Weitere Entscheidung unten: VG Kassel, 06.07.2009

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   VG Kassel, 28.04.2009 - 1 K 691/08.KS   

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VG Kassel, 28.04.2009 - 1 K 691/08.KS (https://dejure.org/2009,2570)
VG Kassel, Entscheidung vom 28.04.2009 - 1 K 691/08.KS (https://dejure.org/2009,2570)
VG Kassel, Entscheidung vom 28. April 2009 - 1 K 691/08.KS (https://dejure.org/2009,2570)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 126 Abs 1 BRRG, § 43 VwGO, § 21e Abs 1 S 1 GVG, § 126 Abs 3 BRRG, § 21e Abs 1 S 2 GVG
    Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts; Vorverfahren; Feststellungsinteresse; Sachabwägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines aufgrund von Präsidiumsbeschlüssen erlassenen Geschäftsverteilungsplans des Bundessozialgerichts; Notwendigkeit eines Vorverfahrens bei Klagen von Beamten aus dem Beamtenverhältnis vor Klageerhebung; Streitigkeit aus dem Beamtenverhältnis bzw. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • zeit.de (Pressebericht)

    Bundessozialgericht - Ein Richter fordert die Justiz heraus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Geschäftsverteilungspläne

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Richterklage gegen einen Geschäftsverteilungsplan des Bundessozialgerichts blieb erfolglos

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verfahren des Vorsitzenden Richters am Bundessozialgericht Prof. Dr. W. Meyer gegen die Bundesrepublik Deutschland

  • netzeitung.de (Pressebericht, 28.04.2009)

    Klage gegen eigenes Gericht: Unbequemer Rentenrichter scheitert erneut

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Richterklage gegen einen Geschäftsverteilungsplan des Bundessozialgerichts blieb erfolglos

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Richterklage gegen einen Geschäftsverteilungsplan des Bundessozialgerichts blieb erfolglos

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verfahren des Vorsitzenden Richters am Bundessozialgericht Prof. Dr. W. Meyer gegen die Bundesrepublik Deutschland

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Richterklage gegen einen Geschäftsverteilungsplan des Bundessozialgerichts blieb erfolglos

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09

    Klage gegen Geschäftsverteilungsplan

    VG Kassel, 28.04.2009 - 1 K 691/08

    Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts; Vorverfahren; Feststellungsinteresse;

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Wolfgang Meyer

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

    Auszug aus VG Kassel, 28.04.2009 - 1 K 691/08
    Zutreffend hat der Kläger als Beklagten die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträger des Bundessozialgerichts und nicht das Präsidium benannt (ebenso bereits BVerwG, Urt. v. 28.11.1975, Az.: VII C 47.73, BVerwGE 50, 11 ff, jedoch ohne Begründung; ferner VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.10.2005, Az.: 4 S 1830/05, NJW 2006, 2424 f; OVG Hamburg, Beschl. v. 19.09.1986, Az.: Bs V 144/86, NJW 1987, 1215 ff).

    Dies wäre im Interesse einer geordneten Rechtspflege schwer erträglich (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1975, Az.: VII C 47.73, BVerwGE 50, 11; VG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2007, a.a.O.).

    Aus dem vom Kläger in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.1975 (a.a.O.) folgt nichts Gegenteiliges: Soweit dabei auf Rn. 32 des Urteilsumdrucks verwiesen wird, wird verkannt, dass es in dieser Urteilspassage nicht um die Frage der Notwendigkeit eines Vorverfahrens, sondern darum geht, welche Klageart statthaft ist.

    Es ist in einer solchen Fallgestaltung dem Richter nicht zuzumuten, erst in einem Disziplinarverfahren klären zu lassen, ob der Geschäftsverteilungsplan rechtswidrig war (BVerwG, Urt. v. 28.11.1975, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 03.12.1990, a.a.O.).

  • BVerfG, 03.12.1990 - 2 BvR 785/90

    Mangelnde Rechtswegerschöfpung bei Verfassungsbeschwerde gegen einen

    Auszug aus VG Kassel, 28.04.2009 - 1 K 691/08
    Statthafte Klageart ist nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.12.1990, Az.: 2 BvR 785/90, 2 BvR 1536/90, DRiZ 1991, 100 ff) die Feststellungsklage nach § 43 VwGO.

    Es ist in einer solchen Fallgestaltung dem Richter nicht zuzumuten, erst in einem Disziplinarverfahren klären zu lassen, ob der Geschäftsverteilungsplan rechtswidrig war (BVerwG, Urt. v. 28.11.1975, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 03.12.1990, a.a.O.).

    Ein Feststellungsinteresse wurde ferner bei Vorliegen einer Wiederholungsgefahr angenommen, und zwar dann, wenn der jeweilige jährliche Geschäftsverteilungsplan identische Regelungen fortschreibt und diese nach dem klägerischen Vortrag rechtswidrig sein sollen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.12.1990, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1989 - 1 S 722/88

    Zum Rehabilitierungsinteresse bei Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VG Kassel, 28.04.2009 - 1 K 691/08
    Ein Rehabilitationsinteresse, das in § 43 VwGO ebenso wie in § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO definiert wird, ist dann gegeben, wenn der Adressat einer behördlichen Maßnahme durch die Maßnahme selbst, die Begründung oder die Umstände des Zustandekommens noch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in seiner Menschenwürde, seinem Persönlichkeitsrecht oder in seinem beruflichen oder gesellschaftlichen Ansehen objektiv erheblich beeinträchtigt ist und die abträglichen Nachwirkungen nur durch eine gerichtliche Sachentscheidung ausgeglichen werden können (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 08.05.1989, Az.: 1 S 722/88, NVwZ 1990, 378 f; Posser/Wolff, VwGO, Kommentar, 2008, § 43 Rn. 87, beide m.w.N.).

    Dabei kommt es auf die objektive Sachlage an, so dass der Umstand, dass sich ein Adressat lediglich durch eine Maßnahme diskriminiert fühlt, nicht für ein Rehabilitationsinteresse ausreicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.03.1976, Az.: I WB 54.74, BVerwGE 54, 134, S. 138; VGH Mannheim, Urt. v. 08.05.1989, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2007 - 10 B 11104/07

    Mainzer Richter konnte anderer Kammer zugewiesen werden

    Auszug aus VG Kassel, 28.04.2009 - 1 K 691/08
    Die gegenteilige Auffassung (z.B. Hess. VGH, Beschl. v. 29.12.1981, Az.: 1 TG 45/81, DRiZ 1984, 62; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 03.12.2007, Az.: 10 B 11104/07, DRiZ 2008, 93 ff) verkennt, dass das Präsidium zwar in richterlicher Unabhängigkeit, aber nicht als eigene Rechtspersönlichkeit handelt.

    Zwar ist anerkannt, dass ein Verstoß gegen das Willkürverbot auch dann vorliegt, wenn ein Richter so gut wie keine rechtsprechende Tätigkeit mehr vornehmen kann und die Geschäftsverteilung einer faktischen Amtsenthebung gleichkommt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 03.12.2007, a.a.O.).

  • VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 206/03

    Recht der Richter; Recht der Richter; Antragsbefugnis; Dienstaufsicht;

    Auszug aus VG Kassel, 28.04.2009 - 1 K 691/08
    Der geforderte Bezug zu dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ist damit gegeben und § 126 Abs. 1 BRRG anwendbar (ebenso OVG Berlin, Urt. v. 16.08.1983, Az.: 4 B 8.83,; VG Weimar, Beschl. v. 23.06.2003, Az.: 4 E 206/03.WE, offen gelassen von VG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2007, Az.: 13 K 3238/06).

    39 Auch für die danach statthafte Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO ist nach § 126 Abs. 3 BRRG die Durchführung eines Vorverfahrens erforderlich (vgl. VG Weimar, Beschl. v. 23.06.2003, a.a.O.; offen gelassen von VG Düsseldorf, Urt. v. 30.07.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus VG Kassel, 28.04.2009 - 1 K 691/08
    Dabei kommt es auf die objektive Sachlage an, so dass der Umstand, dass sich ein Adressat lediglich durch eine Maßnahme diskriminiert fühlt, nicht für ein Rehabilitationsinteresse ausreicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.03.1976, Az.: I WB 54.74, BVerwGE 54, 134, S. 138; VGH Mannheim, Urt. v. 08.05.1989, a.a.O.).
  • BVerwG, 23.06.1977 - 5 C 45.76

    Ausbildungshilfe - Besuch einer höheren Schule - Volksschulpflichtiges Alter

    Auszug aus VG Kassel, 28.04.2009 - 1 K 691/08
    Dabei kommt es auf die objektive Sachlage an, so dass der Umstand, dass sich ein Adressat lediglich durch eine Maßnahme diskriminiert fühlt, nicht für ein Rehabilitationsinteresse ausreicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.03.1976, Az.: I WB 54.74, BVerwGE 54, 134, S. 138; VGH Mannheim, Urt. v. 08.05.1989, a.a.O.).
  • OVG Hamburg, 19.09.1986 - Bs V 144/86
    Auszug aus VG Kassel, 28.04.2009 - 1 K 691/08
    Zutreffend hat der Kläger als Beklagten die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträger des Bundessozialgerichts und nicht das Präsidium benannt (ebenso bereits BVerwG, Urt. v. 28.11.1975, Az.: VII C 47.73, BVerwGE 50, 11 ff, jedoch ohne Begründung; ferner VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.10.2005, Az.: 4 S 1830/05, NJW 2006, 2424 f; OVG Hamburg, Beschl. v. 19.09.1986, Az.: Bs V 144/86, NJW 1987, 1215 ff).
  • VG Düsseldorf, 30.03.2007 - 13 K 3238/06
    Auszug aus VG Kassel, 28.04.2009 - 1 K 691/08
    Der geforderte Bezug zu dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ist damit gegeben und § 126 Abs. 1 BRRG anwendbar (ebenso OVG Berlin, Urt. v. 16.08.1983, Az.: 4 B 8.83,; VG Weimar, Beschl. v. 23.06.2003, Az.: 4 E 206/03.WE, offen gelassen von VG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2007, Az.: 13 K 3238/06).
  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus VG Kassel, 28.04.2009 - 1 K 691/08
    In einer neueren Entscheidung (BVerwG, Urt. v. 28.06.2001, Az.: 2 C 48/00, ZBR 2002, 93 f) hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass zwar ein formeller Antrag nun nicht (mehr) als erforderlich angesehen wird, doch auch gegen Handlungen des Dienstherrn, die nicht Verwaltungsakte sind, Widerspruch erhoben werden müsse.
  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

  • OVG Berlin, 16.08.1983 - 4 B 8.83

    Geschäftsverteilungsplan - Rechtsweg - Vorverfahren - zur Berücksichtigung

  • BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision

  • BVerwG, 14.04.1986 - 2 CB 54.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision auf Grund vermeintlicher

  • VGH Hessen, 29.12.1981 - 1 TG 45/81
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2005 - 4 S 1830/05

    Kein Anordnungsanspruch gegen die Entscheidung des Präsidiums eines Gerichts bei

  • VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09

    Klage gegen Geschäftsverteilungsplan

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 28. April 2009 - 1 K 691/08.KS - wird abgelehnt.
  • VG Magdeburg, 24.11.2010 - 5 B 55/10

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Geschäftsverteilung in Verwaltungsgericht in

    Dem Präsidium kommt bei seinen Entscheidungen ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, der erst überschritten ist, wenn die den Entscheidungen zu Grunde liegenden Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen darstellen können und damit die Grenzen richterlicher Unabhängigkeit nicht mehr gewahrt sind (vgl. VG Kassel, Urteil vom 28. April 2009 - 1 K 691/08 -, juris).
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Rechtsprechung
   VG Kassel, 06.07.2009 - 1 K 691/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,36959
VG Kassel, 06.07.2009 - 1 K 691/08 (https://dejure.org/2009,36959)
VG Kassel, Entscheidung vom 06.07.2009 - 1 K 691/08 (https://dejure.org/2009,36959)
VG Kassel, Entscheidung vom 06. Juli 2009 - 1 K 691/08 (https://dejure.org/2009,36959)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Hessen, 06.08.2009 - 1 E 2206/09

    Unanfechtbarkeit der Ablehnung einer Protokollberichtigung

    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 6. Juli 2009 - 1 K 691/08.KS - wird verworfen.
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