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   VG Neustadt, 25.02.2015 - 1 K 702/14.NW   

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https://dejure.org/2015,5199
VG Neustadt, 25.02.2015 - 1 K 702/14.NW (https://dejure.org/2015,5199)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25.02.2015 - 1 K 702/14.NW (https://dejure.org/2015,5199)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 1 K 702/14.NW (https://dejure.org/2015,5199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 11 Abs 2 EGRL 126/2006, § 11 Abs 6 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 13 S 1 Nr 2b FeV, § 3 Abs 1 StVG
    Tschechische Fahrerlaubnis; europarechtlicher Anerkennungsgrundsatz; MPU-Anordnung nach mehreren Verstößen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einklang der Vepflichtung eines EU-Führerscheininhabers zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens mit dem europarechtlichen Anerkennungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Entziehung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis rechtmäßig

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Tschechischer Führerschein

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt mit tschechischer EU-Fahrerlaubnis

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entziehung gebilligt: Deutsche Behörde darf tschechische EU-Fahrerlaubnis kassieren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entziehung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis rechtmäßig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung und europarechtlicher Anerkennungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung und europarechtlicher Anerkennungsgrundsatz

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Wiederholt alkoholisiert am Steuer - Tschechischer Führerschein darf entzogen werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08

    Fahrerlaubsnisentzug; Alkoholmissbrauch; wiederholte Verkehrsverstöße;

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2015 - 1 K 702/14
    Nach alledem durfte die Beklagte die nach Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis verwirklichte Trunkenheitsfahrt des Klägers in einer Gesamtschau mit den früheren Trunkenheitsfahrten als wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 2b FeV berücksichtigen und die medizinisch-psychologische Begutachtung des Klägers anordnen (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 -, juris, mit Hinweis auf Beschluss vom 28. Mai 2008 - 3 BS 424/07 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06

    Tschechische Fahrerlaubnis durfte entzogen werden

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2015 - 1 K 702/14
    Er muss allerdings von einigem Gewicht sein und einen inhaltlichen Zusammenhang mit früheren Verkehrszuwiderhandlungen aufweisen, um einen Rückgriff auch auf die Vorgeschichte zu erlauben (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 4. März 2009 - 11 CS 08.1958 -, vom 31. Januar 2007 - 11 CS 06.1923 - und vom 24. Februar 2011 - 11 CS 11.36 - alle juris; vgl. zum Alkoholmissbrauch auch OVG RP, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG -, esovgrp).
  • VGH Bayern, 24.02.2011 - 11 CS 11.36

    Ungenügende Beschwerdebegründung

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2015 - 1 K 702/14
    Er muss allerdings von einigem Gewicht sein und einen inhaltlichen Zusammenhang mit früheren Verkehrszuwiderhandlungen aufweisen, um einen Rückgriff auch auf die Vorgeschichte zu erlauben (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 4. März 2009 - 11 CS 08.1958 -, vom 31. Januar 2007 - 11 CS 06.1923 - und vom 24. Februar 2011 - 11 CS 11.36 - alle juris; vgl. zum Alkoholmissbrauch auch OVG RP, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG -, esovgrp).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2015 - 1 K 702/14
    Ein in diesem Sinne nachträgliches Verhalten erfordert keinen neuen Verkehrsverstoß, sondern nur das Eintreten von Umständen, die für sich genommen oder in der Zusammenschau mit dem früheren Verhalten des Betroffenen dessen fehlende Eignung belegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2010 - 3 C 2/10 - und vom 28. Juni 2012 - 3 C 30.11 -, beide juris).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2015 - 1 K 702/14
    Die Verwertung der strafrechtlichen Verurteilungen des Klägers aus den Jahren 2002 und 2008 verstößt auch nicht gegen den europarechtlichen Anerkennungsgrundsatz für die in den Mitgliedstaaten der EU erworbenen Fahrerlaubnisse gemäß der hier anwendbaren 3. Führerscheinrichtlinie 2006/126 (zur Anwendbarkeit der 3. Führerscheinrichtlinie vgl. EuGH, Urteil vom 26. April 2012 - Hofmann - C 419/10 -, juris).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2015 - 1 K 702/14
    Der ausreichende zeitliche Zusammenhang des nachträglichen Verhaltens mit den früheren Verkehrszuwiderhandlungen wird durch die Tilgungsbestimmungen des § 29 StVG a. F. begründet, die für eingetragene Verkehrszuwiderhandlungen maßgeblich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 21/04 -, juris).
  • VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2015 - 1 K 702/14
    Er muss allerdings von einigem Gewicht sein und einen inhaltlichen Zusammenhang mit früheren Verkehrszuwiderhandlungen aufweisen, um einen Rückgriff auch auf die Vorgeschichte zu erlauben (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 4. März 2009 - 11 CS 08.1958 -, vom 31. Januar 2007 - 11 CS 06.1923 - und vom 24. Februar 2011 - 11 CS 11.36 - alle juris; vgl. zum Alkoholmissbrauch auch OVG RP, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG -, esovgrp).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2015 - 1 K 702/14
    Ein in diesem Sinne nachträgliches Verhalten erfordert keinen neuen Verkehrsverstoß, sondern nur das Eintreten von Umständen, die für sich genommen oder in der Zusammenschau mit dem früheren Verhalten des Betroffenen dessen fehlende Eignung belegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2010 - 3 C 2/10 - und vom 28. Juni 2012 - 3 C 30.11 -, beide juris).
  • VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 221/13

    Umdeutung der Ablehnung, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2015 - 1 K 702/14
    Sie verweist auf ihre Bescheide sowie auf das Urteil der Kammer vom 29. November 2013 - 1 K 221/13.NW - und die Rechtsprechung des Bayerischen VGH.
  • VGH Bayern, 04.03.2009 - 11 CS 08.1958

    Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2015 - 1 K 702/14
    Er muss allerdings von einigem Gewicht sein und einen inhaltlichen Zusammenhang mit früheren Verkehrszuwiderhandlungen aufweisen, um einen Rückgriff auch auf die Vorgeschichte zu erlauben (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 4. März 2009 - 11 CS 08.1958 -, vom 31. Januar 2007 - 11 CS 06.1923 - und vom 24. Februar 2011 - 11 CS 11.36 - alle juris; vgl. zum Alkoholmissbrauch auch OVG RP, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG -, esovgrp).
  • EuGH, 02.12.2010 - C-334/09

    Scheffler - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

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