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   FG Thüringen, 05.12.2018 - 1 K 594/16   

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https://dejure.org/2018,51017
FG Thüringen, 05.12.2018 - 1 K 594/16 (https://dejure.org/2018,51017)
FG Thüringen, Entscheidung vom 05.12.2018 - 1 K 594/16 (https://dejure.org/2018,51017)
FG Thüringen, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 1 K 594/16 (https://dejure.org/2018,51017)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Justiz Thüringen

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG 2009, § 9 Abs 4 S 2 EStG 2009, EStG VZ 2014
    Werbungskostenabzug eines Baumaschinenführers für Fahrten zur Sammelstelle am Arbeitssitz des Arbeitgebers - Auslegung des Begriffs "typischerweise arbeitstäglich" in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitstägliche Fahrten zu einem Sammelpunkt

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vom Arbeitgeber für Bauarbeiter bestimmter, infolge mehrtätiger Auswärtstätigkeit nicht arbeitstäglich angefahrener Sammelpunkt als selbst "typischerweise arbeitstäglich" aufgesuchter Ort im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Niedersachsen, 15.06.2017 - 10 K 139/16

    Gleichsetzen des typischerweise arbeitstäglichen Aufsuchens eines Ortes zur

    Auszug aus FG Thüringen, 05.12.2018 - 1 K 594/16
    Die Kläger haben dem Gericht weiterhin das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. Juli 2017 (10 K 139/16) vorgelegt.

    Der Senat kann es an dieser Stelle dahingestellt sein lassen, ob - wie das Finanzamt unter Verweis auf ältere BFH- Rechtsprechung meint - sich ein Arbeitnehmer mit erster Tätigkeitsstätte auf die Fahrten zum Firmensitz einstellen kann oder nicht (ablehnend beispw. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts -FG- vom 15. Juli 2017 - 10 K 139/16, zitiert nach Juris).

    Im vorliegenden Fall ist der Kläger nämlich in jedem Fall, in dem er von seinem Wohnort aus gefahren ist, zum Sammelort gefahren (vgl. Niedersächsisches FG vom 15. Juni 2017 - 10 K 139/16, zitiert nach juris; im Ergebnis wie der entscheidende Senat: Urteil des Sächsischen FG vom 14. März 2017 - 8 K 1870/16, zitiert nach juris).

  • FG Nürnberg, 13.05.2016 - 4 K 1536/15

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung der Fahrtkosten für Fahrten von der Wohnung

    Auszug aus FG Thüringen, 05.12.2018 - 1 K 594/16
    Das Finanzgericht Nürnberg sei in seinem Urteil vom 13. Mai 2016 (4 K 1536/15) bei einem LKW-Fahrer, der arbeitstäglich (an allen Arbeitstagen) seinen Betriebssitz aufgesucht habe, vom Vorliegen eines Sammelpunktes gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG ausgegangen.

    Dies könne nur durch Weisung des Arbeitgebers erfolgen (Hinweis auf das Urteil des FG Nürnberg vom 3. Mai 2016 - 4 K 1536/15).

  • FG Nürnberg, 08.07.2016 - 4 K 1836/15

    Ansatz der Fahrtkosten eines Arbeitnehmers nach Reisekostengrundsätzen anstelle

    Auszug aus FG Thüringen, 05.12.2018 - 1 K 594/16
    Andernfalls könnte eine Auswärtstätigkeit vorliegen, bei der der Arbeitnehmer seine Fahrten mit seinem tatsächlichen Aufwand bei seiner Einkommensteuer geltend machen könnte (so wohl Loschelder in Schmidt, EStG, 17. Aufl., § 9 Rz. 215; Urteil des FG Nürnberg vom 8. Juli 2016 - 4 K 1836/15, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2016, 1692).
  • FG Sachsen, 14.03.2017 - 8 K 1870/16

    Anwendung der Entfernungspauschale für Anfahrten von Bauarbeitern zu Sammelpunkt

    Auszug aus FG Thüringen, 05.12.2018 - 1 K 594/16
    Im vorliegenden Fall ist der Kläger nämlich in jedem Fall, in dem er von seinem Wohnort aus gefahren ist, zum Sammelort gefahren (vgl. Niedersächsisches FG vom 15. Juni 2017 - 10 K 139/16, zitiert nach juris; im Ergebnis wie der entscheidende Senat: Urteil des Sächsischen FG vom 14. März 2017 - 8 K 1870/16, zitiert nach juris).
  • BFH, 07.11.2017 - VI R 33/17

    Entfernungspauschale, Sammelbeförderung, Wechselnde Einsatzstellen,

    Auszug aus FG Thüringen, 05.12.2018 - 1 K 594/16
    Der entscheidende Senat hat im vorliegenden Verfahren mit Beschluss vom 13. September 2017 auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten den vorliegenden Rechtsstreit bis zur Entscheidung des BFH im Rechtstreit VI R 33/17 ruhend gestellt.
  • BFH, 09.02.2012 - VI R 22/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei Outsourcing; Sonderfall bei

    Auszug aus FG Thüringen, 05.12.2018 - 1 K 594/16
    Die in der Beschränkung des Fahrtkostenersatzes liegende Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip sei sachgerecht und folgerichtig, wenn sich der Arbeitnehmer auf die immer gleichen Wege einstellen und so (etwa durch Fahrgemeinschaften, öffentliche Verkehrsmittel oder eine zielgerichtete Wohnsitznahme) auf Minderung der Wegekosten hinwirken könne (BFH-Urteil vom 9. Februar 2012 VI R 22/10, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 236, 426, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2012, 827).
  • BFH, 19.04.2021 - VI R 6/19

    Typischerweise arbeitstägliches Aufsuchen eines vom Arbeitgeber festgelegten

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 05.12.2018 - 1 K 594/16 aufgehoben.
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