Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 22.10.2008 - 1 K 6139/05 B   

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FG Berlin-Brandenburg, 22.10.2008 - 1 K 6139/05 B (https://dejure.org/2008,7807)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.10.2008 - 1 K 6139/05 B (https://dejure.org/2008,7807)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 1 K 6139/05 B (https://dejure.org/2008,7807)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirtschaftlicher Verlust einer Kapitalbeteiligung an einer Bank AG als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit; Begriff der Werbungskosten

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Behandlung des Verlusts der Kapitalbeteiligung des Vorstandssprechers einer Internetbank an seiner Arbeitgeberin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Behandlung des Verlusts der Kapitalbeteiligung des Vorstandssprechers einer Internetbank an seiner Arbeitgeberin

Kurzfassungen/Presse (3)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Verlust der Kapitalbeteiligung eines Vorstandsmitglieds an "seiner" AG keine Werbungskosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlust der Kapitalbeteiligung eines Vorstandsmitglieds an seiner AG

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verlust der Kapitalbeteiligung des Vorstands an "seiner" AG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 27.06.1989 - VIII R 30/88

    Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten eines Wertpapiers keine

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.10.2008 - 1 K 6139/05
    Aufwendungen, die das Vermögen betreffen, nämlich der Anschaffung oder Herstellung eines nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes dienen, führen grundsätzlich nicht zu Werbungskosten (vgl. BFH, Urteil vom 27. Juni 1989 VIII R 30/88, BStBl. II 1989, 934).
  • BFH, 09.11.1993 - IX R 81/90

    Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.10.2008 - 1 K 6139/05
    Ist aber ein möglicher Gewinn aus einer Wertsteigerung grundsätzlich nicht steuererhöhend zu erfassen, dann spricht dies dafür, auch umgekehrt einen eingetretenen Verlust nicht steuermindernd zu berücksichtigen (vgl. BFH, Urteile vom 9. November 1993 IX R 81/90, BStBl II 1994, 289, undvom 12. Mai 1995 VI R 64/94, BStBl. II 1995, 644).
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.10.2008 - 1 K 6139/05
    Erforderlich ist danach, dass objektiv ein Zusammenhang der Aufwendungen mit der nichtselbstständigen Arbeit besteht und sie subjektiv zur Förderung dieser steuerlich relevanten Tätigkeit getragen werden (vgl. BFH, Urteile vom 28. November 1980 VI R 193/77, BStBl. II 1981, 368, undvom 5. April 2006 IX R 111/00, BStBl. II 2006, 654).
  • BFH, 09.12.2003 - VI R 185/97

    Restbuchwert einer vom Ehegatten entwendeten Violine als WK

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.10.2008 - 1 K 6139/05
    Sollen Werbungskosten durch den wirtschaftlichen Verlust eines nicht abnutzbaren Vermögenswertes geltend gemacht werden, sind die vorgenannten Voraussetzungen nur dann erfüllt, wenn der Vermögenswert entweder mindestens weitaus überwiegend Erwerbszwecken dient ohne selbst Einkunftsquelle zu sein oder der Verlust bei Verwendung für erwerbsbezogene Zwecke eintritt bzw. das schadensbegründende Ereignis der Erwerbssphäre zuzuordnen ist (vgl. BFH, Urteil vom 9. Dezember 2003 VI R 185/97, BStBl. II 2004, 491).
  • BFH, 21.04.1961 - VI 158/59 U

    Einordnung der Schuldzinsen eines Aktienkaufs mit Hilfe eines Kredits, um

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.10.2008 - 1 K 6139/05
    Das gilt auch dann, wenn ein Arbeitnehmer eine Beteiligung an seiner Arbeitgeberin erwirbt, selbst wenn er damit auch seine Arbeitnehmertätigkeit fördert (vgl. BFH, Urteile vom 21. April 1961 VI 158/59 U, BStBl III 1961, 431, undvom 5. April 2006 IX R 111/00, BStBl. II 2006, 654; vgl. auch RFH, Urteil vom 4. Dezember 1935 VI A 201/34, RStBl.
  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.10.2008 - 1 K 6139/05
    Dazu rechnen alle Aufwendungen, die durch die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen veranlasst sind (vgl. BFH, Beschluss vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BStBl. II 1978, 105).
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Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 1 K 6139/05 B   

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https://dejure.org/2008,33167
FG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 1 K 6139/05 B (https://dejure.org/2008,33167)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.11.2008 - 1 K 6139/05 B (https://dejure.org/2008,33167)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. November 2008 - 1 K 6139/05 B (https://dejure.org/2008,33167)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 05.04.2006 - IX R 111/00

    Darlehenszinsen zum Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch deren

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 1 K 6139/05
    Erforderlich ist danach, dass objektiv ein Zusammenhang der Aufwendungen mit der nichtselbstständigen Arbeit besteht und sie subjektiv zur Förderung dieser steuerlich relevanten Tätigkeit getragen werden (vgl. BFH, Urteile vom 28. November 1980 VI R 193/77, BStBl. II 1981, 368, und vom 5. April 2006 IX R 111/00, BStBl. II 2006, 654).

    Das gilt auch dann, wenn ein Arbeitnehmer eine Beteiligung an seiner Arbeitgeberin erwirbt, selbst wenn er damit auch seine Arbeitnehmertätigkeit fördert (vgl. BFH, Urteile vom 21. April 1961 VI 158/59 U, BStBl III 1961, 431, und vom 5. April 2006 IX R 111/00, BStBl. II 2006, 654; vgl. auch RFH, Urteil vom 4. Dezember 1935 VI A 201/34, RStBl. 1936, 217).

    Der wirtschaftliche Zusammenhang der Aufwendungen mit den Einkünften aus Kapitalvermögen steht in solchen Fällen regelmäßig im Vordergrund und verdrängt die Beziehung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. BFH, Urteil vom 5. April 2006 IX R 111/00, BStBl. II 2006, 654).

    Das kann insbesondere bei negativer Überschussprognose und damit erkennbar fehlender Absicht zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen aus einer solchen Beteiligung der Fall sein (vgl. BFH, Urteil vom 5. April 2006 IX R 111/00, BStBl. II 2006, 654), aber auch dann, wenn die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nur die Gefahr eines Wertverlustes birgt und das übernommene Risiko seinen Grund allein in dem Erhalt des Arbeitsplatzes findet.

  • BFH, 12.05.1995 - VI R 64/94

    Der Verlust einer GmbH-Beteiligung führt auch dann nicht zu Werbungskosten aus

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 1 K 6139/05
    Ist aber ein möglicher Gewinn aus einer Wertsteigerung grundsätzlich nicht steuererhöhend zu erfassen, dann spricht dies dafür, auch umgekehrt einen eingetretenen Verlust nicht steuermindernd zu berücksichtigen (vgl. BFH, Urteile vom 9. November 1993 IX R 81/90, BStBl II 1994, 289, und vom 12. Mai 1995 VI R 64/94, BStBl. II 1995, 644).

    Soweit der Kläger weiter betont, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Verlust einer GmbH-Beteiligung eines Arbeitnehmers (insbesondere Urteil vom 12. Mai 1995 VI R 64/94, BStBl. II 1995, 644) könne wegen der erheblichen gesellschaftsrechtlichen Unterschiede zwischen AG und GmbH vorliegend keine Anwendung finden, führt das nicht weiter.

  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97

    Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 1 K 6139/05
    Die Beantwortung der Frage, ob der Steuerpflichtige eine Überschusserzielungsabsicht besaß, hängt von einer unter Heranziehung aller objektiven Umstände zu treffenden (Wahrscheinlichkeits-)Prognose über die voraussichtliche Dauer der Vermögensnutzung, die in dieser Zeitspanne voraussichtlich erzielten steuerpflichtigen Erträge und die in diesem Zeitraum voraussichtlich anfallenden Erwerbsaufwendungen ab (vgl. BFH Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BStBl. II 2000, 660).
  • BFH, 09.11.1993 - IX R 81/90

    Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 1 K 6139/05
    Ist aber ein möglicher Gewinn aus einer Wertsteigerung grundsätzlich nicht steuererhöhend zu erfassen, dann spricht dies dafür, auch umgekehrt einen eingetretenen Verlust nicht steuermindernd zu berücksichtigen (vgl. BFH, Urteile vom 9. November 1993 IX R 81/90, BStBl II 1994, 289, und vom 12. Mai 1995 VI R 64/94, BStBl. II 1995, 644).
  • BFH, 09.12.2003 - VI R 185/97

    Restbuchwert einer vom Ehegatten entwendeten Violine als WK

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 1 K 6139/05
    Sollen Werbungskosten durch den wirtschaftlichen Verlust eines nicht abnutzbaren Vermögenswertes geltend gemacht werden, sind die vorgenannten Voraussetzungen nur dann erfüllt, wenn der Vermögenswert entweder mindestens weitaus überwiegend Erwerbszwecken dient ohne selbst Einkunftsquelle zu sein oder der Verlust bei Verwendung für erwerbsbezogene Zwecke eintritt bzw. das schadensbegründende Ereignis der Erwerbssphäre zuzuordnen ist (vgl. BFH, Urteil vom 9. Dezember 2003 VI R 185/97, BStBl. II 2004, 491).
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 1 K 6139/05
    Erforderlich ist danach, dass objektiv ein Zusammenhang der Aufwendungen mit der nichtselbstständigen Arbeit besteht und sie subjektiv zur Förderung dieser steuerlich relevanten Tätigkeit getragen werden (vgl. BFH, Urteile vom 28. November 1980 VI R 193/77, BStBl. II 1981, 368, und vom 5. April 2006 IX R 111/00, BStBl. II 2006, 654).
  • BFH, 21.04.1961 - VI 158/59 U

    Einordnung der Schuldzinsen eines Aktienkaufs mit Hilfe eines Kredits, um

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 1 K 6139/05
    Das gilt auch dann, wenn ein Arbeitnehmer eine Beteiligung an seiner Arbeitgeberin erwirbt, selbst wenn er damit auch seine Arbeitnehmertätigkeit fördert (vgl. BFH, Urteile vom 21. April 1961 VI 158/59 U, BStBl III 1961, 431, und vom 5. April 2006 IX R 111/00, BStBl. II 2006, 654; vgl. auch RFH, Urteil vom 4. Dezember 1935 VI A 201/34, RStBl. 1936, 217).
  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 1 K 6139/05
    Dazu rechnen alle Aufwendungen, die durch die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen veranlasst sind (vgl. BFH, Beschluss vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BStBl. II 1978, 105).
  • BFH, 27.06.1989 - VIII R 30/88

    Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten eines Wertpapiers keine

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 1 K 6139/05
    Aufwendungen, die das Vermögen betreffen, nämlich der Anschaffung oder Herstellung eines nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes dienen, führen grundsätzlich nicht zu Werbungskosten (vgl. BFH, Urteil vom 27. Juni 1989 VIII R 30/88, BStBl. II 1989, 934).
  • FG Nürnberg, 22.10.2010 - 1 K 1846/07

    Verluste aus dem Verkauf von Aktien, die ein leitender Angestellter wegen zweier

    Der Kläger hat nicht dargelegt, dass sein Arbeitsplatz konkret in Gefahr gewesen wäre, hätte er an den - freiwilligen - Mitarbeiterprogrammen seines Arbeitgebers nicht teilgenommen; dass eine Teilnahme vom Arbeitgeber gewünscht war, ist unbeachtlich (vgl. hierzu das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 18.11.2008 1 K 6139/05 B, EFG 2009, 327; die hiergegen gerichtete Revision des Klägers hatte der BFH mit Beschluss vom 29.04.2009 VI B 126/08 nicht zur Entscheidung angenommen).
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   FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2008 - 1 K 6139/05 B   

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FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2008 - 1 K 6139/05 B (https://dejure.org/2008,34853)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.08.2008 - 1 K 6139/05 B (https://dejure.org/2008,34853)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. August 2008 - 1 K 6139/05 B (https://dejure.org/2008,34853)
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Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verlust der Kapitalbeteiligung eines Vorstandsmitglieds an "seiner" AG können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden - Vermögensmäßige Beteiligung am Unternehmen ist von Erwerbstätigkeit zu unterscheiden

Verfahrensgang

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