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   OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2009 - 1 K 70.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12600
OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2009 - 1 K 70.08 (https://dejure.org/2009,12600)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.2009 - 1 K 70.08 (https://dejure.org/2009,12600)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. November 2009 - 1 K 70.08 (https://dejure.org/2009,12600)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer Substantiierung von Einwendung und Einreden im Hinblick auf die Festsetzung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • Judicialis

    RVG § 11; ; VwGO § 151; ; VwGO § 165

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 11 Abs. 1 S. 1; RVG § 11 Abs. 5
    Erforderlichkeit einer Substantiierung von Einwendung und Einreden im Hinblick auf die Festsetzung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2378
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2006 - 1 O 13/06
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2009 - 1 K 70.08
    Von daher führt grundsätzlich schon die Erhebung der Einwendung oder Einrede, die ihren Grund - wie vorliegend - nicht im Gebührenrecht hat, zur Ablehnung der Festsetzung; eine Substantiierung der Einwendungen ist nicht erforderlich, solange jedenfalls im Ansatz die Möglichkeit erkennbar ist, dass der Anspruch des Antragstellers aus materiell-rechtlichen Gründen unbegründet sein könnte (vgl. Hessischer VGH, a.a.O., Rdn. 11; KG Berlin, Beschluss vom 30. November 2006 - 1 W 399/06 -, Juris-Ausdruck, Rdn. 2; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. Juni 2006 - 1 O 13/06 -, Juris-Ausdruck, Rdn. 1).
  • VGH Hessen, 19.07.2007 - 7 TJ 1217/07

    Kein Untersuchungsgrundsatz im Vergütungsfestsetzungsverfahren; Ablehnung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2009 - 1 K 70.08
    Mit dem Vergütungsfestsetzungsverfahren, dem der Charakter eines vereinfachten gebührenrechtlichen Zivilprozesses zukommt (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 7 TJ 1217/07 -, Juris-Ausdruck, Rdn. 8), erhält der Rechtsanwalt eine gegenüber dem (ordentlichen) Gebührenprozess vereinfachte Möglichkeit, einen Titel für seinen Vergütungsanspruch zu erlangen.
  • KG, 30.11.2006 - 1 W 399/06

    Gebührenfestsetzungsverfahren des Rechtsanwalts gegen eigenen Mandanten:

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2009 - 1 K 70.08
    Von daher führt grundsätzlich schon die Erhebung der Einwendung oder Einrede, die ihren Grund - wie vorliegend - nicht im Gebührenrecht hat, zur Ablehnung der Festsetzung; eine Substantiierung der Einwendungen ist nicht erforderlich, solange jedenfalls im Ansatz die Möglichkeit erkennbar ist, dass der Anspruch des Antragstellers aus materiell-rechtlichen Gründen unbegründet sein könnte (vgl. Hessischer VGH, a.a.O., Rdn. 11; KG Berlin, Beschluss vom 30. November 2006 - 1 W 399/06 -, Juris-Ausdruck, Rdn. 2; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. Juni 2006 - 1 O 13/06 -, Juris-Ausdruck, Rdn. 1).
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