkeit von in

    so: VG Köln, Urteile vom 21.2.2002 - 1 K 5694/98 -, Juris, und vom 14.11.2002 - 1 K 1799/01 - Manssen, a.a.O., § 27 Anhang Rn. 22;.
  • VG Köln, 02.10.2003 - 1 K 7079/98

    Grundlagen der Erhebung von Entgelten für eine Gewährung besonderer Netzzugänge

  • VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5558/04

    Aussetzung BK 4a-04-027/E 27.04.04 Einmalentgelt Entgelt e-reif Grundangebot TAL

  • VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5556/04

    Genehmigung von Entgelten auf der Grundlage der Kosten der effizienten

  • VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5557/04

    Aussetzung Bereitstellung Bereitstellungsentgelt BK 4a-04-027/E 27.04.04

  • VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5549/04

    Aussetzung Bereitstellung Bereitstellungsentgelt BK 4a-04-027/E 27.04.04

  • VG Köln, 24.06.2004 - 1 K 10791/00

    Genehmigung von Entgelten für die Bereitstellung und Nutzung von räumlichem

  • VG Köln, 17.02.2005 - 1 K 8312/01

    Wirksamkeitsvoraussetzungen von telekommunikationsrechtlichen

  • VG Köln, 12.06.2004 - 1 K 549/99

    Rückwirkende Genehmigung von Intra-Building Abschnitten

  • VG Köln, 18.11.2004 - 1 K 639/00

    Telekommunikationsrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen von Verträgen über die

  • VG Köln, 02.10.2003 - 1 K 1859/99

    Genehmigung einmaliger Entgelte für die erstmalige Bereitstellung und Überlassung

  • VG Köln, 31.07.2003 - 1 K 2182/01

    Wettbewerbsrechtliche und telekommunikationsrechtliche Anforderungen an die

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