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   FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 589/98   

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https://dejure.org/2003,6427
FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 589/98 (https://dejure.org/2003,6427)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.05.2003 - 1 K 589/98 (https://dejure.org/2003,6427)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Mai 2003 - 1 K 589/98 (https://dejure.org/2003,6427)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung des Besitzunternehmens im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 34 Abs. 1 EStG; § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG
    Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • Judicialis

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1
    Betriebsaufspaltung; Teilbetriebsveräußerung; Besitzunternehmen; Grundstücksverpachtung; Gesamtbetrieb - Teilbetriebsveräußerung beim Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Teilbetriebsveräußerung beim Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1685
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 27.09.1993 - IV B 125/92

    Teilbetriebsveräußerung bei Betriebsaufspaltung (§ 16 EStG )

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 589/98
    Unter Berufung auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. September 1993 IV B 125/92 (BFH/NV 1994, 617) vertrat es die Ansicht, dass bei der Beurteilung der Frage, ob ein Veräußerungsgeschäft auf Seiten des Besitzunternehmens die Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung erfülle, allein auf die Verhältnisse des Besitzunternehmens abzustellen sei.

    Unerheblich ist demgegenüber, ob die veräußerten Wirtschaftsgüter in ihrer Zusammenfassung bei der Betriebsgesellschaft einer Betätigung dienen, die sich von deren sonstigen Produktions- oder Handelstätigkeit abhebt (BFH, Beschluss vom 27. September 1993 IV B 125/92, BFH/NV 1994, 617).

  • BFH, 12.11.1997 - XI R 24/97

    Teilbetrieb bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 589/98
    Ergänzend weist er auf das Urteil des BFH vom 12. November 1997 XI R 24/97 (BFH/NV 1998, 690) hin, in dem dieser das Erfordernis abgrenzbarer Verwaltungseinheiten für die Annahme eines Teilbetriebs auf der Ebene des Besitzunternehmens bekräftigt habe.

    Wird dagegen ein Grundstück als Ganzes an die Betriebsgesellschaften vermietet, liegen selbstständige Verwaltungskomplexe nicht vor (BFH, Urteil vom 12. November 1997 XI R 24/97, BFH/NV 1998, 691).

  • BFH, 24.04.1969 - IV R 202/68

    Teilbetrieb - Selbständigkeit - Gesamtbetrieb - Merkmale eines Betriebs -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 589/98
    Eine völlig selbständige Organisation mit eigener Buchführung kann allerdings nicht gefordert werden, weil diese Merkmale bereits den eigenständigen Gesamtbetrieb kennzeichnen (BFH, Urteil vom 24. April 1969 IV R 202/68, BStBl. II 1969, 397).
  • BFH, 13.02.1996 - VIII R 39/92

    Keine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Veräußerung eines Teilbetriebs ohne

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 589/98
    Ein Teilbetrieb i.S.d. § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs, der - für sich betrachtet - alle Merkmale eines Betriebs im Sinne des Einkommensteuergesetzes aufweist und als solcher lebensfähig ist (BFH, Urteil vom 13. Februar 1996 VIII R 39/92, BStBl. II 1996, 409, m.w.N.).
  • BFH, 25.11.1997 - VIII R 36/96

    Berücksichtigung des Verlustes aus der Veräußerung von Anteilen an einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 589/98
    Wird dagegen ein Grundstück als Ganzes an die Betriebsgesellschaften vermietet, liegen selbstständige Verwaltungskomplexe nicht vor (BFH, Urteil vom 12. November 1997 XI R 24/97, BFH/NV 1998, 691).
  • BFH, 29.03.1973 - I R 174/72

    Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für das Besitzunternehmen in Fällen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 589/98
    Zwar führt die personelle und sachliche Verflechtung mit dem Betriebsunternehmen dazu, dass die Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit des Besitzunternehmens über eine bloße Vermögensverwaltung hinausgeht (BFH, Urteil vom 29. März 1973 I R 174/72, BStBl II 1973, 686).
  • BFH, 24.02.2000 - IV R 62/98

    Personelle Verpflechtung bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 589/98
    Die Beteiligten gehen zutreffend davon aus, dass die Verpachtung des Betriebsgrundstücks nebst aufstehender Gebäude an die GmbH nach den Grundsätzen der sog. Betriebsaufspaltung (vgl. BFH, Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 62/98, BStBl. II 2000, 417, m.w.N.) als gewerbliche Betätigung des Klägers im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu beurteilen ist.
  • BFH, 20.05.1988 - III R 86/83

    Betriebsaufspaltung - Organschaft - Verbundenes Unternehmen - Bindung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 589/98
    Bestätigt werde diese Betrachtungsweise durch die Rechtsprechung zum Investitionszulagenrecht, in der der BFH den Gesichtspunkt der rechtlichen Trennung von Besitz- und Betriebsunternehmen schon wiederholt hinter den Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Einheit habe zurücktreten lassen (Hinweis auf die Urteile vom 20. Mai 1988 III R 86/83, BStBl. II 1988, 739 und vom 16. September 1994 III R 45/92, BStBl. II 1995, 75).
  • BFH, 13.10.1972 - I R 213/69

    Grundstückszugänge - Grundstücksabgänge - Zeitpunkt der Buchung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 589/98
    Die Grundstücksverpachtung durch ein Besitzunternehmen kann daher nur dann in Gestalt eines Teilbetriebs ausgeübt werden, wenn sie für sich gesehen die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt und wenn sie sich als gesonderter Verwaltungskomplex aus dem Gesamtbetrieb des Besitzunternehmens heraushebt (BFH, Urteil vom 13. Oktober 1972 I R 213/69, BStBl. II 1973, 209).
  • BFH, 16.09.1994 - III R 45/92

    1. Ausnahme von dreijähriger Bindungsvoraussetzung bei Betriebsaufspaltung nur

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 589/98
    Bestätigt werde diese Betrachtungsweise durch die Rechtsprechung zum Investitionszulagenrecht, in der der BFH den Gesichtspunkt der rechtlichen Trennung von Besitz- und Betriebsunternehmen schon wiederholt hinter den Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Einheit habe zurücktreten lassen (Hinweis auf die Urteile vom 20. Mai 1988 III R 86/83, BStBl. II 1988, 739 und vom 16. September 1994 III R 45/92, BStBl. II 1995, 75).
  • BFH, 23.01.1991 - X R 47/87

    1. Zu den Voraussetzungen einer sachlichen Verflechtung im Rahmen einer

  • BFH, 04.07.2007 - X R 49/06

    Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen

    Das Finanzgericht (FG) hat die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1685 veröffentlichtem Urteil abgewiesen.
  • BFH, 04.07.2007 - X R 44/03

    Voraussetzungen einer privilegierten Teilbetriebsveräußerung

    Das Finanzgericht (FG) hat die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1685 veröffentlichtem Urteil abgewiesen.
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   VG Freiburg, 04.09.2000 - 1 K 589/98   

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